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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06   

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https://dejure.org/2007,18377
LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06 (https://dejure.org/2007,18377)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06 (https://dejure.org/2007,18377)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 10 Ta 2137/06 (https://dejure.org/2007,18377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Ausforschung; Möglichkeit der Einordnung von Verschuldensfragen als Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 485; ; ZPO § 487

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2 § 487
    Selbständiges Beweisverfahren zur Klärung von Gesundheitsschäden nach Brandschadenbeseitigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99

    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Gericht bei der Prüfung der Voraussetzungen des selbständigen Beweisverfahrens an die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers gebunden, es darf die Beweisbedürftigkeit und die Entscheidungserheblichkeit der behaupteten Tatsachen nicht überprüfen (BGH, Beschluss vom 4. November 1999 - VII ZB 19/99).

    Nach dem Beschluss des BGH vom 4. November 1999 - VII ZB 19/99 bestimmt der Antragsteller in eigener Verantwortung durch seinen Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens den Gegenstand der Beweisaufnahme und die Beweismittel.

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Der Vorsatz müsse sich entsprechend der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 10.10.2002 - 8 AZR 103/02) dabei auch auf die eingetretenen Verletzungsfolgen beziehen.

    Dieser sofortigen Beschwerde hat das Arbeitsgericht Berlin (unter dem geänderten Aktenzeichen 8 Ha 22413/06) unter nochmaligem Hinweis auf das Urteil des BAG vom 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 nicht abgeholfen.

  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 405/97

    Hinreichende Bezeichnung des Mangels in einem Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Dieses muss keine detaillierte medizinische Beschreibung sein, weil zur Beschreibung von Mängeln oder Schäden nach der so genannten Symptomrechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 405/97 m.w.N.) beim Mängelbeseitigungsverlangen, die auf das selbständige Beweisverfahren übertragen werden kann, die Beschreibung des Mangels selbst ausreichend ist.
  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Auch wenn sich das Ergebnis eines selbständigen Beweisverfahrens z.B. in Arzthaftungssachen, dem die vom Beschwerdeführer begehrte Beweisaufnahme nahe kommt, häufig als unzureichend oder gar unerheblich erweist, ist das Risiko, dass das Gutachten auf einer ungesicherten tatsächlichen Grundlage erstattet wird, vom Beschwerdeführer zu tragen und gegebenenfalls über die Kostenfolge des § 96 ZPO zu regeln (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2003 - VI ZB 51/02).
  • OLG Jena, 19.12.2005 - 4 W 503/05
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Unzulässig ist die reine Ausforschung, bei der nicht eine bestimmte Tatsachenbehauptung aufgestellt oder ein festzustellender Zustand bezeichnet wird, sondern durch den Antrag erst die Grundlagen für einen beweiserheblichen Tatsachenvortrag gewonnen werden sollen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 4 W 503/05 m.w.N.).
  • OLG München, 17.01.1992 - 1 W 627/91
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Die Beweissicherung muss sich auf die Feststellung von Tatsachen und Ursachenverläufen beziehen, nicht aber auf die Beurteilung von Vorhersehbarkeit und Erkennbarkeit (OLG München, Beschluss vom 17. Januar 1992 - 1 W 627/91).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2003 - 2 W 42/02

    Zulässigkeit der Ursachenforschung in einem selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Denn ein Antrag im selbständigen Beweisverfahren kann gegen alle Personen gerichtet werden, die ernsthaft als Schadenverursacher in Betracht kommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 2 W 42/02 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. September 1994 - 22 W 46/94).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Nach einem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1994 - 1 BvR 2112/93 ist es dem Gericht nicht zumutbar, sich "das Passende" aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen.
  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 5 W 159/05

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse trotz endgültiger Ablehnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Hierzu hatte es im Beschluss vom 4. April 2005 - 5 W 159/05 im Rahmen einer Arzthaftungsfrage ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 05.09.1994 - 22 W 46/94

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: gerichtliche oder außergerichtliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
    Denn ein Antrag im selbständigen Beweisverfahren kann gegen alle Personen gerichtet werden, die ernsthaft als Schadenverursacher in Betracht kommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 2 W 42/02 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. September 1994 - 22 W 46/94).
  • BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08

    Selbständiges Beweisverfahren

    Im Rahmen eines gegen diese Entscheidung geführten Beschwerdeverfahrens hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nach umfangreichen rechtlichen Hinweisen und einem daraufhin erheblich geänderten Antrag und Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers vom 22. Januar 2007 mit Beschluss vom 20. Februar 2007 - 10 Ta 2137/06 - den Beschluss des Arbeitsgerichts aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen.
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