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   LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16   

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LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16 (https://dejure.org/2017,60803)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2017 - 10 Sa 822/16 (https://dejure.org/2017,60803)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 10 Sa 822/16 (https://dejure.org/2017,60803)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsübergang

  • IWW

    § 613 a Abs. 1 Satz 2 bzw. Satz 1 BGB, § ... 613 a Abs. 1 BGB, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 613a Abs. 1 BGB, Anlage 7 zur GBV, § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 erste Alternative BGB, § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 75 BetrVG, Art. 3 GG, § 613 a BGB, § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 1, 2, 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 50 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 613a BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613a Abs. 4 BGB, Richtlinie 77/187/EWG, § 4 Abs. 3 TVG, § 613a Abs. 1 Satz 1 bis 4 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG, Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/187, Richtlinie 77/187, Richtlinie 2001/23, Art. 3 der Richtlinie 77/187, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 92 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung, mit der eine die Entgeltfindung betreffende Gesamtbetriebsvereinbarung im Hinblick auf einen Betriebsübergang aufgehoben wird

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 613a Abs. 1 BGB, § 77 Abs. 3 BetrVG
    Betriebsübergang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 ; BetrVG § 77 Abs. 3
    Betriebsübergang

  • rechtsportal.de

    BGB § 613a Abs. 1 ; BetrVG § 77 Abs. 3
    Wirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung, mit der eine die Entgeltfindung betreffende Gesamtbetriebsvereinbarung im Hinblick auf einen Betriebsübergang aufgehoben wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    Arbeitgeber und Betriebsrat sollen keine abweichenden oder ergänzenden Betriebsvereinbarungen mit normativer Wirkung abschließen können, weshalb eine gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung unwirksam ist (BAG, Urteil vom 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 -, Rn. 20, juris m.w.N.).

    Denn - so die Argumentation des Bundesarbeitsgerichts - die nunmehr beim Erwerber individualrechtlich als Inhalt des Arbeitsverhältnisses geltenden ehemals kollektivrechtlichen Regelungen seien inhaltlich nicht weiter geschützt, als sie es bei einem Fortbestand beim Erwerber gewesen wären (BAG, Urteil vom 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 -, juris).

    Im Gegenteil: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wollen die Arbeitsvertragsparteien durch eine Bezugnahme auf die gemäß § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG ohnehin geltenden kollektiven Regelungen in der Regel keinen eigenständigen individualvertraglichen Geltungsgrund für diese schaffen, weshalb die im Arbeitsvertrag enthaltene Verweisung auf die anwendbaren betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften im Zweifel deklaratorisch gemeint ist (BAG, Urteil vom 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 -, Rn. 15, juris, m.w.N.).

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    a) Ein Anspruch auf (Fort-) Zahlung eines Arbeitsentgelts in dieser Höhe lässt sich nicht damit begründen, dass die Beklagte verpflichtet wäre, die GBV ERA-NDL weiter anzuwenden, sei es, weil sie in dem übertragenen Betrieb normativ als Einzelbetriebsvereinbarung weitergölte (vgl. BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 -, juris), sei es, weil die Beklagte an sie als ein infolge Transformation nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB arbeitsvertraglich fortgeltendes Regelwerk gebunden wäre.

    Denn entweder gölte die GBV ERA-NDL in dem auf die Beklagte übergegangen Betrieb unmittelbar und zwingend als Einzelbetriebsvereinbarung weiter (vgl. BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 -, juris).

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    Dem Kündigungsverbot in § 613a Abs. 4 BGB kommt insoweit eine Komplementärfunktion zu (BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 26, m.w.N.).

    Zulässig sind zwar für den Arbeitnehmer nachteilige Änderungen bei dem neuen Unternehmensinhaber, soweit diese nach dem nationalen Recht unabhängig vom Fall des Unternehmensübergangs zulässig sind; der Unternehmensübergang als solcher stellt jedoch weder Grund noch Anlass für eine solche Änderung dar (BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 28 unter Hinweis auf EuGH 10. Februar 1988 - C-324/86 - Slg. 1988, 739; 12. November 1992 - C-209/91 - Slg. 1992, I-5755; 14. September 2000 - C-343/98 - Slg. 2000, I-6659; 6. November 2003 - C-4/01 - Slg. 2003, I-12859).

  • ArbG Mönchengladbach, 23.08.2016 - 1 Ca 1329/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.08.2016 - 1 Ca 1329/16 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.08.2016 - 1 Ca 1329/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise für den Fall des Unterliegens, den Kläger zu verurteilen, an sie EUR 95.071,36 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.05.2016 zu zahlen.

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    Dabei haben die Betriebsparteien ebenso wie andere Normgeber einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regeln (BAG, Urteil vom 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 -, juris, Rn. 17 ff. m.w.N.).
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    Auch die Tatsache, dass sie dabei eine Änderung der betrieblichen Regelung unter den Vorbehalt der Zustimmung der Tarifvertragsparteien gestellt haben, führt nicht dazu, dass aus der Gesamtbetriebsvereinbarung eine Regelung der Tarifvertragsparteien wird (vgl. BAG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 -, juris).
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    Zulässig sind zwar für den Arbeitnehmer nachteilige Änderungen bei dem neuen Unternehmensinhaber, soweit diese nach dem nationalen Recht unabhängig vom Fall des Unternehmensübergangs zulässig sind; der Unternehmensübergang als solcher stellt jedoch weder Grund noch Anlass für eine solche Änderung dar (BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 28 unter Hinweis auf EuGH 10. Februar 1988 - C-324/86 - Slg. 1988, 739; 12. November 1992 - C-209/91 - Slg. 1992, I-5755; 14. September 2000 - C-343/98 - Slg. 2000, I-6659; 6. November 2003 - C-4/01 - Slg. 2003, I-12859).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    Andernfalls könnte die Verwirklichung des mit der Richtlinie 77/187 verfolgten Ziels in jedem durch Kollektivverträge geregelten Bereich leicht in Frage gestellt werden, was die praktische Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigen würde (EuGH, Urteil vom 06. September 2011 - C-108/10 -, juris, Rn. 75f, unter Hinweis auf sein Urteil vom 26. Mai 2005, Celtec, C-478/03, Slg. 2005, I-4389, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie in Bezug auf die Richtlinie 2001/23 Beschluss vom 15. September 2010, Briot, C-386/09, Slg. 2010, I-0000, Rn. 26).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    Denn - so die Argumentation des Bundesarbeitsgerichts - die nunmehr beim Erwerber individualrechtlich als Inhalt des Arbeitsverhältnisses geltenden ehemals kollektivrechtlichen Regelungen seien inhaltlich nicht weiter geschützt, als sie es bei einem Fortbestand beim Erwerber gewesen wären (BAG, Urteil vom 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 -, juris).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16
    Zulässig sind zwar für den Arbeitnehmer nachteilige Änderungen bei dem neuen Unternehmensinhaber, soweit diese nach dem nationalen Recht unabhängig vom Fall des Unternehmensübergangs zulässig sind; der Unternehmensübergang als solcher stellt jedoch weder Grund noch Anlass für eine solche Änderung dar (BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 28 unter Hinweis auf EuGH 10. Februar 1988 - C-324/86 - Slg. 1988, 739; 12. November 1992 - C-209/91 - Slg. 1992, I-5755; 14. September 2000 - C-343/98 - Slg. 2000, I-6659; 6. November 2003 - C-4/01 - Slg. 2003, I-12859).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • EuGH, 06.11.2003 - C-4/01

    Martin u.a.

  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

  • EuGH, 15.09.2010 - C-386/09

    Briot - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • EuGH, 27.11.2008 - C-396/07

    Juuri - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2017 - 10 Sa 822/16 - aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 210/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Der Tarifvertrag hat seine eigene Aufhebung nur "mit Wirkung für die Zukunft" vorgesehen (so zutreffend LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2017 - 10 Sa 822/16 - Rn 96).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 255/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Der Tarifvertrag hat seine eigene Aufhebung nur "mit Wirkung für die Zukunft" vorgesehen (so zutreffend LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2017 - 10 Sa 822/16 - Rn 96).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 294/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Der Tarifvertrag hat seine eigene Aufhebung nur "mit Wirkung für die Zukunft" vorgesehen (so zutreffend LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2017 - 10 Sa 822/16 - Rn 96).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 215/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Der Tarifvertrag hat seine eigene Aufhebung nur "mit Wirkung für die Zukunft" vorgesehen (so zutreffend LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2017 - 10 Sa 822/16 - Rn 96).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 221/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Der Tarifvertrag hat seine eigene Aufhebung nur "mit Wirkung für die Zukunft" vorgesehen (so zutreffend LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2017 - 10 Sa 822/16 - Rn 96).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 234/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Der Tarifvertrag hat seine eigene Aufhebung nur "mit Wirkung für die Zukunft" vorgesehen (so zutreffend LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2017 - 10 Sa 822/16 - Rn 96).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 288/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Der Tarifvertrag hat seine eigene Aufhebung nur "mit Wirkung für die Zukunft" vorgesehen (so zutreffend LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2017 - 10 Sa 822/16 - Rn 96).
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   LAG Düsseldorf, 16.05.2018 - 10 Sa 822/16   

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LAG Düsseldorf, 16.05.2018 - 10 Sa 822/16 (https://dejure.org/2018,31778)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2018 - 10 Sa 822/16 (https://dejure.org/2018,31778)
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   LAG Düsseldorf, 01.09.2017 - 10 Sa 822/16   

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LAG Düsseldorf, 01.09.2017 - 10 Sa 822/16 (https://dejure.org/2017,32493)
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