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   VGH Hessen, 15.06.2004 - 10 TG 1223/04   

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VGH Hessen, 15.06.2004 - 10 TG 1223/04 (https://dejure.org/2004,68800)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.06.2004 - 10 TG 1223/04 (https://dejure.org/2004,68800)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 10 TG 1223/04 (https://dejure.org/2004,68800)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - L 1 B 7/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Insofern ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Geltung des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG für atypische Bedarfslagen angenommen worden, dass angesichts der sehr knapp kalkulierten Aufwandsbeträge in den Regelsätzen unvermeidbare Kosten für die Gesundheit, insbesondere in Folge der Auswirkungen von Leistungsbeschränkungen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) vom 14.11.2003 (BGBl. I 2003, 2190), zu übernehmen waren (vgl. Hess VGH Beschluss vom 15.06.2004 - 10 TG 1223/04 - für monatliche Fahrtkosten zur Teilnahme an der Drogensubstitution; BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 5 C 55/92 - BVerwGE 97, 232).
  • VGH Hessen, 22.11.2004 - 10 TG 3128/04

    Sozialhilfe; Brille; Sehhilfe; einmalige Beihilfe; Gebrauchsgut

    So hat der Senat in seinem Beschluss vom 15. Juni 2004 - 10 TG 1223/04 - die Auffassung vertreten, dass etwa die Gewährung eines höheren Regelsatzes nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG in Betracht kommt, wenn nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch nicht übernahmefähige Krankenkosten entstehen, die nicht in den Regelsatz einbezogen werden können, weil sie nicht typischerweise bei allen Beziehern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt anfallen (dort: monatliche Fahrtkosten zur Teilnahme an der Drogensubstitution).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 9 B 27/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Insofern ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Geltung des § 22 Abs. 1 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) für atypische Bedarfslagen angenommen worden, dass angesichts der sehr knapp kalkulierten Aufwandsbeträge in den Regelsätzen unvermeidbare Kosten für die Gesundheit, insbesondere infolge der Auswirkungen von Leistungsbeschränkungen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) vom 14.11.2003 (BGBl I 2003, 2190), zu übernehmen waren (so z.B. Hess VGH, Beschluss vom 15.6.2004 - 10 TG 1223/04 - für monatliche Fahrtkosten zur Teilnahme an der Drogensubstitution; vgl BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 5 C 55/92 - BVerwGE 97, 232, nach dem sich der Anwendungsbereich von § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG auf atypische Bedarfslagen beschränkt).
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