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   LAG Hessen, 22.09.1982 - 10 Sa 66/82   

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LAG Hessen, 22.09.1982 - 10 Sa 66/82 (https://dejure.org/1982,8297)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.09.1982 - 10 Sa 66/82 (https://dejure.org/1982,8297)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. September 1982 - 10 Sa 66/82 (https://dejure.org/1982,8297)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70

    Mankohaftung - Verpflichtung des Arbeitgebers - Grobes Verschulden des

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.1982 - 10 Sa 66/82
    Bei der Überlassung von Arbeitsmaterialien bzw anderer, dem Arbeitgeber gehöriger Gerätschaften an den Arbeitnehmer zur selbständigen Betreuung bzw Verwahrung können - je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls - auch die Grundsätze zur Manko-Haftung Platz greifen, wenn solche Gegenstände abhanden kommen.In allen Fällen der Arbeitnehmer - Schadenshaftung ist aber - außer bei vorsätzlicher Handlungsweise des Arbeitnehmers - jeweils von Amts wegen zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit dem geschädigten Arbeitgeber iS des § 254 BGB ein Mitverschulden an der konkreten Schadensentstehung zur Last fällt (im Anschluß an BAG 1970-02-27, 1 AZR 150/69 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1970-06-18, 1 AZR 520/69 = AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1971-01-26, 1 AZR 252/70 = AP Nr. 64 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69

    Kaufmännischer Angestellter eines - Versorgungsunternehmens - Abrechnung der

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.1982 - 10 Sa 66/82
    Bei der Überlassung von Arbeitsmaterialien bzw anderer, dem Arbeitgeber gehöriger Gerätschaften an den Arbeitnehmer zur selbständigen Betreuung bzw Verwahrung können - je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls - auch die Grundsätze zur Manko-Haftung Platz greifen, wenn solche Gegenstände abhanden kommen.In allen Fällen der Arbeitnehmer - Schadenshaftung ist aber - außer bei vorsätzlicher Handlungsweise des Arbeitnehmers - jeweils von Amts wegen zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit dem geschädigten Arbeitgeber iS des § 254 BGB ein Mitverschulden an der konkreten Schadensentstehung zur Last fällt (im Anschluß an BAG 1970-02-27, 1 AZR 150/69 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1970-06-18, 1 AZR 520/69 = AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1971-01-26, 1 AZR 252/70 = AP Nr. 64 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 27.02.1970 - 1 AZR 150/69

    Organisationsfehler - Betriebsrisiko - Mankoabrede

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.1982 - 10 Sa 66/82
    Bei der Überlassung von Arbeitsmaterialien bzw anderer, dem Arbeitgeber gehöriger Gerätschaften an den Arbeitnehmer zur selbständigen Betreuung bzw Verwahrung können - je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls - auch die Grundsätze zur Manko-Haftung Platz greifen, wenn solche Gegenstände abhanden kommen.In allen Fällen der Arbeitnehmer - Schadenshaftung ist aber - außer bei vorsätzlicher Handlungsweise des Arbeitnehmers - jeweils von Amts wegen zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit dem geschädigten Arbeitgeber iS des § 254 BGB ein Mitverschulden an der konkreten Schadensentstehung zur Last fällt (im Anschluß an BAG 1970-02-27, 1 AZR 150/69 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1970-06-18, 1 AZR 520/69 = AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 1971-01-26, 1 AZR 252/70 = AP Nr. 64 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
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