Rechtsprechung
LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt; Freistellungsanspruch des Betriebsratsmitglieds; Kostenübernahmeanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Bestimmtheit des Antrags; Globalantrag; Feststellungsinteresse für ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 40 Abs. 1, 36 Abs. 7 BetrVG, §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 256 ZPO, § 81 ArbGG
Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt; Freistellungsanspruch des Betriebsratsmitglieds; Kostenübernahmeanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Bestimmtheit des Antrags; Globalantrag; Feststellungsinteresse für ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung des Betriebsratsvorsitzenden zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Notwendigkeit und Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsratsvorsitzenden an einer Schulungsveranstaltung; Anspruch des Betriebsratsvorsitzenden auf Freistellung und Erstattung ...
- Judicialis
BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 36 Abs. 7; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256; ; ArbGG § 81
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt; Freistellungsanspruch des Betriebsratsmitglieds; Kostenübernahmeanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Bestimmtheit des Antrags; Globalantrag; Feststellungsinteresse für ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 29.08.2007 - 4 BV 54/07
- LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10
Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an …
Ist die Teilnahme erforderlich, entfällt automatisch die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds zur Arbeitsleistung; ist sie es nicht, bleibt die Verpflichtung bestehen (vgl. auch LAG Hamm 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04 - LAG Hamm 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 - Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 37 Rn. 250;… Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 11. Aufl., § 37 Rn. 133;… Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rn. 70;… a.A.: GK-Weber, BetrVG, 9. Aufl., § 37 Rn. 278 m.w.N.). - ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10
Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsrats an einem Seminar zur aktuellen …
Ist die Teilnahme erforderlich, entfällt automatisch die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds zur Arbeitsleistung; ist sie es nicht, bleibt die Verpflichtung bestehen (h. M., vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 10 TaBV 129/07 mit weiteren Nachweisen, a. A. Weber in GK-BetrVG, § 37 Rn. 278, der in der Freistellung durch den Arbeitgeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung erblickt).Andernfalls würde das Gericht als Rechtsgutachter in Anspruch genommen, wozu es jedoch nicht berufen ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 10 TaBV 129/07).
- ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17
Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag
Dies folgt nicht daraus, dass es einer Freistellung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG nicht bedarf (so aber LAG Hamm 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10, EzB BetrVG § 37 Nr. 23c; 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 - LAG Rheinland-Pfalz 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03 -).c.Lediglich um Vorfragen eines Rechtsverhältnisses handelt es sich, wenn zwischen den Beteiligten Meinungsverschiedenheiten über die Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung bestehen (…BAG 18.10.2012 - 7 ABR 73/10, aaO.;… 24.01.1996 - 7 ABR 28/95 - 24.02.1981 - 6 AZR 435/78 - LAG Hamm 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10, aaO.; LAG Hamm 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 -).
- ArbG Paderborn, 21.06.2012 - 4 BV 2/10
Notwendigkeit der Teilnahme des Betriebsrats an einem Seminar zur aktuellen …
Ist die Teilnahme erforderlich, entfällt automatisch die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds zur Arbeitsleistung; ist sie es nicht, bleibt die Verpflichtung bestehen (h. M., vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 10 TaBV 129/07 mit weiteren Nachweisen, a. A. Weber in GK-BetrVG, § 37 Rn. 278, der in der Freistellung durch den Arbeitgeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung erblickt).Andernfalls würde das Gericht als Rechtsgutachter in Anspruch genommen, wozu es jedoch nicht berufen ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 10 TaBV 129/07 ).