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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2011 - 10 Ta 266/10   

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https://dejure.org/2011,14377
LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2011 - 10 Ta 266/10 (https://dejure.org/2011,14377)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.01.2011 - 10 Ta 266/10 (https://dejure.org/2011,14377)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 (https://dejure.org/2011,14377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe bei Verbraucherinsolvenz; Unwirksame nachträgliche Ratenzahlungsanordnung bei Abtretung pfändbaren Einkommens zum Zwecke der Restschuldbefreiung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe bei Verbraucherinsolvenz; unwirksame nachträgliche Ratenzahlungsanordnung bei Abtretung pfändbaren Einkommens zum Zwecke der Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung

    Die Gegenmeinung, der sich auch das Oberlandesgericht angeschlossen hat, sieht in dem vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Anspruch des Staates auf Gerichtskosten und in den nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf die Staatskasse übergegangenen Gebührenansprüchen des Rechtsanwalts Insolvenzforderungen, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer verfahrenskostenhilferechtlichen Zahlungsanordnung - geltend gemacht werden können (vgl. OLG Frankfurt MDR 2019, 445, 446; OLG Bamberg OLGR 2005, 312; OLG Köln OLGR 2003, 174, 175; LAG Rheinland-Pfalz Beschlüsse vom 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - juris Rn. 7 und vom 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff.).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18

    Auswirkungen der Privatinsolvenz auf Verfahrenskostenhilfe

    Nach anderer Ansicht kann die Staatskasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahren die Gerichtskosten und verauslagten Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr durch die Anordnung einer Ratenzahlung geltend machen, sondern sie hat die Forderung zur Tabelle anzumelden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.01.2011 - 10 Ta 266/10 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.2011 - 10 Ta 271/11, zitiert nach juris; OLG Bamberg v. 24.11.2003 - 2 WF 163/03, FamRZ 2005, 1187).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19

    Prozesskostenhilfe - nachträgliche Ratenzahlungsanordnung - Insolvenzverfahren

    13 Anderer Auffassung nach stellt ein vor der Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch der Staatskasse auf Gerichtskosten und auf nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf sie übergegangene Gebührenansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts eine Insolvenzforderung dar, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer nachträglichen Zahlungsanordnung gemäß § 120a ZPO - geltend gemacht werden kann (vgl. BGH 20. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 13 ff., OLG Frankfurt 03. Januar 2019 - 5 WF 133/18 - Rn. 14 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - Rn. 7 und 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewirkt lediglich eine Stundung der entstandenen Forderung bzw. ein Einziehungsverbot und eine Forderungssperre (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 05. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - Rn. 10, mwN, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 2 WF 192/18

    Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen bei Verfahrenskostenhilfe bei

    Zum Teil ( OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 3.1.2019, Az. 5 WF 133/18 , zitiert nach Juris; OLG Frankfurt a. M., FuR 2019, 106; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5.1.2011, Az. 10 Ta 266/10; OLG Bamberg, FamRZ 2005, 1187) wird die Ansicht vertreten, dass eine solche Anordnung nicht in Betracht komme.
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