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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2013 - 10 Ta 31/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2138
LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2013 - 10 Ta 31/13 (https://dejure.org/2013,2138)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2013 - 10 Ta 31/13 (https://dejure.org/2013,2138)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 10 Ta 31/13 (https://dejure.org/2013,2138)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 109 GewO, § 269 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung bei Einklagen eines Arbeitszeugnisses nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ohne einen vorherigen Abholversuch; Einordnung der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses als eine Holschuld

  • hensche.de

    Arbeitszeugnis, Zeugnis, Leistungsort

  • aufrecht.de

    Leistungs- und Erfüllungsort für Arbeitszeugnis nach beendetem Arbeitsverhältnis

  • hensche.de

    Arbeitszeugnis, Zeugnis, Leistungsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei Zeugnisklage ohne vorherigen Abholversuch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis muss vom Arbeitnehmer abgeholt werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss Zeugnis im Betrieb abholen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss Arbeitszeugnis abholen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss Zeugnis abholen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abholpflicht für ein Arbeitszeugnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis muss im Betrieb abgeholt werden!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer müssen Zeugnis im Betrieb abholen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer muss Zeugnis abholen

  • poko.de (Kurzinformation)

    Abholpflicht für ein Arbeitszeugnis

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer müssen Ihr Zeugnis im Betrieb abholen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss Arbeitszeugnis abholen

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Zeugnis ist Holschuld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Kostenvermeidung: Keine voreilige Klage auf Zeugniserteilung ohne vorherigen Versuch, selbiges im Betrieb abzuholen

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Arbeitnehmer muss das Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber abholen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Zusendung des Zeugnisses

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis muss vom Arbeitnehmer abgeholt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen - Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg weist Klage eines Arbeitnehmers auf Erteilung des Arbeitszeugnisses zurück

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Zeugnisklage setzt einen erfolglosen Abholversuch des Arbeitnehmers oder die offensichtliche Erfolglosigkeit eines solchen Versuchs voraus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93

    Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2013 - 10 Ta 31/13
    25 Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat ein Arbeitnehmer aufgrund der bereits zuvor dargestellten Rechtslage grundsätzlich seine Arbeitspapiere, zu denen auch das Arbeitszeugnis gehört, mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei dem Arbeitgeber abzuholen (BAG, Urteil vom 8. März 1995 - 5 AZR 848/93).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 8 Ta 122/06

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung eines Zeugnisses und Herausgabe von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2013 - 10 Ta 31/13
    Bei so genannten verhaltenen Ansprüchen, die insbesondere bei Holschulden bestehen, ist die sofortige Klageerhebung nicht gerechtfertigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 8 Ta 122/06).
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