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LG Stuttgart, 14.08.1996 - 10 T 359/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Grillen als übliche Freizeitbeschäftigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Nachteils i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) wegen Grillens auf der einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Terrasse; Nachteil i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG als jede Beeinträchtigung oder Gefährdung, sofern sie nicht ganz geringfügig ist; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grillen erlaubt oder nicht?
- archive.is (Leitsatz)
WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum
- anwalt-suchservice.de (Rechtsprechungsübersicht)
Grillsaison - Was ist erlaubt, was ist verboten?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentümer darf grundsätzlich auf seiner Terrasse grillen - Dreimal Grillen im Jahr muss der Nachbar tolerieren
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 10.05.1996 - GNR III 27/95
- LG Stuttgart, 14.08.1996 - 10 T 359/96
Papierfundstellen
- ZMR 1996, 624
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 7 A 189/00
Grillen im Freien in Wohngebieten
vgl. z.B. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 18. März 1999 - 2 Z BR 6/99 -, ZMR 1999, S. 650 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall "im Jahr höchstens fünfmal"); Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 14. August 1996 - 10 T 359/96 -, ZMR 1996, S. 624 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall dreimaliges Grillen im Jahr nicht unzumutbar); Amtsgericht Bonn, Urteil v. 29. April 1997 - 6 C 545/96 -, WuM 1997, S. 325 f. (Abwägungsentscheidung, von April bis September jeweils ein Mal pro Monat zulässig nach vorheriger Information der Nachbarn). - AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11
WEG - Elektrogrillgeräte ohne Geruchs- und Rauchbelastung in der Wohnanlage
Bei der Beurteilung ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass zum Beispiel das Betreiben eines Gartengrillgerätes auf der einem Sondernutzungsrecht unterlegenen Terrasse jedenfalls dann keine Nachteile im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG darstellt, wenn dieses nur dreimal im Jahr ausgeübt wird (so Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.1996, Aktenzeichen 10 T 359/96).