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   LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08   

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https://dejure.org/2010,4381
LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08 (https://dejure.org/2010,4381)
LAG München, Entscheidung vom 08.01.2010 - 10 Ta 349/08 (https://dejure.org/2010,4381)
LAG München, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - 10 Ta 349/08 (https://dejure.org/2010,4381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Aufteilung von Anträgen auf Entfernung von Abmahnungen und/oder auf Unwirksamkeit mehrerer Kündigungen in verschiedenen Verfahren)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweckwidrige Rechtsverfolgung durch beigeordneten Anwalt bei gesonderter Klageerhebung statt Klagehäufung im arbeitsrechtlichen Abmahnungsverfahren; Fristfreie Erinnerung gegen Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweckwidrige Rechtsverfolgung durch beigeordneten Anwalt bei gesonderter Klageerhebung statt Klagehäufung im arbeitsrechtlichen Abmahnungsverfahren; fristfreie Erinnerung gegen Festsetzung der Vergütung aus Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe gegen mehrere Kündigungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (35)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1993 - 10 WF 10/93
    Auszug aus LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08
    Offenkundig überflüssig gesetzte Gebührentatbestände führen nicht zu einem Anspruch des Anwalts gegenüber der Staatskasse (vgl. LAG Baden-Württemberg JurBüro 1992, 401; dass. BB 1989, 296; LAG Düsseldorf JurBüro 1990, 380; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 361; dass. JurBüro 1994, 482; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 558; LAG München vom 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; 10.07.2008 - 10 Ta 297/06 und vom 30.04.2004 - 10 Ta 223/02).

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07

    Festsetzung der PKH-Vergütung - Verpflichtung zur kostengünstigen

    Auszug aus LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08
    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; LAG Berlin MDR 2006, 1438; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • OLG Hamburg, 09.07.2003 - 8 W 149/03
    Auszug aus LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08
    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • LAG Hamburg, 26.05.2016 - 6 Ta 11/16

    Keine Prüfung des Gebots der kostensparenden Rechtsverfolgung im

    Etwas anderes kann entgegen der Auffassung des LAG München (vgl. etwa 08.01.2010 - 10 Ta 349/08 - juris Rn. 28) auch nicht aus den Grundsätzen hergeleitet werden, die im Kostenerstattungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO gelten.

    Soweit dort im Rahmen der Kostenfestsetzung eine Prüfung des Grundsatzes der kostensparenden Prozessführung erfolgt (hierzu LAG München 08.01.2010 - 10 Ta 349/08 - juris Rn. 25; LAG Nürnberg 22.10.2015 - 2 TA 118/15 - juris Rn. 21), ist dies den abweichenden Gegebenheiten geschuldet: Im Verfahren nach §§ 103, 104 ZPO geht es um die Kostenerstattung durch den unterlegenen Gegner.

  • LAG Nürnberg, 22.10.2015 - 2 Ta 118/15

    Kostenfestsetzung - Bindung an PKH-Beschluss - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Allerdings sieht das LAG München (Beschlüsse vom 23.07.2012 - 10 Ta 284/11 unter II. 2 b der Gründe; vom 08.01.2010 - 10 Ta 349/08 - Rn 25) und auch der BGH in mehreren Entscheidungen für das Verfahren nach §§ 103, 104 ZPO (z.B. BGH 02.05.2007 - XII ZB 156/06 Rn 13) die Rechtsgrundlage in § 91 Abs. 1 ZPO.
  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung der für Kostensachen zuständigen Kammer des Landesarbeitsgerichts München, dass die Staatskasse nicht verpflichtet ist, auf Kosten des Steuerzahlers Kosten zu tragen, die bei Beachten der Grundsätze einer wirtschaftlichen Prozessführung nicht entstanden wären (vgl. Beschlüsse v. 10.07.2012 - 10 Ta 415/11; v. 10.04.2012 - 10 Ta 383/11; v. 05.12.2011 - 10 Ta 178/10; v. 23.03.2011 - 10 Ta 365/09; v. 22.12.2010 - 10 Ta 157/09; v. 22.06.2010 - 10 Ta 87/09; v. 08.02.2010 - 10 Ta 438/08; v. 08.01.2010 - 10 Ta 349/08; v. 18.11.2009 - 10 Ta 372/08; v. 23.07.2009 - 10 Ta 23/09).
  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung der für Kostensachen zuständigen Kammer des Landesarbeitsgerichts München, dass die Staatskasse nicht verpflichtet ist, auf Kosten des Steuerzahlers Kosten zu tragen, die bei Beachten der Grundsätze einer wirtschaftlichen Prozessführung nicht entstanden wären (vgl. Beschlüsse v. 10.07.2012 - 10 Ta 415/11; v. 10.04.2012 - 10 Ta 383/11; v. 05.12.2011 - 10 Ta 178/10; v. 23.03.2011 - 10 Ta 365/09; v. 22.12.2010 - 10 Ta 157/09; v. 22.06.2010 - 10 Ta 87/09; v. 08.02.2010 - 10 Ta 438/08; v. 08.01.2010 - 10 Ta 349/08; v. 18.11.2009 - 10 Ta 372/08; v. 23.07.2009 - 10 Ta 23/09).
  • LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10

    Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren;

    (c) So führt das LAG Müchen (Beschluss vom 08.01.10 - 10 Ta 349/08 -), dem sich die Beschwerdekammer anschließt, aus:.
  • LAG Hessen, 07.09.2010 - 13 Ta 263/10

    Verwirkung des Rückforderungsrechts der Staatskasse

    Anderer Ansicht ist auch das LAG München (Beschlüsse vom 8. Januar 2010 - 10 Ta 349/08 -, und vom 15. Juli 2009 - 10 Ta 386/08 -, zitiert nach juris), das sich auf Hartmann (a.a.O.) beruft und - zu Unrecht - auf das OLG Thüringen (a.a.O.).
  • ArbG Dessau-Roßlau, 11.11.2010 - 9 Ca 126/10

    Antrag auf Entfernung vier verschiedener Abmahnungen aus der Personalakte -

    Die herrschende Auffassung verschiedener Landesarbeitsgerichte, lediglich die zeitlich erste (LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 20.04.2007, 1 Ta 67/07 und vom 06.07.2010, 1 Ta 135/10 - Juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008, 6 Ta 291/08 - Juris) bzw. die ersten beiden (hessisches LAG, Beschluss vom 24.05.2000, 15 Ta 16/00 - NZA RR 2000, 438 f.; LAG Köln, Beschluss vom 11.09.2003, 3 Ta 228/03 - Juris) Abmahnungen seien jeweils mit einer Monatsvergütung, weitere Abmahnungen hingegen nur mit einem Bruchteil (Drittel) zu bemessen, dies gelte jedenfalls bei drei Monate (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.1995, 7 Ta 245/95, NZA RR 1996, 391) bzw. sechs Monate (hessisches LAG, a.a.O.) nicht übersteigenden Zeitabständen, dabei dürfe insgesamt der Wert von zwei Dritteln des Vierteljahresentgelts nicht überschritten werden (LAG München, Beschluss vom 08.01.2010, 10 Ta 349/08 - Juris; LAG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007, 6 Ta 49/07 - Juris; drei Drittel: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008, a.a.O.; keine Obergrenze: hessisches LAG, a.a.O.), wird nicht geteilt.
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