Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2013 - 10 Sa 66/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Außerordentliche Kündigung eines Rettungssanitäters wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber Patienten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Rettungssanitäters wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber Hilfebedürftigen und deren Angehörigen
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
In Mainz arbeitet die Post auch an Fastnacht - Erlöschen einer Abmahnung - Fehlverhalten eines Sanitäters
- arbeitsrecht-hessen.de
In Mainz arbeitet die Post auch an Fastnacht - Erlöschen einer Abmahnung - Fehlverhalten eines Sanitäters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Rettungssanitäters wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber Hilfebedürftigen und deren Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verlängerte Postlaufzeiten an Karneval
- Jurion (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Rettungssanitäters wegen ungebührlichen Verhaltens bedarf regelmäßig vorheriger Abmahnung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 29.11.2012 - 7 Ca 2460/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2013 - 10 Sa 66/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2013 - 10 Sa 66/13
In seinem Verantwortungsbereich lag es allein, das Schriftstück ordnungsgemäß und so rechtzeitig aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG das Landesarbeitsgericht in Mainz fristgerecht erreichen konnte (BVerfG 07.01.2003 - 2 BvR 447/02 - zu II 1 der Gründe, NJW 2003, 1516;… BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 Rn. 14 mwN, NZA-RR 2010, 461). - BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2013 - 10 Sa 66/13
Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 19.04.2012 -2 AZR 186/11 - Rn. 22, NZA 2013, 27). - BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2013 - 10 Sa 66/13
Die Gerichte dürfen die Wiedereinsetzung nicht mit der Begründung versagen, der Betroffene habe nach Sachlage oder erfahrungsgemäß mit einer Verzögerung der Sendung rechnen müssen (BVerfG 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99 - NJW 2001, 1566).
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2013 - 10 Sa 66/13
Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN, NZA 2013, 319). - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2013 - 10 Sa 66/13
Dies lässt sich jedoch unter der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Art der Verfehlung des Arbeitnehmers und des Verhaltens des Arbeitgebers im Anschluss an die Abmahnung, beurteilen (BAG 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - Rn. 29, DB 2003, 1797). - BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2013 - 10 Sa 66/13
In seinem Verantwortungsbereich lag es allein, das Schriftstück ordnungsgemäß und so rechtzeitig aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG das Landesarbeitsgericht in Mainz fristgerecht erreichen konnte (BVerfG 07.01.2003 - 2 BvR 447/02 - zu II 1 der Gründe, NJW 2003, 1516; BAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 Rn. 14 mwN, NZA-RR 2010, 461). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2013 - 10 Sa 66/13
Es ist höher zu bewerten als der verständliche Wunsch des Beklagten, nur solche Rettungssanitäter zu beschäftigen, die in ihrem Sozialverhalten gegenüber Patienten und deren Angehörigen in jeder Hinsicht und ausnahmslos "ohne Fehl und Tadel" sind (vgl. zu diesem Aspekt BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 50, Fall "Emmely", NZA 2010, 1227).