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   LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11   

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LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11 (https://dejure.org/2011,3657)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2011 - 10 Sa 785/11 (https://dejure.org/2011,3657)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2011 - 10 Sa 785/11 (https://dejure.org/2011,3657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtswidrige außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; wichtiger Grund; unbefugte Privatnutzung eines E-Mail-Accounts und des Internets; exzessive Nutzung; Weiterleitung von "Fun-Mails"; unerlaubte Nebentätigkeit, Erforderlichkeit vorheriger Abmahnung; ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 102 BetrVG
    Rechtswidrige außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; wichtiger Grund; unbefugte Privatnutzung eines E-Mail-Accounts und des Internets; exzessive Nutzung; Weiterleitung von "Fun-Mails"; unerlaubte Nebentätigkeit, Erforderlichkeit vorheriger Abmahnung; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen exzessiver privater Nutzung des dienstlichen PCs und Ausübung einer nicht vom Arbeitgeber genehmigten Nebentätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Wegen der Einzelheiten zur Nutzung der Dienstwagen der Beklagten wird auf die Gesamtbetriebsvereinbarung vom 01.09.2006 über die "Zuweisung und Beschaffung von Dienstfahrzeugen, Mietwagen, Privatwagen und Bahncard" (Bl. 68 ff. d. A. 10 Sa 471/11 LAG Hamm) sowie auf die Verfahrensanweisung "Carpool P3 L1Center vom 03.03.2010 (Bl. 73 ff. d. A. 10 Sa 471/11 LAG Hamm) Bezug genommen.

    Auf die Aufstellung der Beklagten im Schriftsatz vom 25.10.2010 (Bl. 51 d. A. 10 Sa 471/11 LAG Hamm) wird Bezug genommen.

    Auf das vom Personalleiter G1 gefertigte Protokoll vom 08.09.2010 (Bl. 114 d. A. 10 Sa 471/11 LAG Hamm) wird Bezug genommen.

    Mit Schreiben vom 21.03.2011 (Bl. 296 d. A. 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm) wurde die Klägerin zu weiteren angeblichen Unregelmäßigkeiten angehört.

    Mit Schreiben vom 25.03.2011 (Bl. 356 ff. d. A. 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm) erbat die Beklagte bei ihrem Betriebsrat die erneute Zustimmung zu einer erneuten Tatkündigung und gleichzeitig die Zustimmung zu der Verwendung der im Schreiben an die Klägerin vom 21.03.2011 beschriebenen Vorfälle aus den Jahren 2009 und 2010 auch zur Begründung der bereits ausgesprochenen Kündigungen vom 15.09.2010, 29.10.2010, 19.11.2010 und einer inzwischen weiter ausgesprochenen Kündigung vom 15.03.2011, gegen die die Klägerin sich inzwischen ebenfalls mit einer Kündigungsschutzklage - 3 Ca 864/11 Arbeitsgericht Herne - zur Wehr gesetzt hatte.

    Auch gegen diese Urteile hat die Beklagte Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt (10 Sa 471/11 bzw. 10 Sa 472/11).

    Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 2604/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 471/11 LAG Hamm sowie 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 472/11 Landesarbeitsgericht Hamm.

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229, Rn. 34; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 14 m.w.N.).

    Ordentliche und außerordentliche Kündigungen wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus, die zugleich der Objektivierung der negativen Prognose dient (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229; Rn. 36; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 14).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229; Rn. 56; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 15 m.w.N.).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229, Rn. 34; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 14 m.w.N.).

    Auch in diesem Bereich gibt es keine "absoluten" Kündigungsgründe (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229, Rn. 35, 38 m.w.N.).

    Ordentliche und außerordentliche Kündigungen wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus, die zugleich der Objektivierung der negativen Prognose dient (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229; Rn. 36; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 14).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229; Rn. 56; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865, Rn. 15 m.w.N.).

  • LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).

    Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 - 6 Sa 682/09

    Kündigung wegen privater Internetnutzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).

    Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Auch gegen diese Urteile hat die Beklagte Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt (10 Sa 471/11 bzw. 10 Sa 472/11).

    Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 2604/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 471/11 LAG Hamm sowie 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 472/11 Landesarbeitsgericht Hamm.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2007 - 9 Sa 234/07

    Kündigung wegen Internetnutzung zu privaten Zwecken - Nutzung des Arbeitsplatzes

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Eine unberechtigte Nutzung des allein zu dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestellten PC liegt für sich genommen noch nicht darin, dass ein Arbeitnehmer eingehende E-Mails, die erkennbar keinen dienstlichen Bezug haben, nicht umgehend löscht (LAG Rheinland-Pfalz 14.12.2007 - 9 Sa 234/07 -).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 56 m.w.N.).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 56 m.w.N.).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
    Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100; KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

  • BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04

    Betriebsratsmitglied - Kündigung

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied

  • BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76
  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auch gegen diese Urteile legte die Beklagte Berufung zum Landesarbeitsgericht ein (10 Sa 472/11 bzw. 10 Sa 785/11).

    Diese Feststellungen, die zu der außerordentlichen Kündigung vom 19.11.2010 (3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm) geführt hätten, würden auch im vorliegenden Verfahren in zulässiger Weise nachgeschoben.

    Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 3013/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 472/11 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm, vor.

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auch gegen diese Urteile legte die Beklagte Berufung zum Landesarbeitsgericht ein (10 Sa 471/11 bzw. 10 Sa 785/11).

    Diese Feststellungen, die zu der außerordentlichen Kündigung vom 19.11.2010 (3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm) geführt hätten, würden auch im vorliegenden Verfahren in zulässiger Weise nachgeschoben.

    Im Termin vom 30.09.2011 lagen der Berufungskammer auch die Akten der gleichzeitig verhandelten Kündigungsschutzverfahren 3 Ca 2604/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 471/11 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 3 Ca 3193/10 Arbeitsgericht Herne = 10 Sa 785/11 Landesarbeitsgericht Hamm, vor.

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