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   LG Göttingen, 10.10.2000 - 10 T 128/00   

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https://dejure.org/2000,23575
LG Göttingen, 10.10.2000 - 10 T 128/00 (https://dejure.org/2000,23575)
LG Göttingen, Entscheidung vom 10.10.2000 - 10 T 128/00 (https://dejure.org/2000,23575)
LG Göttingen, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 10 T 128/00 (https://dejure.org/2000,23575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1990 BGB; § 4 InsO; § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO
    Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 54
  • Rpfleger 2001, 260
  • Rpfleger 2001, 95
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LG Göttingen, 10.10.2000 - 10 T 128/00
    Bereits unter der Geltung der KO bestand Einigkeit darüber, dass ein Gläubiger für den Konkursantrag gegen den Schuldner PKH erhalten konnte (AG Göttingen, ZIP 1992, 637; Uhlenbruck, ZIP 1982, 288 ff.).

    In einem solchen Fall würde die Beiordnung eines RA der gebotenen sparsamen Verwendung der PKH-Mittel widersprechen (vgl. Pape, EWiR 1992, 513; AG Göttingen, ZIP 1992, 637).

  • LG Koblenz, 26.05.1997 - 2 T 272/97
    Auszug aus LG Göttingen, 10.10.2000 - 10 T 128/00
    Zwar ist dem AG insoweit Recht zu geben, als der nach § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO zu zahlende Vorschuss nicht durch PKH zu decken ist (LG Koblenz, MDR 1997, 1169 [LG Koblenz 26.05.1997 - 2 T 272/97] ; Kilger/K. Schmidt, KO, § 72 Anm. 4).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    Dagegen hat der Beklagte zu 1, der als Erbe des ursprünglichen Beklagten Schuldner des Nachlaßinsolvenzverfahrens ist (vgl. Senat, Urt. v. 16. Mai 1969, V ZR 86/68, NJW 1969, 1349; Siegmann, Rpfleger 2001, 260 m.w.N.), die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung nicht bestritten.
  • AG Coburg, 12.08.2016 - IN 217/16

    Keine Prozesskostenhilfe für Nachlassinsolvenzverfahren

    Der Nachlass kann daher nicht als Schuldner angesehen werden (so aber LG Göttingen, Beschluss vom 10.10.2000, ZInsO 2000, 619).

    Soweit die Beteiligte zur Bekräftigung ihrer Auffassung auf die scheinbar der vorgenannten Rechtsmeinung entgegengesetzte Entscheidungen der Landgerichte Göttingen (Beschluss vom 10.10.2000, Az. 10 T 128/00, ZInsO 2000, 619) und Fulda (Beschluss vom 13.10.2006, Az. 3 T 266/09, BeckRS 2007, 06564) abstellt, kann sie damit nicht durchdringen.

  • AG Göttingen, 09.05.2017 - 74 IN 79/17

    Nachlassinsolvenzverfahren - Prozesskostenhilfe

    Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren kann nicht bewilligt werde (a.A. LG Göttingen ZInsO 2000, 619 ).

    3.) Soweit der Antragsteller Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren beantragt, ist der Antrag unbegründet (a.A. LG Göttingen ZInsO 2000, 619 ; Kübler/Prütting/Bork-Pape InsO , § 13 Rn. 178 f.).

  • AG Hildesheim, 14.07.2004 - 51 IN 53/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein zu eröffnendes

    Der nach § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO zu zahlende Massekostenvorschuss ist somit nicht durch Prozesskostenhilfe zu decken (so auch: LG Göttingen ZinsO 2000, 619, 620; LG Koblenz MDR 1997, 1169).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts Göttingen im Beschluss vom 10.10.2000 (ZinsO 2000, 619 f) besteht kein rechtliches Interesse der Antragstellerin an dem Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens.

  • AG Hannover, 18.09.2020 - 903 IN 155/20

    Abweisung Nachlassinsolvenzantrag mangels Masse - Kostenauferlegung

    vor §§ 315 ff. InsO Rn. 29 ff.; aA LG Göttingen, Beschl. v. 10.10.2000, 10 T 128/00 = ZinsO 2000, 619; Roth in: Roth/Pfeuffer, Praxishandbuch Nachlassinsolvenzverfahren, 2. Aufl. 2018, S. 49 ff.; Staufenbiel/Brill ZinsO 2012, 1395, 1399; abweichend auch OLG Köln, Beschl. v. 14.04.2005, 2 Wx 43/04, Rn. 7 - juris: Verfahrensrechtliche Schuldnerstellung erst mit Eröffnung des Verfahrens).
  • LG Berlin, 17.05.2004 - 86 T 312/04

    Antrag auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten;

    Dem antragstellenden Erben ist für das Nachlassinsolvenzverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu gewähren (Uhlenbruck, InsO , 12. Aufl., § 315 Rn. 5; AG Bielefeld ZIP 1999, 1223 ; AG Flensburg ZlnsO 1999, 422; Siegmann Rpfleger 2001, 260; a.A. LG Göttingen Rpfleger 2001, 95).
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