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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19   

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https://dejure.org/2019,32619
LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19 (https://dejure.org/2019,32619)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.07.2019 - 10 Sa 82/19 (https://dejure.org/2019,32619)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 10 Sa 82/19 (https://dejure.org/2019,32619)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit für die Dauer von dreißig Monaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer dauerhaften Arbeitszeitverkürzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung müssen sich gegenüber allen vertraglichen Abreden durchsetzen (BAG vom 16. September 1986 - GS 1/82).

    Für die Betriebsvereinbarung hat der Große Senat des BAG entschieden, dass auch ihr gegenüber das Günstigkeitsprinzip gilt, eine Betriebsvereinbarung also einer einzelvertraglichen Vereinbarung nicht entgegensteht, die zwar von der Betriebsvereinbarung abweicht, für den Arbeitnehmer jedoch günstiger ist (BAG vom 16. September 1986 - GS 1/82).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    Ist nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die Abweichung für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger ist, bleibt es bei der zwingenden Geltung der Betriebsvereinbarung (BAG vom 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03).

    Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, in dem die einzelvertragliche Abrede und die Betriebsvereinbarung erstmals miteinander konkurrieren (BAG vom 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    In einem Beschluss vom 24. April 2007 (1 ABR 47/06) hat das BAG zwar "vorübergehend" mit einem "überschaubaren Zeitraum" gleichgesetzt.
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    Maßgeblich ist damit, ob die bisherige betriebsübliche Arbeitszeit die "übliche" bleibt und die Arbeitszeitverteilung bezüglich der einzelnen Arbeitnehmer weiterhin prägt (BAG vom 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    Es bedarf dazu keiner Anerkennung, Unterwerfung oder Übernahme dieser Normen durch die Parteien des Einzelarbeitsvertrages (BAG vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88).
  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    Vielmehr reicht dessen Bestimmbarkeit aus (BAG vom 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11).
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    Diese Rechtsprechung hat das BAG in einem Teilbeschluss vom 26. Oktober 2004 (1 ABR 31/03) und in einem Beschluss vom 9. Juli 2013 (1 ABR 19/12) jeweils wiederholt.
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    Diese Rechtsprechung hat das BAG in einem Teilbeschluss vom 26. Oktober 2004 (1 ABR 31/03) und in einem Beschluss vom 9. Juli 2013 (1 ABR 19/12) jeweils wiederholt.
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    Sie sind im Arbeitsrecht weit verbreitet, entsprechen einer üblichen Regelungstechnik und dienen dem Interesse beider Parteien eines auf die Zukunft gerichteten Arbeitsverhältnisses BAG vom 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
    Ob eine Regelung günstiger ist als eine andere, bemisst sich nach einem objektiven Maßstab unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BAG vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2019 - 9 Sa 1874/18

    Vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit - Öffnungsklausel - Tarifüblichkeit

    Anders als die vorliegende Entscheidung geht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juli 2019, 10 Sa 82/19 davon aus, dass eine Arbeitszeitverkürzung wie die vorliegende von § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gedeckt ist (§ 72 II Nr. 1 ArbGG).
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