Rechtsprechung
   LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21   

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https://dejure.org/2022,6364
LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21 (https://dejure.org/2022,6364)
LAG München, Entscheidung vom 19.01.2022 - 10 Sa 582/21 (https://dejure.org/2022,6364)
LAG München, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - 10 Sa 582/21 (https://dejure.org/2022,6364)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TzBfG § 4 Abs. 1
    Unzulässige Differenzierung im Stundenlohn

  • IWW

    § 4 TzBfG, § ... 4 Abs. 1 TzBfG, § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, § 12 TzBfG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 612 Abs. 2 BGB, § 134 BGB, § 22 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 106 GewO, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 3 S. 1 MiLoG, §§ 288, 291 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 4 Abs. 1 TzBfG
    Unzulässige Differenzierung im Stundenlohn

  • rewis.io

    Unzulässige Differenzierung im Stundenlohn

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Stundenlohn-Differenzierung zwischen geringfügig Beschäftigten und Voll- und Teilzeitbeschäftigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungleichbehandlung wegen Teilzeit; Reichweite des Benachteiligungsverbots des § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ; Sachliche Rechtfertigungsgründe einer Ungleichbehandlung; Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

Kurzfassungen/Presse (9)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Minijobber hat Anspruch auf höheres Gehalt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Minjobber hat bei gleicher Tätigkeit Anspruch auf höheres Gehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Minijob kein Grund für niedrigeren Stundenlohn

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Gleicher Stundenlohn für Teilzeitbeschäftigte

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Gleicher Stundenlohn für Teilzeitbeschäftigte

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Minijobber hat Anspruch auf gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkraft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG München, 28.07.2021 - 36 Ca 9963/20

    Gleicher Lohn für "Minijobber" bei gleicher Tätigkeit

    Auszug aus LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21
    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28.07.2021, Az. 36 Ca 9963/20 wird abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28.07.2021 (Az.: 36 Ca 9963/20) wird abgeändert.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München Az. 36 Ca 9963/20 vom 29.07.2021 wird zurückgewiesen.

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21
    Die Sachgründe müssen anderer Art sein, etwa auf Arbeitsleistung, Kommunikation, Berufserfahrung, unterschiedlichen Arbeitsplatzanforderungen oder der "sozialen Lage" beruhen (BAG, 25.10.1994, 3 AZR 149/94, Rn. 31, juris).
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21
    aa) Eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten kann nur gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt (BAG, 24.09.2003, 10 AZR 675/02, Rn. 43, juris).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

    Auszug aus LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21
    Verglichen werden damit nicht die unterschiedlichen Gruppen Teilzeitbeschäftigter, sondern eine bestimmte Personengruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit Vollzeitbeschäftigten (BAG, 25.04.2007, 6 AZR 746/06, Rn. 22, juris).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Auszug aus LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21
    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen gemäß § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG, 10. Februar 2015, 9 AZR 53/14 (F), Rn. 16 m.w.N, juris).
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21
    Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die entgegen § 3 S. 1 MiLoG auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und ist insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 abgeschlossen wurde (BAG, 18.09.2018, 9 AZR 162/18, Rn. 27, juris).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

    Auszug aus LAG München, 19.01.2022 - 10 Sa 582/21
    Des Weiteren habe das Bundesarbeitsgericht ausgeführt (Urteil vom 28.05.2020, 3 AZR 266/11), dass das Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch gelte, wenn teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer untereinander unterschiedlich behandelt würden, sofern eine Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt, die andere Gruppe der Teilzeitbeschäftigten hingegen von einzelnen Leistungen ausgeschlossen werde.
  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Januar 2022 - 10 Sa 582/21 - wird zurückgewiesen.
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