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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11   

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https://dejure.org/2012,4590
LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11 (https://dejure.org/2012,4590)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 Ta 248/11 (https://dejure.org/2012,4590)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 10 Ta 248/11 (https://dejure.org/2012,4590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ArbGG § 78 a
    Unbegründete Anhörungsrüge bei ausreichender Auseinandersetzung mit Parteivortrag in den Entscheidungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11
    Die ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert es, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfG vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, Rn. 42).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11
    Dagegen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Prozessbeteiligten zu folgen (BVerfG vom 12.04.1983 - 2 BvR 678/81 - BVerfGE 64, 1, Rn. 42-44).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 93/11

    Auslegung einer Provisionsvereinbarung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11
    Der Kläger rügt ohne Erfolg, das Beschwerdegericht habe im Zwangsvollstreckungsverfahren seine Hinweispflichten verletzt, weil die Berufungskammer im Hauptsacheverfahren in der mündlichen Verhandlung über die Berufung der Beklagten vom 04.08.2011 (Az.: 10 Sa 93/11) gegenüber der Beklagten zum Ausdruck gebracht habe, sie möge die Berufung bezogen auf Ziffer 3 des Urteils wegen "Aussichtslosigkeit" zurücknehmen.
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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 10 Ta 248/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28888
LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 10 Ta 248/11 (https://dejure.org/2011,28888)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2011 - 10 Ta 248/11 (https://dejure.org/2011,28888)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 10 Ta 248/11 (https://dejure.org/2011,28888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 704; ZPO § 888
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 22.08.2002 - 14 W 488/02
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 10 Ta 248/11
    Einem Beschwerdeführer ist aber zumindest abzuverlangen nachvollziehbar darzulegen, welches konkrete Ziel er mit seinem Rechtsmittel verfolgt und wodurch er sich beschwert sieht (so auch: OLG Koblenz Beschluss vom 22.08.2002 - 14 W 488/02 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 9 Ta 201/09

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 10 Ta 248/11
    Voraussetzung für jede Zwangsvollstreckung ist deshalb, dass entweder zwischen den Parteien unstreitig ist, zu welchen Arbeitsbedingungen die Beschäftigung erfolgen soll, oder aber die wesentlichen Arbeitsbedingungen im Tenor oder zumindest im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils angegeben sind (vgl. BAG Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.09.2009 - 9 Ta 201/09, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 10 Ta 248/11
    Voraussetzung für jede Zwangsvollstreckung ist deshalb, dass entweder zwischen den Parteien unstreitig ist, zu welchen Arbeitsbedingungen die Beschäftigung erfolgen soll, oder aber die wesentlichen Arbeitsbedingungen im Tenor oder zumindest im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils angegeben sind (vgl. BAG Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.09.2009 - 9 Ta 201/09, jeweils m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 93/11

    Auslegung einer Provisionsvereinbarung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 10 Ta 248/11
    Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 04.08.2011 (Az.: 10 Sa 93/11) zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 1 Ta 2/17

    Zwangsvollstreckung - Beschäftigungsanspruch

    Ob die Beklagte bzw. die von ihr beauftragten Personen von ihrem Weisungsrecht rechtmäßig Gebrauch gemacht haben, kann daher nur in einem weiteren Erkenntnisverfahren geprüft werden (LAG Schleswig-Holstein 6. September 2012 - 1 Ta 142/12 - Rn 25; Hessisches LAG 4. Mai 2012 - 12 Ta 293/11 - Rn 16; LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 2011 - 10 Ta 248/11).
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