Rechtsprechung
LAG Hessen, 01.03.1984 - 10 Sa 858/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aushändigung; Arbeitspapier; Bringschuld
- Techniker Krankenkasse
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 254 Abs. 2 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- arbeitszeugnis.com (Leitsatz)
Arbeitszeugnis - Holschuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 254 Abs 2 Satz 1 § 611 Abs. 1
Arbeitspapiere: Schadensminderungspflicht bei verspäteter Herausgabe
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 02.05.1983 - 2 Ca 516/82
- LAG Hessen, 01.03.1984 - 10 Sa 858/83
Papierfundstellen
- VersR 1985, 276
- DB 1984, 2200
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.10.1979 - VI ZR 269/78
Schadensrechtliche Gleichsetzung des einem schwerbeschädigten Arbeitnehmer zu …
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- BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93
Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld
Auch in der Rechtsprechung ist unumstritten, daß die Zeugnisschuld eine Holschuld im Sinne von § 269 Abs. 2 BGB ist (vgl. LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984 - 10 Sa 858/83 - DB 1984, 2200; LAG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1962 - 8 Sa 392/62 - DB 1963, 419; Arbeitsgericht Wetzlar, Beschluß vom 21. Juli 1971 - Ca 3/71 - BB 1972, 222).b) Allerdings wird in der Literatur wie in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, aus Gründen der nachwirkenden Fürsorge könne aus der Holschuld eine Schickschuld werden, z. B. dann, wenn die Abholung der Arbeitspapiere für den Arbeitnehmer mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder besonderen Mühen verbunden sei (vgl. LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984, aaO).
Daneben ist eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers angenommen worden, wenn ein Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses rechtzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt hat, es jedoch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen, nicht zur Abholung durch den Arbeitnehmer bereitliegt (LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984, aaO).
- LAG Hessen, 07.02.2011 - 16 Sa 1195/10
Anspruch auf erneute Zeugniserteilung bei Verlust
Dies ergibt sich auch nicht daraus, dass die Beklagte sich in Verzug befunden hätte (vergleiche hierzu: LAG Frankfurt, 1.3.1984-10 Sa 858/83-DB 1984, 2200), denn der Zugang des Schreibens des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 30.1.2009, in welchem die Beklagte aufgefordert wurde, eine Korrektur des Zeugnisses bis zum 10. Februar 2009 vorzunehmen, ist zwischen den Parteien streitig. - LAG Hamm, 04.12.1997 - 4 Sa 2376/96
Streitigkeit über den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 286/01
PKH-Versagung mangels Erfolgsaussichten; Voraussetzungen für die Gewährung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 07.01.1998 - 9 Ta 1/98
Arbeitspapiere; Herausgabe; Ausfüllung
Verletzt der Arbeitgeber seine Herausgabepflicht, indem er die Papiere nicht oder verspätet herausgibt, so ist er dem Arbeitnehmer zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, § 286 BGB (vgl. dazu LAG Frankfurt/M., DB 1984, 2200).