Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22222
LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16 (https://dejure.org/2017,22222)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2017 - 10 Ta 524/16 (https://dejure.org/2017,22222)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 10 Ta 524/16 (https://dejure.org/2017,22222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs. 1 Nr. 6, 3 ArbGG, § 180, 185 InsO, § 7 SokaSiG, § 2 Abs. 1 Nr. 6, 3 ArbGG, § 180 InsO, § 185 InsO, § 7 SokaSiG
    Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei Beitragsklagen der ULAK aus den §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 3 ArbGG, sofern Beklagter im Falle eines Streit über des Bestehens einer Forderung zur Insolvenztabelle der Insolvenzverwalter ist. § 180 InsO sieht keine ...

  • IWW

    § 180 InsO, § ... 185 InsO, § 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG, § 23 Abs. 1 VTV, § 3 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG, § 4 Abs. 2 TVG, § 80 Abs. 1 InsO, § 61 InsO, § 179 InsO, § 185 Abs. 1 InsO, §§ 185 Satz 2, 180 Abs. 2 ArbGG, § 5 Abs. 4 TVG, § 7 SokaSiG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG, § 98 ArbGG, Art. 100 GG, § 79 Abs. 1, § 31 Abs. 2 BVerfGG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 TVG, § 13 VTV, § 8 Nr. 6.1 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, § 19 des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe, § 97 Abs. 1 ZPO, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SokaSiG; Rückwirkung; Rechtswegzuständigkeit; Feststellung zur Insolvenztabelle

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Beitragsklagen der ULAK gegen den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Nach dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) ist eine "echte" Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfG 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 ua. - Rn. 55, NVwZ 2016, 300 [BVerfG 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14] ; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ) .

    Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ) .

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ) .

    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 65, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ).

    Das Gleiche gilt, falls sich der Bürger nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ) und die unwirksame durch eine wirksame Norm ersetzt wird (vgl. BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für Bebauungsplan; BVerwG 15. April 1983 - 8 C 170/81 - Juris für Ortssatzung; BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - zu III 2 der Gründe, NJW 1962, 291 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] ) .

    (3) Eine Rückwirkung ist - von den oben erörterten Fällen abgesehen - ausnahmsweise zulässig und der Vertrauensschutz muss zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 65, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ; BVerfG 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91 u.a. - zu B II 2 a BVerfGE 88, 384 für Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - (NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung(en) (kurz: AVE) des VTV vom 15. Mai 2008 (BAnz. Nr. 104a 15. Juli 2008) sowie vom 25. Juni 2010 (BAnz. Nr. 97 2. Juli 2010) unwirksam sind.

    Der Zehnte Senat stellte für die AVE 2008 und 2010 maßgeblich darauf ab, dass die zuständige Bundesministerin im BMAS bei dem Erlass der AVE nicht beteiligt gewesen sei; dies ergäbe sich jedenfalls nicht aus den Akten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. Rn. 138 ff., NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) .

    Auch in dem Beschluss vom 21. September 2016 hat der Zehnte Senat bejaht, dass ein öffentliches Interesse an der AVE im Sozialkassenverfahren wegen der Vermeidung von Urlaubsabgeltungsansprüchen nach wie vor anzunehmen sei (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129) .

    Die Außenseiterarbeitgeber profitierten ferner dadurch von der überbetrieblichen Berufsausbildung, indem sie auf von anderen Arbeitgebern ausgebildete Fachkräfte im Baugewerbe für ihre Betriebe zurückgreifen könnten (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 130) .

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Eine "unechte" Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 43, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ; BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 15, NJW 2017, 876 [BVerfG 13.12.2016 - 1 BvR 713/13] ).

    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ; BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ) .

    Das Rückwirkungsverbot gilt ferner nicht, wenn das rückwirkend geänderte Recht unklar und verworren oder ein Zustand allgemeiner und erheblicher Rechtsunsicherheit eingetreten war und für eine Vielzahl Betroffener Unklarheit darüber herrschte, was rechtens sei (vgl. BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 44, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] ) , wenn also die Rechtslage unklar und verworren oder lückenhaft war oder in eine Maße systemwidrig und unbillig, dass ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit bestanden ( vgl. BVerfG 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 u.a. - BVerfGE 30, 367, 388 [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvL 2/66] ) .

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der normunterworfenen Arbeitgeber bestand nicht, weshalb auch eine Rückwirkung zulässig ist (vgl. auch BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 52, ZTR 2016, 170 [BVerfG 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13] für fehlendes schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer besoldungsrechtlichen Vorschrift) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Mit einem weiteren Beschluss vom gleichen Tag (10 ABR 48/15, AP Nr. 36 zu § 5 TVG) hat es entschieden, dass die AVE vom 17. März 2014 (BAnz. AT 19. März 2014 B1) unwirksam ist.

    Das BMAS sei von einer falschen, nämlich ungeeigneten Schätzgrundlage für die Bestimmung der großen Zahl ausgegangen (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 185, Juris ).

    Eine weitere Aufklärung sei auch nicht geboten, weil es allein auf die Zahlen ankommen könne, die dem BMAS im Zeitpunkt der Entscheidung über die AVE vorlagen (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - Rn. 190, Juris) .

  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Dass das Sozialkassenverfahren nicht gegen die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Eigentums i.S.d. MRK verstößt, hat der EGMR in dem Verfahren B gegen die BRD jüngst am 2. Juni 2016 (23646/09 - NZA 2016, 1519) festgestellt.

    Dies hat auch jüngst der EGMR so bestätigt (EGMR 2. Juni 2016 -23646/09 - Rn. 54, NZA 2016, 1519: Die betreffenden Tarifverträge waren auf eine Allgemeinverbindlicherklärung angelegt) .

  • BVerfG, 12.06.1986 - 2 BvL 5/80
    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Das BVerfG (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ) untersuchte in einer Entscheidung zu einer rückwirkenden Änderung des Beurkundungsrechts konkret, ob und welches schutzwürdige Vertrauen durch private Dispositionen möglicherweise verletzt worden sein könnte.

    Hier kamen allenfalls - vernachlässigenswerte - Kosten für Prozesse, die im Hinblick auf die damalige Rechtsprechungsänderung des BGH veranlasst waren, infrage (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - zu II 3 der Gründe, NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Das Gleiche gilt, falls sich der Bürger nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - Rn. 63, NVwZ 2014, 577 [BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08] ) und die unwirksame durch eine wirksame Norm ersetzt wird (vgl. BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für Bebauungsplan; BVerwG 15. April 1983 - 8 C 170/81 - Juris für Ortssatzung; BVerfG 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - zu III 2 der Gründe, NJW 1962, 291 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] ) .

    Insbesondere wurden in der Vergangenheit Gesetze mit einer Rückwirkung dann unbeanstandet gelassen, wenn die fehlerhafte Norm lediglich an formellen Mängeln litt (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 33, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] für zweifelhafte Reichweite einer Ermächtigungsnorm für eine RVO; BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für formell fehlerhaften Bebauungsplan).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Das Rückwirkungsverbot ist dann nicht verletzt, wenn die ursprünglich geltende, rückwirkend geänderte Norm nicht geeignet ist, den Normunterworfenen in seinem Verhalten bei der Inanspruchnahme von den sich aus dem Gesetz ergebenen Leistungen zu beeinflussen (vgl. BVerwG 3. Juli 2003 - 2 C 36/02 - NJW 2004, 308) .

    (b) Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Bauarbeitgeber relevante Dispositionen in Bezug auf ihr Vertrauen in die Unwirksamkeit der AVE getätigt hätten (zu dem Gesichtspunkt der fehlgeschlagenen Dispositionen BVerwG 3. Juli 2003 - 2 C 36/02 - Rn. 30, NJW 2004, 308 [BVerwG 03.07.2003 - BVerwG 2 C 36.02] ) .

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies daher einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfG 7. Oktober 2015 - 2 BvR 568/15 - Rn. 14, Juris) .

    Das BVerfG hat eine Rückwirkung mit der Begründung abgelehnt, es fehle bereits an einer Belastung, wenn ein Besoldungssystem (hier in Sachsen), welches altersdiskriminierend war, durch ein diskriminierungsfreies Besoldungssystem ersetzt wurde (vgl. BVerfG 7. Oktober 2015 - 2 BvR 568/15 - Rn. 16, Juris) .

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
    Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] ) .

    Insbesondere wurden in der Vergangenheit Gesetze mit einer Rückwirkung dann unbeanstandet gelassen, wenn die fehlerhafte Norm lediglich an formellen Mängeln litt (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 33, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] für zweifelhafte Reichweite einer Ermächtigungsnorm für eine RVO; BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für formell fehlerhaften Bebauungsplan).

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZB 34/03

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Rechtsweg

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14

    Gerichtsbarkeitsklausel; Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsetzungsakt;

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 720/10

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - bauliche Leistung -

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • LAG Hessen, 07.06.2011 - 12 Sa 1340/10

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Abbrucharbeiten -

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - 18 Sa 650/08
  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den

  • LAG Hessen, 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05

    Allgemeinverbindlicherklärung, Bautarifvertrag

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2017 - 21 Ta 90/17

    Rechtsweg - Ausbildungskostenumlage - Soloselbstständige Bauunternehmer

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

  • BAG, 25.11.2014 - 10 AZB 52/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

  • LAG Hessen, 05.09.2017 - 12 Sa 1207/15

    Sozialkassen im Baugewerbe

    Anwendung des SokaSiG unter Bezugnahme auf 10 Ta 524/16 und 10 Sa 907/16.

    Es wird auf die folgenden zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 - nachfolgend unter a) und b) - verwiesen, welche sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu Eigen macht.

  • LAG Hessen, 15.08.2017 - 12 Sa 1015/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Anwendung des SokaSiG unter Bezugnahme auf 10 Ta 524/16 und 10 Sa 907/16.

    Es wird auf die folgenden zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 - nachfolgend unter a) und b) - verwiesen, welche sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu Eigen macht.

  • LAG Hessen, 23.10.2018 - 12 Sa 219/18

    § 7 SokaSiG

    Bezugnahme auf 10 Sa 907/16 und 10 Ta 524/16, keine durchgreifenden Bedenken bzgl. Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG.

    Es wird auf die folgenden zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 - nachfolgend unter a. - verwiesen.

    Wegen der hier (ausnahmsweise) anzuerkennenden Zulässigkeit der Rückwirkung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 verwiesen, welche sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu eigen macht und nachfolgend wie folgt zitiert (unter aa. und bb.):.

  • LAG Hessen, 07.11.2017 - 12 Sa 120/14

    Teilnahme eines überwiegend Maurertätigkeiten ausführenden Unternehmens am

    Anwendung des SokaSiG unter Bezugnahme auf 10 Ta 524/16 und 10 Sa 907/16.

    Wegen der hier (ausnahmsweise) anzuerkennenden Zulässigkeit der Rückwirkung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 verwiesen, welche sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu eigen macht und nachfolgend wie folgt zitiert (unter aa. und bb.):.

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 92/14

    Teilnahme eines Unternehmens, das Windergärten herstellt, am

    Anwendung des SokaSiG unter Bezugnahme auf 10 Ta 524/16 und 10 Sa 907/16.

    Wegen der hier (ausnahmsweise) anzuerkennenden Zulässigkeit der Rückwirkung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 verwiesen, welche sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu eigen macht und nachfolgend wie folgt zitiert (unter aa. und bb.):.

  • LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16

    VTV-Bau

    Hiesige Bezugnahme auf die Entscheidungen der 10. Kammer (10 Sa 907/16 vom 02. Juni 2017 und 10 Ta 524/16).

    Es wird auf die folgenden zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 - nachfolgend unter a) und b) - verwiesen, welche sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu Eigen macht.

  • LAG Hessen, 05.12.2017 - 12 Sa 843/16

    Teilnahme eines Fliesenverlegungs, Fug-, Maler-, Maurer- und Baggerarbeiten sowie

    Anwendung des SokaSiG unter Bezugnahme auf 10 Ta 524/16 und 10 Sa 907/16.

    Wegen der hier (ausnahmsweise) anzuerkennenden Zulässigkeit der Rückwirkung wird auf die folgenden zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 - nachfolgend unter aa.

  • LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 1106/16

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Anwendung des SokaSiG unter Bezugnahme auf 10 Ta 524/16 und 10 Sa 907/16.

    Wegen der hier (ausnahmsweise) anzuerkennenden Zulässigkeit der Rückwirkung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 verwiesen, welche sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu eigen macht und nachfolgend wie folgt zitiert: (unter aa. und bb.).

  • LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15

    VTV Gerüstbau

    Wegen der hier (ausnahmsweise) anzuerkennenden Zulässigkeit der Rückwirkung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 zum SokaSiG I verwiesen, welche vollumfänglich auf das SokaSiG II zu übertragen sind und die sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu eigen macht und nachfolgend wie folgt zitiert (unter aa. und bb.):.
  • LAG Hessen, 08.08.2017 - 12 Sa 1068/16

    Teilnahme eines Betriebes mit dem Gegenstand der Montage von IT-Schaltschränken

    Anwendung des SokaSiG unter Bezugnahme auf 10 Ta 524/16 und 10 Sa 907/16.

    Es wird auf die folgenden zutreffenden Ausführungen der Kammer 10 des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Verfahren 10 Ta 524/16 - nachfolgend unter a) und b) - verwiesen, welche sich die erkennende Kammer ausdrücklich zu Eigen macht.

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1718/17

    SokaSiG

  • LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Einziehung von Beiträgen durch das

  • LAG Hessen, 13.02.2018 - 12 Sa 983/12

    Teilnahme eines Kabelkanäle und Kabelträgersysteme aus Metall montierenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17

    Allgemeinverbindlicherklärung - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im

  • LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1310/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

  • LAG Hessen, 14.11.2017 - 12 Sa 1426/16

    § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 41 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 05.02.2019 - 12 Sa 842/17

    § 1 Abs. 2 Abschn. II und V Nr. 14 VTV

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht