Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22024
LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 (https://dejure.org/2011,22024)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 (https://dejure.org/2011,22024)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 10 Ta 1325/11 (https://dejure.org/2011,22024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Entfernung einer Abmahnung bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Entfernung einer Abmahnung bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG, Urteil vom 19.3.2008 - 5 AZR 429/07 -).
  • BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93

    Anspruch auf Einsicht in die Personalakten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11
    Soweit der Kläger die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte begehrt, ist entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (so etwa BAG, Urteil vom 11.5.1994 - 5 AZR 660/93 -) seit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes durch das "Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" vom 14. August 2009 ein besonderes Rechtsschutzinteresse dafür auch im beendeten Arbeitsverhältnis nicht mehr erforderlich.
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11
    Aus dieser Ausstrahlung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers in Schutz- und Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers gemäß § 241 Abs. 2 BGB folgt jedenfalls auch die Pflicht des Arbeitgebers, keine unrichtigen Daten über den Arbeitnehmer aufzubewahren (BAG; Urteil vom 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2016 - 1 Sa 37/16

    Abmahnung, Entfernung, Arbeitsverhältnis, beendetes, Rechtsschutzinteresse,

    Hieraus ist der Schluss gezogen worden, damit habe sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.11.1994 erledigt (so etwa LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - KR-Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB, Rn 283).
  • LAG Sachsen, 31.03.2023 - 4 Sa 117/21

    Rechtsschutzinteresse - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte -

    Hieraus ist der Schluss gezogen worden, damit habe sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.11.1994 erledigt (so etwa LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - KR-Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB , Rn 283).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 Sa 379/12

    Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung

    Dies gelte, wie sich aus der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - ergebe, auch bezüglich unberechtigter Abmahnungen.

    Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 18.07.2011 - 10 TA 1325/11 - zwar die Auffassung vertreten, dass auch im beendeten Arbeitsverhältnis einer Klage auf Entfernung einer Abmahnung nicht von vornherein die für eine Bewilligung von PKH erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht i. S. v. § 114 ZPO abgesprochen werden kann.

  • LAG Sachsen, 14.01.2014 - 1 Sa 266/13

    Unbegründete Klage auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte nach

    Ein Entfernungsanspruch, ohne dass diese Voraussetzung vorliegen müsste, besteht nicht (so BAG vom 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 - aaO.; so bereits BAG vom 11. Mai 1994 - 5 AZR 660/93 - EzBAT § 13 BAT Nr. 30; nicht richtig LAG Berlin-Brandenburg vom 18. Juli 2011 - 10 Ta 1325/11 -).
  • LAG Köln, 14.11.2017 - 9 Ta 180/17

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit; Abmahnungen

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des LAG Brandenburg, das für eine vergleichbare Fallkonstellation eine Mutwilligkeit verneint hatte, setzt sich demgegenüber mit der Frage einer Mutwilligkeit nicht näher auseinander (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 10 Ta 1325/11 -, Rn. 37, juris) und kann schon aus diesem Grunde für den vorliegenden Fall keine Gründe dafür aufzeigen, weshalb eine nicht bedürftige Partei in vergleichbarer Lage vernünftigerweise unter Berücksichtigung der Kostenfolgen ebenfalls gegen die Abmahnungen geklagt hätte.

    Die sich von der Beschwerde zu Eigen gemachten Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg, dass für eine entsprechende Klage "seit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes durch das "Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" vom 14. August 2009 ein besonderes Rechtsschutzinteresse (...) auch im beendeten Arbeitsverhältnis nicht mehr erforderlich" sei (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 10 Ta 1325/11 -, Rn. 28, juris), betreffen die Erfolgsaussicht der Klage und nicht die Frage der Mutwilligkeit.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12

    Vorgreiflichen Rechtsverhältnis i.S.d. § 148 ZPO - Klage auf Entfernung einer

    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist ( so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe ), genügt dagegen nicht.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit - Für Vorgreiflichkeit ,

    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist (so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe), genügt dagegen nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht