Rechtsprechung
LAG München, 24.11.2014 - 10 Sa 770/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- ArbG München, 19.06.2013 - 19 Ca 13099/12
- LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
- LAG München, 24.11.2014 - 10 Sa 770/13
- BAG, 15.01.2015 - 5 AZN 798/14
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
- BVerfG, 21.03.2016 - 1 BvR 543/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 24.03.1928 - V 420/27
Revisionsbegründungsfrist
Auszug aus LAG München, 24.11.2014 - 10 Sa 770/13
Für das Revisionsverfahren hat schon das Reichsgericht ausgeführt, dass zu unterscheiden ist zwischen der Einhaltung der Frist für die Revisionsbegründung und der nachträglichen Geltendmachung einzelner Revisionsrügen; für letzteres sei eine Wiedereinsetzung nicht zu gewähren (RGZ 121, 5 f). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2003 - 11 Sa 689/03
Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes eines Urteils
Auszug aus LAG München, 24.11.2014 - 10 Sa 770/13
Eine nicht näher beschriebene und nur unsubstantiierte Behauptung der Unrichtigkeit oder Lückenhaftigkeit eines Tatbestandes genügt nicht (vgl. statt aller LAG Rheinland-Pfalz vom 22.10.2003, 11 Sa 689/03, zitiert nach Juris, Musielak in Münchner Kommentar, § 320 ZPO, Rn. 6).
Rechtsprechung
LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung nach Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 19.06.2013 - 19 Ca 13099/12
- LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
- LAG München, 24.11.2014 - 10 Sa 770/13
- BAG, 15.01.2015 - 5 AZN 798/14
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
- BVerfG, 21.03.2016 - 1 BvR 543/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07
Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
Nur so wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, den möglichen Anspruch des Arbeitnehmers zu prüfen und zu erfüllen (vgl. zusammenfassend BAG v. 13.08.2008, 2 AZR 88/07, zit. n. Juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Auch hat der Arbeitgeber die Pflicht, seine Arbeitnehmer vor Belästigungen durch vorgesetzte Mitarbeiter oder Dritte, auf die er Einfluss hat, zu schützen und ihnen einen menschengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (zum Ganzen vgl. zusammenfassend BAG v. 13.03.2008, 2 AZR 88/07, zit. n. Juris).
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (st. Rspr., vgl. zuletzt bspw. BAG v. 27.09.2012, 2 AZR 646/11, zit. n. Juris, m. w. N.).Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind.Als mildere Mittel gegenüber der außerordentlichen Kündigung sind - neben der hier ausgeschlossenen ordentlichen Kündigung - auch Abmahnung und Versetzung anzusehen (BAG v. 27.09.2012, a.a.O.).
- BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn
Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
Es bedarf zwar bei einer fristlosen Kündigung in der Regel keines weiteren Angebots eines Arbeitnehmers, weder wörtlich noch tatsächlich, da der Arbeitgeber mit Ausspruch der Kündigung zugleich erklärt, dass er die Leistung des Arbeitnehmers nicht mehr annehmen will (st. Rspr., vgl. BAG v. 24.10.2013, 2 AZR 1078/12, zit. n. Juris).
- BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62
Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik - …
Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
Im Ausgangspunkt ist festzuhalten, dass keine Arbeitsverweigerung vorliegt, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (st. Rspr. seit BAG 20. Dezember 1963 - 1 AZR 428/62 - BAGE 15, 174). - BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
Nur die hierzu vom Arbeitnehmer behaupteten Tatsachen hat der Arbeitgeber zu widerlegen (vgl. BAG v. 17.06.2003, 2 AZR 123/02, NZA 2004, 564). - BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
Dies wird bereits im Rahmen der Einbeziehung der Dauer des Arbeitsverhältnisses angemessen berücksichtigt (vgl. BAG v. 18.09.2008, 2 AZR 827/06, zit. n. Juris). - BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
Unverschuldet ist ein Rechtsirrtum nur, wenn sie mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (vgl. BAG v. 29.08.2013, 2 AZR 273/12, zit. n. Juris). - BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
Der Arbeitgeber haftet dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber gemäß § 278 BGB für schuldhaft begangene Persönlichkeitsrechts- oder Gesundheitsverletzungen durch von ihm als Erfüllungsgehilfen eingesetzte andere Arbeitnehmer und Vorgesetzte (eingehend z.B. BAG v. 16.05.2007, 8 AZR 709/06, zit. n. Juris).
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Mai 2014 - 10 Sa 770/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, wie es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 19. Juni 2013 - 19 Ca 13099/12 - stattgegeben hat. - BAG, 15.01.2015 - 5 AZN 798/14
Unzulässig beschränkte Zulassung der Revision
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Mai 2014 - 10 Sa 770/13 - wird als unzulässig verworfen.