Rechtsprechung
   LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14968
LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 (https://dejure.org/2021,14968)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 (https://dejure.org/2021,14968)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. März 2021 - 10 Sa 804/20 (https://dejure.org/2021,14968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,14968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Wirksame Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Kündigung wegen narzisstischer Persönlichkeitsstörung; Abgestufte Darlegungslast des Arbeitgebers bei Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1
    Wirksame Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Kündigung wegen narzisstischer Persönlichkeitsstörung; Abgestufte Darlegungslast des Arbeitgebers bei Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20
    Der Arbeitgeber kann zunächst Fehlzeiten in der Vergangenheit vortragen, wobei vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles für die Erstellung der Gesundheitsprognose ein Referenzzeitraum von drei Jahren maßgeblich ist (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2005- 2 AZR 44/05 - Urteil vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 -, Randziffer 23).

    Auch dann, wenn diese einzelnen Erkrankungen jeweils ausgeheilt sind, ist von einer generellen Krankheitsanfälligkeit auszugehen (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, Randziffer 29).

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags des Arbeitnehmers ist es dann Sache des Arbeitgebers, Beweis für die negative Prognose zu führen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, Randziffer 28 m. w. N.).

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei Erkältungs- und Entzündungskrankheiten und Beschwerden des Bewegungsapparats, die beim Kläger einen Großteil der Arbeitsunfähigkeitszeiten verursacht haben, grundsätzlich von einer Wiederholungsgefahr auszugehen ist, wenn keine besonderen Therapiemaßnahmen erfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, Randziffer 26).

    Eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen im Sinne des § 1 KSchG ist mit Rücksicht auf die erheblichen Entgeltfortzahlungskosten der Beklagten in den Jahren 2016 bis 2019 im Umfang von 60.059,34 EUR und dabei jeweils für einen Zeitraum von weit mehr als sechs Wochen pro Kalenderjahr gegeben (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, Randziffer 31 m. w. N.).

    Dabei sind im Rahmen der Interessenabwägung u. a. auch die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, Randziffer 34).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20
    Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (dritte Stufe) (BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 -, Randnummer 19).

    Der Arbeitgeber kann zunächst Fehlzeiten in der Vergangenheit vortragen, wobei vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles für die Erstellung der Gesundheitsprognose ein Referenzzeitraum von drei Jahren maßgeblich ist (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.2005- 2 AZR 44/05 - Urteil vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 -, Randziffer 23).

  • LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20
    Daher ist nicht zu verlangen, dass die Beklagte vor Ausspruch der Kündigung ein erneutes BEM-Verfahren gegenüber dem Kläger anregt (anders als im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2020 - 12 Sa 554/20 -, wo das vorangegangene BEM-Verfahren bereits abgeschlossen war).
  • LAG Hessen, 17.02.2017 - 14 Sa 690/16

    Krankheitsbedingte Kündigung; BEM; Prognose

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20
    Vorliegend ist das BEM-Verfahren gemäß der Aufforderung der Beklagten vom 09.10.2018 bislang weder zu Ende geführt, noch vom Kläger abgelehnt worden, so dass unter diesen Gesichtspunkten nicht die Notwendigkeit bestand, ein erneutes BEM-Verfahren durch erneutes BEM-Angebot der Beklagten gegenüber dem Kläger einzuleiten (vgl. hierzu LAG Hessen, Urteil vom 17.02.2017 - 14 Sa 690/16 - ).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2021 - 10 Sa 804/20
    Der Kläger muss sich als Erklärungsempfänger dabei so behandeln lassen, als sei die Erklärung in seinen Machtbereich gelangt (vgl. BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 - ).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2022 - 14 Sa 825/21

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen; Referenzzeitraum;

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 -, juris Rn. 19; BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 -, juris Rn. 29; BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rn. 16; BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 -, juris Rn. 15; BAG 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -, juris Rn. 15; LAG Köln 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 -, juris Rn. 33; LAG Düsseldorf 09.12.2020 - 12 Sa 554/20 -, juris Rn. 65; LAG Düsseldorf 19.11.2004 - 7 (11) Sa 1292/04 -, juris Rn. 34).

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rn. 17; BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, juris Rn. 24; LAG Köln 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 -, juris Rn. 34 mwN.).

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rn. 17; BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, juris Rn. 24; LAG Köln 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 -, juris Rn. 37 mwN.).

    Bei Erkältungs- und Entzündungskrankheiten und Beschwerden des Bewegungsapparates kann regelmäßig von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden, wenn keine besonderen Therapiemaßnahmen erfolgen (vgl. LAG Köln 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 -, juris Rn. 38; BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, juris Rn. 26).

  • LAG Köln, 01.09.2022 - 8 Sa 393/21

    Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rn. 17; BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, juris Rn. 24; LAG Köln 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 -, juris Rn. 34 mwN.).

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rn. 17; BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, juris Rn. 24; LAG Köln 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 -, juris Rn. 37 mwN; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17. Mai 2022 - 14 Sa 825/21 -, Rn. 49, juris).

  • LAG Köln, 08.11.2022 - 4 Sa 297/21

    Krankheitsbedingte Kündigung; negative Prognose

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17, mwN, juris; BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, juris Rn. 24; LAG Köln 12.03.2021 - 10 Sa 804/20 -, juris Rn. 37 mwN.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht