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   LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05   

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https://dejure.org/2006,9627
LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05 (https://dejure.org/2006,9627)
LAG München, Entscheidung vom 13.01.2006 - 10 Sa 525/05 (https://dejure.org/2006,9627)
LAG München, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 10 Sa 525/05 (https://dejure.org/2006,9627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdachtskündigung bei Verstoß gegen Kassenvorschriften und Bonusvorschriften; Strenge Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes i. S. d. § 626 BGB; Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung nur bei besonders schwerwiegenden Gründen; Darlegungslast und ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2
    Unbegründete Verdachtskündigung bei bloßem Verstoß gegen Kassenvorschriften - Anforderungen an konkreten Tatverdacht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten

    Auszug aus LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05
    Ein nur vager Verdacht (vgl. LAG Niedersachsen NZA-RR 1998, 259) oder bloße auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigung des Arbeitgebers reichen zur Rechtfertigung eines dringenden Verdachts nicht (vgl. BAG vom 10.02.2005 - NZA 2005, 1056).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05
    Jedenfalls wäre für eine solche Kündigung genauso wie für eine ordentliche Kündigung Voraussetzung, dass der Kläger bereits erfolglos wegen einer Pflichtverletzung durch die Beklagte abgemahnt worden ist (vgl. BGH MDR 2004, 737; BAG vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96; LAG Nürnberg LAG-Report 2005, 176; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 259 m. w. N.).
  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des

    Auszug aus LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05
    Derjenige, der die außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, ist darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände des wichtigen Grundes (vgl. BAG EzA Nr. 109 zu § 626 BGB n. F.; BGH DB 2002, 2640).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.02.2004 - 3 Sa 491/03

    Verdachtskündigung; strafbare Handlung; Vermögensdelikt; Diebstahl;

    Auszug aus LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05
    Die subjektive Wertung des Arbeitgebers ist unmaßgeblich (vgl. LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2005, 132).
  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 288/02

    Fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses

    Auszug aus LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05
    Jedenfalls wäre für eine solche Kündigung genauso wie für eine ordentliche Kündigung Voraussetzung, dass der Kläger bereits erfolglos wegen einer Pflichtverletzung durch die Beklagte abgemahnt worden ist (vgl. BGH MDR 2004, 737; BAG vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96; LAG Nürnberg LAG-Report 2005, 176; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 259 m. w. N.).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05
    Ein nur vager Verdacht (vgl. LAG Niedersachsen NZA-RR 1998, 259) oder bloße auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigung des Arbeitgebers reichen zur Rechtfertigung eines dringenden Verdachts nicht (vgl. BAG vom 10.02.2005 - NZA 2005, 1056).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05
    Als erschwerend ist dabei zu werten, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, der Arbeitnehmer eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt und das Delikt innerhalb seines konkreten Aufgabenbereichs bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt (vgl. BAG vom 27.03.2003 - NZA 2003, 1193).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.09.1998 - 8 Sa 902/97

    Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

    Auszug aus LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05
    Dies ist insbesondere auch bei einem Verstoß gegen Kassenvorschriften anzunehmen (vgl. LAG Sachsen-Anhalt BB 1999, 1713).
  • LAG Köln, 10.08.1999 - 13 Sa 220/99

    Außerordentliche Kündigung; Bundeswehr; Menschenwürde; Witzesammlung;

    Auszug aus LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 525/05
    Denn ein für eine außerordentliche Kündigung relevanter Verdacht muss nicht nur objektiv begründet sein sondern eine so große Wahrscheinlichkeit dafür beinhalten, dass der Arbeitnehmer eine Straftat oder Pflichtverletzung begangen hat, dass sie nur knapp unter der Schwelle der Gewissheit liegt (vgl. LAG Köln ARST 2000, 161; LAG Hamm NZA - RR 2001, 635).
  • ArbG Magdeburg, 20.02.2013 - 3 Ca 2423/12

    Verhaltensbedingte Kündigung einer Krankenschwester - Verdachtskündigung

    Für die Annahme bestimmter negativer Absichten und Motive, die den beanstandeten Handlungen des Arbeitnehmers zugrunde liegen sollen, genügen auch für eine bloße Verdachtskündigung regelmäßig weder die Handlungen allein, noch schlichte Vermutungen oder subjektive Wertungen des Arbeitgebers (vgl. etwa LAG München 13.01.2006 -10 Sa 525/05).
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