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   LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13   

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LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 (https://dejure.org/2013,37718)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 (https://dejure.org/2013,37718)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - 10 Sa 99/13 (https://dejure.org/2013,37718)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Strafanzeige zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann rechtmäßig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Drohung mit Strafanzeige zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann rechtmäßig sein

  • poko.de (Kurzinformation)

    Gib ihm mal die Tablette, dann ist hier gleich Ruhe…

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Aufhebungsvertrag nach Drohung mit Strafanzeige

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit Strafanzeige

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    (a) Drohung ist die vom Gegner ernst genommene Ankündigung eines zukünftigen Übels, das nach Bekundung des Drohenden und der Ansicht des Gegners vom Drohenden herbeigeführt werden kann und soll, wenn der Bedrohte die angesonnene Willenserklärung nicht abgibt (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - zu I 4 d aa der Gründe, NZA 1999, 417; BGH 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu I 1 a der Gründe, NJW 1988, 2599) .

    Es genügt nicht, wenn der Anfechtende bei Abgabe der Willenserklärung lediglich erwartet hat, der andere Teil werde ihm bei Nichtabgabe der Erklärung ein Übel zufügen, wenn sich diese Befürchtung allein aus der objektiven Sachlage ergibt, nicht aber von dem anderen Teil hervorgerufen oder bestärkt wird (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - zu 2 der Gründe, NZA 1996, 875; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281; 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu I 1 d der Gründe, NJW 1988, 2599) .

    Sie kann auch versteckt (zB durch eine Warnung oder einen Hinweis auf nachteilige Folgen) oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - zu 2 der Gründe, NZA 1996, 875; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281; 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu I 1 a der Gründe, NJW 1988, 2599) .

    Indem die letztgenannten Zeugen erklärt haben, der Klägerin sei mitgeteilt worden, dass - was durchaus nachvollziehbar erscheint - die Weitergabe der Vorwürfe nicht im Interesse der Beklagten liege, lässt sich jedenfalls nicht ausreichend sicher annehmen, dass nach den Gesamtumständen der Äußerungen des Zeugen B1 die beschriebenen nachteiligen Folgen gerade oder nur im Fall des Nichtabschlusses des Aufhebungsvertrags eintreten sollten (vgl. BGH 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu I 1 d der Gründe, NJW 1988, 2599) .

    Insbesondere hat sich die Beklagte, die durchaus auch eine außerordentliche fristlose Kündigung in Betracht ziehen durfte, durch den Aufhebungsvertrag nicht bewusst einen übermäßigen Vorteil verschafft (vgl. BGH 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu II der Gründe, NJW 1988, 2599) .

  • BGH, 22.11.1995 - XII ZR 227/94

    Anfechtung eines Ehe- und Erbvertrages wegen Vortäuschung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    Es genügt nicht, wenn der Anfechtende bei Abgabe der Willenserklärung lediglich erwartet hat, der andere Teil werde ihm bei Nichtabgabe der Erklärung ein Übel zufügen, wenn sich diese Befürchtung allein aus der objektiven Sachlage ergibt, nicht aber von dem anderen Teil hervorgerufen oder bestärkt wird (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - zu 2 der Gründe, NZA 1996, 875; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281; 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu I 1 d der Gründe, NJW 1988, 2599) .

    Sie kann auch versteckt (zB durch eine Warnung oder einen Hinweis auf nachteilige Folgen) oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - zu 2 der Gründe, NZA 1996, 875; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281; 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu I 1 a der Gründe, NJW 1988, 2599) .

    Der Bedrohte muss den Erklärungen des Drohenden entnommen haben, dieser werde dafür sorgen, dass das angedrohte Übel eintritt, wenn er - der Bedrohte - die Willenserklärung nicht abgeben sollte (vgl. BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281) .

    Maßgeblich für die Annahme, es liege eine ernstzunehmende Drohung vor, ist nicht die Meinung des Drohenden, sondern die Sicht des Bedrohten (vgl. BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281; 6. Mai 1982 - VII ZR 208/81 - zu II 1 b der Gründe, NJW 1982, 2301) .

    der Drohende muss bewusst den Zweck verfolgen, den Bedrohten zur Abgabe einer bestimmten Willenserklärung zu veranlassen (vgl. BAG 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BB 1978, 1467; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281) .

  • LAG Hamm, 22.07.2009 - 3 Sa 426/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei widerrechtlicher Drohung mit

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    Hiernach wird die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (nur) dann als unangemessen und somit rechtswidrig angesehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu BI4b bb der Gründe, NZA 1987, 91; LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 103, LAG Baden-Württemberg 27. Oktober 1983 - 11 Sa 103/83 - juris) .

    Andererseits muss das Begehren des Drohenden mit der anzuzeigenden Straftat in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu BI4b bb der Gründe, NZA 1987, 91; LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 105) .

    Das ist der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis durch die betreffende Straftat konkret berührt wird (vgl. LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 106) .

    Die Erstattung einer Strafanzeige kann sich wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung als vorschnelle und überzogene Reaktion darstellen (vgl. LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 109 ff.) .

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    Um die Nichtigkeit eines Aufhebungsvertrags geltend zu machen, steht als Feststellungsantrag ausschließlich der auf den (Fort-) Bestand des Arbeitsverhältnisses zu richtende Antrag nach § 256 Abs. 1 ZPO zur Verfügung (vgl. BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 16, NZA 2008, 1148; 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 15, NZA 2008, 348) .

    Ausgehend von dem allgemeinen Grundsatz, dass die Drohung mit einer Strafanzeige als adäquat zu werten ist, wenn zum einen der der Anzeige zugrunde liegende Sachverhalt mit der Forderung in einem inneren Zusammenhang steht und zum anderen der Drohende keine unangemessenen oder ihm materiellrechtlich nicht zustehenden Vorteile erstrebt (vgl. Staudinger/Singer Neubearbeitung 2011 § 123 Rn. 76) , ist eine Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags jedenfalls dann nicht widerrechtlich, wenn die zur Anzeige zu bringende Straftat zugleich eine Vertragspflichtverletzung von solchem Gewicht darstellt, dass ein verständiger Arbeitgeber eine den Regelungen des Aufhebungsvertrags in etwa entsprechende Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen durfte (vgl. zu den diesbezüglichen Maßstäben BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48, NZA 2008, 348; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 1977/05 - zu II 1 c der Gründe, NZA 2006, 841; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu BI2a der Gründe, NZA 2004, 597; BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - zu II 6 a der Gründe, NJW 2005, 2766) .

    Die Beweislast für die Umstände, die die Drohung als widerrechtlich erscheinen lassen, trifft nach vorheriger Abstufung der Darlegungslasten (vgl. BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 55, NZA 2008, 348) ebenfalls den anfechtenden Arbeitnehmer (vgl. BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 327/02 - jurisRn. 16) .

  • LG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 24 Ns 21/10

    Gefährliche Körperverletzung h heimliche Verabreichung von Medikamenten

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    Das gilt schon deshalb, weil die Klägerin angenommen haben könnte, dass die freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses bei einem auch ohne Zutun der Beklagten nicht gänzlich ausgeschlossenen "Auffliegen" der Vorfälle das Interesse an einer Strafverfolgung und Bestrafung reduzierte (vgl. zur Berechtigung einer solchen Annahme nur AG Frankfurt 11. Januar 2010 - 920A Ls 3530 Js 202270/09 - 3014 - zu V der Gründe, PflR 2010, 585) .

    Jedoch durfte sie aufgrund der ihr berichteten Vorfälle vom 5. und 9. März 2012 (Weitergabe einer Tablette Tavor an die Schwesterschülerin P1 zur nicht ärztlich angeordneten Verabreichung an einen des Öfteren schellenden Patienten und nicht ärztlich verordnete Gabe einer Tablette Tavor an eine "nervende" Patientin) trotz nicht ausdrücklich vorgetragener nicht unerheblicher Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlempfindens oder der körperlichen Unversehrtheit (vgl. BGH 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12 - Rn. 8, NStZ-RR 2012, 340) der betroffenen Patientin von zwei Fällen einer zumindest versuchten gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; 22; 23; 25 Abs. 1 StGB ausgehen (vgl. LG Frankfurt 29. Februar 2012 - 5/24 Ns-3530 Js 202270/09 [21/10] - jurisRn. 58) .

    Das gilt namentlich für das Berufsverbot gemäß § 70 StGB, dessen von der Beklagten als mögliche Konsequenz erwogene Verhängung im vorliegenden Fall zumindest nicht völlig fernliegend war (vgl. AG Frankfurt 11. Januar 2010 - 920A Ls 3530 Js 202270/09 - 3014 - jurisRn. 48 f.; anders dann nur aufgrund der besonderen Prognose im Einzelfall die Berufungsinstanz: LG Frankfurt 29. Februar 2012 - 5/24 Ns-3530 Js 202270/09 [21/10]) .

  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    (a) Drohung ist die vom Gegner ernst genommene Ankündigung eines zukünftigen Übels, das nach Bekundung des Drohenden und der Ansicht des Gegners vom Drohenden herbeigeführt werden kann und soll, wenn der Bedrohte die angesonnene Willenserklärung nicht abgibt (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - zu I 4 d aa der Gründe, NZA 1999, 417; BGH 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu I 1 a der Gründe, NJW 1988, 2599) .

    die abgenötigte Willenserklärung, oder jedenfalls die Verknüpfung von beidem widerrechtlich ist (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - zu I 4 d bb der Gründe, NZA 1999, 417) .

    Denn praktisch hing die Strafverfolgung - wie sich im Nachhinein bestätigt hat - von einer "eigenen" Anzeige der Beklagten oder zumindest der Eröffnung der Vorwürfe gegenüber den betreffenden Patienten oder deren Angehörigen ab (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - zu I 4 d ee der Gründe, NZA 1999, 417) .

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    Es genügt nicht, wenn der Anfechtende bei Abgabe der Willenserklärung lediglich erwartet hat, der andere Teil werde ihm bei Nichtabgabe der Erklärung ein Übel zufügen, wenn sich diese Befürchtung allein aus der objektiven Sachlage ergibt, nicht aber von dem anderen Teil hervorgerufen oder bestärkt wird (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - zu 2 der Gründe, NZA 1996, 875; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281; 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu I 1 d der Gründe, NJW 1988, 2599) .

    Sie kann auch versteckt (zB durch eine Warnung oder einen Hinweis auf nachteilige Folgen) oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - zu 2 der Gründe, NZA 1996, 875; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281; 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - zu I 1 a der Gründe, NJW 1988, 2599) .

    Es entscheidet der Empfängerhorizont (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/04 - zu 2 der Gründe, NZA 1996, 875) .

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    Die Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen des Anfechtungsgrundes und damit auch für die Drohung und den erforderlichen "Erpressungswillen" (so BAG 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BB 1978, 1467) trifft den Anfechtenden (vgl. BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - Rn. 19, NJW 2005, 2766) .

    Ausgehend von dem allgemeinen Grundsatz, dass die Drohung mit einer Strafanzeige als adäquat zu werten ist, wenn zum einen der der Anzeige zugrunde liegende Sachverhalt mit der Forderung in einem inneren Zusammenhang steht und zum anderen der Drohende keine unangemessenen oder ihm materiellrechtlich nicht zustehenden Vorteile erstrebt (vgl. Staudinger/Singer Neubearbeitung 2011 § 123 Rn. 76) , ist eine Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags jedenfalls dann nicht widerrechtlich, wenn die zur Anzeige zu bringende Straftat zugleich eine Vertragspflichtverletzung von solchem Gewicht darstellt, dass ein verständiger Arbeitgeber eine den Regelungen des Aufhebungsvertrags in etwa entsprechende Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen durfte (vgl. zu den diesbezüglichen Maßstäben BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48, NZA 2008, 348; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 1977/05 - zu II 1 c der Gründe, NZA 2006, 841; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu BI2a der Gründe, NZA 2004, 597; BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - zu II 6 a der Gründe, NJW 2005, 2766) .

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    Ausgehend von dem allgemeinen Grundsatz, dass die Drohung mit einer Strafanzeige als adäquat zu werten ist, wenn zum einen der der Anzeige zugrunde liegende Sachverhalt mit der Forderung in einem inneren Zusammenhang steht und zum anderen der Drohende keine unangemessenen oder ihm materiellrechtlich nicht zustehenden Vorteile erstrebt (vgl. Staudinger/Singer Neubearbeitung 2011 § 123 Rn. 76) , ist eine Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags jedenfalls dann nicht widerrechtlich, wenn die zur Anzeige zu bringende Straftat zugleich eine Vertragspflichtverletzung von solchem Gewicht darstellt, dass ein verständiger Arbeitgeber eine den Regelungen des Aufhebungsvertrags in etwa entsprechende Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen durfte (vgl. zu den diesbezüglichen Maßstäben BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48, NZA 2008, 348; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 1977/05 - zu II 1 c der Gründe, NZA 2006, 841; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu BI2a der Gründe, NZA 2004, 597; BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - zu II 6 a der Gründe, NJW 2005, 2766) .

    Allein deren Fehlen könnte ohnehin nicht die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags gemäß § 242 BGB begründen (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu B III der Gründe, NZA 2004, 597) .

  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76

    Bedenken gegen Amtsführung - Verwaltungsangestellter - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
    der Drohende muss bewusst den Zweck verfolgen, den Bedrohten zur Abgabe einer bestimmten Willenserklärung zu veranlassen (vgl. BAG 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BB 1978, 1467; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1996, 1281) .

    Die Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen des Anfechtungsgrundes und damit auch für die Drohung und den erforderlichen "Erpressungswillen" (so BAG 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - BB 1978, 1467) trifft den Anfechtenden (vgl. BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - Rn. 19, NJW 2005, 2766) .

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81

    Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

  • BGH, 28.04.1971 - VIII 258/69
  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85

    Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 13 B 2369/03
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02

    Arbeitnehmerkündigung; Anfechtung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2012 - 3 Sa 545/11

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung

  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

  • OLG Hamm, 26.11.1993 - 20 U 214/93

    Beweislast bei unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1983 - 11 Sa 103/83
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 11/82

    Abnahme: Anfechtung; Vorbehalt der Vertragsstrafe

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92

    Überzeugungsbildung des Tatrichters

  • VG Düsseldorf, 30.03.2009 - 11 K 7540/08

    Entlassung Verzicht Widerruf Anfechtung Drohung

  • LAG Hamm, 19.04.2012 - 15 Sa 248/12

    Außerordentliche Kündigung; Unwirksamkeit bei Versäumung der Frist des § 91 Abs.

  • BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz);

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.1999 - 14 Sa 101/98

    Prüfung eines Aufhebungsvertrags unter dem Gesichtspunkt vorübergehender Störung

  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.).
  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.).
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