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   LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17   

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LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17 (https://dejure.org/2018,41238)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.2018 - 10 Sa 995/17 (https://dejure.org/2018,41238)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 10 Sa 995/17 (https://dejure.org/2018,41238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitnehmerüberlassung, Equal-pay, Einheitstarifvertrag, mehrgliedriger Tarifvertrag, Verjährung

  • IWW

    § 13 AÜG, § ... 812 I BGB, § 818 III BGB, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 1, 2, 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 AÜG, § 8 Abs. 1 AÜG, § 8 Abs. 2 AÜG, § 8 Abs. 4 AÜG, § 19 Abs. 2 AÜG, § 8 Absatz 4 Satz 1 AÜG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 286 ZPO, § 139 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 4 AÜG, § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG, § 288 Abs. 1 BGB, §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, §§ 204 Abs. 1 Nr. 1, 209 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 852 Abs. 1 BGB, § 2 EFZG, § 199 Abs. 4 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 812 Abs. 1 1. Alt. BGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 389 BGB, § 388 BGB, § 387 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 322 Abs. 2 ZPO, §§ 288 Abs. 1, 291 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 8 Abs. 1 und Abs. 2 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung, Equal-pay, Einheitstarifvertrag, mehrgliedriger Tarifvertrag, Verjährung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 8 Abs. 1 ; AÜG § 8 Abs. Abs. 2
    Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger Tarifvertrag; Verjährung

  • rechtsportal.de

    AÜG § 8 Abs. 1 ; AÜG § 8 Abs. Abs. 2
    Rechtliche Einordnung der zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. und der DGB-Tarifgemeinschaft geschlossenen Tarifverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

  • Jurion (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    Auf die zutreffende Auseinandersetzung des Arbeitsgericht mit dieser Problematik unter I.1.a. der Entscheidungsgründe und die dort in Bezug genommene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.03.2013 (- 5 AZR 954/11 -, juris, m.w.N.) wird verwiesen.

    Wie das Arbeitsgericht in zutreffender Darstellung und Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. insbes. BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 -, juris, Rn. 30 f.) erkannt hat, ist die dort formulierte Bezugnahmeklausel, mit der die Geltung der vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP), der CGZP und einer Reihe anderer Arbeitnehmervereinigungen geschlossenen Tarifverträge vom 15. März 2010 (im Folgenden: AMP-TV 2010) vereinbart werden soll, intransparent und deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, weil sie auf einen sog. mehrgliedrigen Tarifvertrag verweist und keine Kollisionsregel enthält.

    Fehlt in der Bezugnahmeklausel eine Kollisionsregel, besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen dieser Unklarheit seine Rechte nicht wahrnimmt, was das Bestimmtheitsgebot gerade verhindern will (BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 -, juris, Rn. 30, m.w.N.).

    Dass es sich bei den Tarifverträgen, die durch § 1 des Arbeitsvertrags i.d.F. der Änderungsvereinbarung vom 01.01.2010 zur Anwendung gebracht werden sollen, nicht um ein einheitliches Tarifwerk (Einheitstarifvertrag), sondern um einen sog. mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne handelt, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 -, juris, Rn. 27).

    Ihr stehen insbesondere nicht die zur Inbezugnahme eines mehrgliedrigen Tarifwerks entwickelten Anforderungen des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 30) entgegen.

  • ArbG Wuppertal, 16.11.2017 - 5 Ca 3581/15
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    I.Das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.11.2017 - 5 Ca 3581/15 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.11.2017 - 5 Ca 3581/15 - bei gleichzeitiger Zurückweisung der Berufung der Beklagten teilweise abzuändern und.

    die Klage unter entsprechender Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.11.2017 - 5 Ca 3581/15 - abzuweisen, soweit sie zur Zahlung verurteilt wurde.

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    Diese Tatsachen hat der Bereicherungsschuldner ggf. auch zu beweisen, da es sich hierbei um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (BAG, Urteil vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 -, juris, Rn. 17).

    Danach besteht bei kleineren und mittleren Arbeitseinkommen und einer gleichbleibend geringen Überzahlung des laufenden Arbeitsentgelts die Möglichkeit des Beweises des ersten Anscheins für den Wegfall der Bereicherung mit der Folge, dass ein konkreter Nachweis, um solche Überzahlungen nicht mehr bereichert zu sein, entbehrlich ist (BAG, Urteil vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 -, juris, Rn. 17).

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    Dabei ist mit Blick auf die Aussage des Zeugen zu bedenken, dass angesichts der Unzulänglichkeit der menschlichen Erkenntnismöglichkeiten eine jeden Zweifel ausschließende Gewissheit kaum je erreichbar ist, daher aber auch nicht gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 14.01.1993 - IX ZR 238/91, juris, Rn. 16; BAG, Urteil vom 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Erforderlich aber auch ausreichend ist deshalb einen Grad an Überzeugung, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 14.01.1993 a. a. O.; BAG Urteil vom 25.02.1998 a. a. O.; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 286 ZPO, Rn. 19).

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    Dabei ist mit Blick auf die Aussage des Zeugen zu bedenken, dass angesichts der Unzulänglichkeit der menschlichen Erkenntnismöglichkeiten eine jeden Zweifel ausschließende Gewissheit kaum je erreichbar ist, daher aber auch nicht gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 14.01.1993 - IX ZR 238/91, juris, Rn. 16; BAG, Urteil vom 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Erforderlich aber auch ausreichend ist deshalb einen Grad an Überzeugung, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 14.01.1993 a. a. O.; BAG Urteil vom 25.02.1998 a. a. O.; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 286 ZPO, Rn. 19).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13

    Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    der weitestgehend vergleichbaren Frage hinsichtlich der zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und der iGZ geschlossenen Tarifverträge: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 -, Rn. 61, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. März 2016 - 7 Sa 352/15 -, juris; Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 06. Dezember 2017 - 3 Sa 64/17 -, Rn. 96, juris; Ulrici, jurisPR-ArbR 22/2018 Anm. 4 D).

    Ob entsprechend der Anzahl der auf einer Seite Beteiligten mehrere voneinander unabhängige und lediglich äußerlich in einer Urkunde zusammengefasste Tarifverträge zustande kommen sollten oder ein einziger als in sich geschlossener, alle Beteiligten gemeinsam bindender einheitlicher Tarifvertrag, hängt vom dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Tarifvertragsparteien ab (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 -, Rn. 61, juris unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 29.06.2004 - 1 AZR 143/03-, juris).

  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    Vertraut der Leiharbeitnehmer - wie hier der Kläger von sich behauptet - auf deren Rechtswirksamkeit und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, so ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 -, juris, Rn. 14).

    Ungeachtet des Umstandes, dass dem Kläger selbst vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die fehlende Tariffähigkeit der CGZP eine Klage auf gleiches Arbeitsentgelt nicht unzumutbar war (vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 -, juris, Rn. 16), folgt daraus jedenfalls, dass der Kläger zumindest im Rahmen einer grobfahrlässigen Unkenntnis gegen sich wirken lassen muss, dass die in seinem Arbeitsvertrag in Bezug genommene CGZP nicht tariffähig und damit keine Ausnahme von § 8 Abs. 1 AÜG begründen kann und deshalb die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres 2012 zu laufen begann.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 352/15

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf das Tarifwerk des iGZ und der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    der weitestgehend vergleichbaren Frage hinsichtlich der zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und der iGZ geschlossenen Tarifverträge: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 -, Rn. 61, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. März 2016 - 7 Sa 352/15 -, juris; Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 06. Dezember 2017 - 3 Sa 64/17 -, Rn. 96, juris; Ulrici, jurisPR-ArbR 22/2018 Anm. 4 D).

    Unter Berücksichtigung des sich darin zugleich verdeutlichenden Zwecks, die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer unabhängig davon, welcher DGB-Mitgliedsgewerkschaft sie angehören, einheitlich regeln zu wollen, spricht diese "gewerkschaftsübergreifende" Bindung zugunsten eines Einheitstarifvertrages (vgl Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. März 2016 - 7 Sa 352/15 -, Rn. 66, juris).

  • LAG Düsseldorf, 06.09.2016 - 9 Sa 1385/15

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Regelungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass auch vorformulierte Bedingungen die ohne jede Änderung Teil der Vereinbarung werden, auf einem "Aushandeln" zwischen den Parteien beruhen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06. September 2016 - 9 Sa 1385/15 -, Rn. 120, juris, m.w.N.).

    Der Sachvortrag muss vielmehr erkennen lassen, dass der Verhandlungspartner die Klausel in seinen rechtsgeschäftlichen Gestaltungswillen aufgenommen hat (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06. September 2016 - 9 Sa 1385/15 -, Rn. 112 - 114, juris).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
    (a) Die unter § 7 des Arbeitsvertrages vom 24.03.2005 vereinbarte Ausschlussfrist von zwei Monaten ist zu kurz und damit unwirksam (BAG, Urteil vom 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 -, juris).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

  • LAG Köln, 24.03.2006 - 4 Sa 1216/05

    Rückforderung von Zahlungen für Umsatzsteuer/Aufrechnung/Vergütung

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14 Sa 71/10

    Widerruflichkeit der Anpassung einer Betriebsrente als eine nach § 315 BGB

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

  • LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf den MTV Zeitarbeit vom 22.07.2003 in einem

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 254/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Nürnberg, 06.11.2014 - 5 Sa 105/13

    Vergütung Leiharbeitnehmer - Equal-Pay-Prinzip

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

  • LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17

    Unbegründete Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei arbeitsvertraglicher

  • BAG, 18.11.2019 - 4 AZR 105/19

    Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2018 - 10 Sa 995/17 - wird als unzulässig verworfen.
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