Rechtsprechung
   LAG Hessen, 01.03.1984 - 10 Sa 858/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1821
LAG Hessen, 01.03.1984 - 10 Sa 858/83 (https://dejure.org/1984,1821)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.03.1984 - 10 Sa 858/83 (https://dejure.org/1984,1821)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. März 1984 - 10 Sa 858/83 (https://dejure.org/1984,1821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Holschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 254 Abs 2 Satz 1 § 611 Abs. 1
    Arbeitspapiere: Schadensminderungspflicht bei verspäteter Herausgabe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 276
  • DB 1984, 2200
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1979 - VI ZR 269/78

    Schadensrechtliche Gleichsetzung des einem schwerbeschädigten Arbeitnehmer zu

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93

    Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld

    Auch in der Rechtsprechung ist unumstritten, daß die Zeugnisschuld eine Holschuld im Sinne von § 269 Abs. 2 BGB ist (vgl. LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984 - 10 Sa 858/83 - DB 1984, 2200; LAG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1962 - 8 Sa 392/62 - DB 1963, 419; Arbeitsgericht Wetzlar, Beschluß vom 21. Juli 1971 - Ca 3/71 - BB 1972, 222).

    b) Allerdings wird in der Literatur wie in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, aus Gründen der nachwirkenden Fürsorge könne aus der Holschuld eine Schickschuld werden, z. B. dann, wenn die Abholung der Arbeitspapiere für den Arbeitnehmer mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder besonderen Mühen verbunden sei (vgl. LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984, aaO).

    Daneben ist eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers angenommen worden, wenn ein Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses rechtzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt hat, es jedoch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen, nicht zur Abholung durch den Arbeitnehmer bereitliegt (LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984, aaO).

  • LAG Hessen, 07.02.2011 - 16 Sa 1195/10

    Anspruch auf erneute Zeugniserteilung bei Verlust

    Dies ergibt sich auch nicht daraus, dass die Beklagte sich in Verzug befunden hätte (vergleiche hierzu: LAG Frankfurt, 1.3.1984-10 Sa 858/83-DB 1984, 2200), denn der Zugang des Schreibens des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 30.1.2009, in welchem die Beklagte aufgefordert wurde, eine Korrektur des Zeugnisses bis zum 10. Februar 2009 vorzunehmen, ist zwischen den Parteien streitig.
  • LAG Hamm, 04.12.1997 - 4 Sa 2376/96

    Streitigkeit über den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 286/01

    PKH-Versagung mangels Erfolgsaussichten; Voraussetzungen für die Gewährung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin, 07.01.1998 - 9 Ta 1/98

    Arbeitspapiere; Herausgabe; Ausfüllung

    Verletzt der Arbeitgeber seine Herausgabepflicht, indem er die Papiere nicht oder verspätet herausgibt, so ist er dem Arbeitnehmer zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, § 286 BGB (vgl. dazu LAG Frankfurt/M., DB 1984, 2200).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht