Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 12.02.2016

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 787/15   

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LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 787/15 (https://dejure.org/2015,42024)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2015 - 10 Sa 787/15 (https://dejure.org/2015,42024)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2015 - 10 Sa 787/15 (https://dejure.org/2015,42024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifzulage für Teilnahme eines Flugbegleiters an einer dreitägigen Auffrischungsschulung; Auslegung des Tarifbegriffs "Office duty"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV-Kabine 2 § 5 Abs. 9
    Tarifzulage für Teilnahme eines Flugbegleiters an einer dreitägigen Auffrischungsschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 604/87

    Eingruppierung: Abgrenzung zwischen Übersetzer und Fremdsprachenassistent

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 787/15
    Das kann dazu führen, dass der durch Klammerzusatz erläuterte Begriff einen anderen Sinn erhält, als ihm nach seinem Wortlaut und dem allgemeinen Sprachgebrauch ohne den Klammerzusatz zuzuerkennen wäre (vgl. etwa BAG, Urteile vom 2. März 1988 - 4 AZR 604/87 und vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79).

    Aber nur für den Fall mangelnder anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag kommt damit einem Klammerzusatz für die Bestimmung eines vorangestellten Begriffs entscheidende Bedeutung zu (BAG, Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 604/87).

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 787/15
    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13).
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07

    Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 787/15
    Im Zweifel würde dann derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebühren, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führen würde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG, Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 658/07).
  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 787/15
    Ansonsten gilt, dass nach den allgemeinen Regeln in Klammerzusätzen nichts Eigenständiges festgelegt wird (vgl. BAG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 787/15
    Das kann dazu führen, dass der durch Klammerzusatz erläuterte Begriff einen anderen Sinn erhält, als ihm nach seinem Wortlaut und dem allgemeinen Sprachgebrauch ohne den Klammerzusatz zuzuerkennen wäre (vgl. etwa BAG, Urteile vom 2. März 1988 - 4 AZR 604/87 und vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79).
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. September 2015 - 10 Sa 787/15 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 15.11.2022 - 4 Sa 71/22
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17; BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30; BAG, 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 14; BAG, 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - Rn. 19, BAG v. 13.10.2011, 8 AZR 514/10, LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. September 2015 - 10 Sa 787/15 -, Rn. 34, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 15.11.2022 - 4 Sa 72/22
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17; BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30; BAG, 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 14; BAG, 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - Rn. 19, BAG v. 13.10.2011, 8 AZR 514/10, LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. September 2015 - 10 Sa 787/15 -, Rn. 34, jeweils zitiert nach juris).
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   LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15   

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https://dejure.org/2016,14681
LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15 (https://dejure.org/2016,14681)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.02.2016 - 10 Sa 787/15 (https://dejure.org/2016,14681)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 10 Sa 787/15 (https://dejure.org/2016,14681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 Abs. 1 und Abs. 3 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 und Abs. 3 BGB, § 305c Abs. 2 BGB
    Die Abrede in einer Änderungsvereinbarung, mit der Ansprüche auf Zahlung eines Weihnachtsgelds und einer Mitarbeitererfolgsprämie abgegolten und erledigt sind, ist dahingehend auszulegen, dass damit auch alle Ansprüche auf Zahlung eines Weihnachtsgelds und einer ...

  • Wolters Kluwer
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Änderungsvereinbarung bzgl. Weihnachtsgeld und Mitarbeiterprämie - Abgeltung

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 und Abs. 3; BGB § 305c Abs. 2
    Auslegung einer Änderungsvereinbarung hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes und einer Mitarbeitererfolgsprämie für die Vergangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn der Wille der Parteien darauf gerichtet ist, alle oder eine bestimmte Gruppe von bekannten oder unbekannten Ansprüchen zum Erlöschen zu bringen (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 23, NZA 2011, 1338 [BAG 21.06.2011 - 9 AZR 203/10] ).

    aa) Bestimmungen in Formulararbeitsverträgen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 34, NZA 2011, 1338 [BAG 21.06.2011 - 9 AZR 203/10] ).

    Das Überraschungsmoment ist umso eher zu bejahen, je belastender die Bestimmung ist (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 34, NZA 2011, 1338 [BAG 21.06.2011 - 9 AZR 203/10] ).

    Das Äquivalenzverhältnis im gegenseitigen Vertrag soll der Kontrolle entzogen werden (vgl. vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 40, NZA 2011, 1338 [BAG 21.06.2011 - 9 AZR 203/10] ).

    Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen aus Gründen der Vertragsfreiheit regelmäßig ebenso wenig wie Vereinbarungen über das von dem anderen Teil zu erbringende Entgelt einer Inhaltskontrolle (vgl. vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 40, NZA 2011, 1338 [BAG 21.06.2011 - 9 AZR 203/10] ).

    Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers in der Aufhebung des Vertragsverhältnisses und nicht in der Zustimmung zu einer umfassenden Abgeltungsklausel zu sehen (vgl. i.E. ebenso für den Fall einer Umwandlung in einen Altersteilzeitvertrag BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 42, NZA 2011, 1338 [BAG 21.06.2011 - 9 AZR 203/10] ; ErfK/Preis 16. Aufl. § 310 BGB Rn. 77a).

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22, NZA 2012, 81 [BAG 14.09.2011 - 10 AZR 526/10] ).

    b) Eine solche Situation ist bei der Kombination eines Freiwilligkeits- mit einem Widerrufsvorbehalt regelmäßig gegeben (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22, NZA 2012, 81 [BAG 14.09.2011 - 10 AZR 526/10] ).

    Bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt entsteht schon kein Anspruch auf die Leistung, bei einem Widerrufsvorbehalt hingegen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, der Arbeitgeber behält sich aber vor, die versprochene Leistung einseitig zu ändern (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 24, NZA 2012, 81 [BAG 14.09.2011 - 10 AZR 526/10] ).

    Bei der Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt wird vielmehr schon nach dem Vertragstext auch für den um Verständnis bemühten Vertragspartner nicht deutlich, ob nun jegliche zukünftige Bindung ausgeschlossen oder lediglich eine Möglichkeit eröffnet werden soll, sich später wieder von einer vertraglichen Bindung durch Ausübung des Widerrufsrechts loszusagen (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 25, NZA 2012, 81 [BAG 14.09.2011 - 10 AZR 526/10] ).

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung, der keine der Parteien entgegengetreten ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Arbeitszeit).

    Dafür begründet bereits das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung, der keine der Parteien entgegengetreten ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Arbeitszeit).

    Dabei sind nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 31, NZA 2016, 293 [BAG 23.09.2015 - 5 AZR 146/14] ; BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Arbeitszeit).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 196/09 - Rn. 38, [...]).

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 17, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 196/09 - Rn. 38, [...]).

    Dies ergibt sich auch aus § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, wonach die den Vertragsschluss begleitenden Umstände nur bei der Prüfung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 196/09 - Rn. 42, [...]).

    Das Bundesarbeitsgericht hat etwa anerkannt, dass Informationsschreiben, die den Arbeitnehmern zur näheren Erläuterung eines Vertragstexts mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen überreicht wurden, bei der Auslegung zu berücksichtigen seien (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 196/09 - Rn. 42, [...]).

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Darüber hinaus herrscht Einigkeit, dass eine Grenze der objektiven Auslegung dort liegt, wo die Parteien einer Klausel übereinstimmend - auch durch schlüssiges Verhalten - eine von ihrem objektiven Sinn abweichende Bedeutung beigemessen haben (vgl. BAG 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 33, NZA 2009, 896 [BAG 19.03.2009 - 6 AZR 557/07] ; BGH 29. Mai 2009 - V ZR 201/08 - Rn. 10, NJW-RR 2010, 63 [BGH 29.05.2009 - V ZR 201/08] ; HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 305c BGB Rn. 8; Müko-BGB/Basedow 7. Aufl. § 305c Rn. 26).

    Eine solche übereinstimmende Vorstellung ginge wie eine Individualvereinbarung nach § 305b BGB dem Ergebnis der objektiven Auslegung vor (vgl. BAG 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 33, NZA 2009, 896 [BAG 19.03.2009 - 6 AZR 557/07] ).

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 788/13

    Ordentliche Kündigung - Klageverzicht

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Nicht kontrollfrei sind hingegen die Hauptleistungspflichten nur begleitende oder ergänzende Regelungen, sog. Preisnebenabreden (vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 20, NZA 2015, 350 [BAG 25.09.2014 - 2 AZR 788/13] ; Jacobs in BeckOK Stand: 01.12.2015 § 307 Rn. 18).

    Auch in dem Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, der in einem Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, hat das Bundesarbeitsgericht lediglich eine nicht kontrollfreie Nebenabrede erblickt (vgl. BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 24, NZA 2015, 676 [BAG 12.03.2015 - 6 AZR 82/14] ; BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 20, NZA 2015, 350 [BAG 25.09.2014 - 2 AZR 788/13] ).

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Je nach Einzelfall kann es sich bei einer Erledigungsklausel um einen Erlassvertrag, ein konstitutives oder deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis oder um einen einseitigen Verzicht handeln (vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17, NZA 2008, 355 [BAG 07.11.2007 - 5 AZR 880/06] ).
  • BGH, 29.05.2009 - V ZR 201/08

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Protokollierung von Zeugenaussagen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Darüber hinaus herrscht Einigkeit, dass eine Grenze der objektiven Auslegung dort liegt, wo die Parteien einer Klausel übereinstimmend - auch durch schlüssiges Verhalten - eine von ihrem objektiven Sinn abweichende Bedeutung beigemessen haben (vgl. BAG 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 33, NZA 2009, 896 [BAG 19.03.2009 - 6 AZR 557/07] ; BGH 29. Mai 2009 - V ZR 201/08 - Rn. 10, NJW-RR 2010, 63 [BGH 29.05.2009 - V ZR 201/08] ; HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 305c BGB Rn. 8; Müko-BGB/Basedow 7. Aufl. § 305c Rn. 26).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Auch in dem Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, der in einem Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, hat das Bundesarbeitsgericht lediglich eine nicht kontrollfreie Nebenabrede erblickt (vgl. BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 24, NZA 2015, 676 [BAG 12.03.2015 - 6 AZR 82/14] ; BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 20, NZA 2015, 350 [BAG 25.09.2014 - 2 AZR 788/13] ).
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15
    Von einem Erlassvertrag ist im Zweifel nicht auszugehen, weil im Regelfall nicht anzunehmen ist, dass der Gläubiger sein Recht einfach wieder aufgeben wolle (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 28, NZA 2016, 295 [BAG 23.09.2015 - 5 AZR 767/13] ).
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

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