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   LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06   

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https://dejure.org/2006,4903
LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06 (https://dejure.org/2006,4903)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06 (https://dejure.org/2006,4903)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 10 TaBV 72/06 (https://dejure.org/2006,4903)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit; Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; genesungswidriges Verhalten; Erschütterung der Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 103 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 5 EFZG
    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Vor-täuschen einer Arbeitsunfähigkeit; Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; genesungswidriges Verhalten; Erschütterung der Beweiskraft einer ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit - Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichender Beweis für die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest bei einer psychischen Erkrankung; Erschütterung des Beweiswertes einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Tätigkeiten des krankgeschriebenen Arbeitnehmers; Außerordentliche ...

  • Judicialis

    BetrVG § 103; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 1; ; EFZG § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens psychischer Erkrankung bei fehlender Erschütterung des Beweiswertes ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98

    Krankheit - Betätigung kein Kündigungsgrund

    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).

    Wird einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer Genesungsgefährdung vorgeworfen, ist grundsätzlich - von schweren Fällen abgesehen - eine Abmahnung erforderlich (LAG Köln, Urteil vom 07.01.1993 - DB 1993, 941; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188).

  • LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Ein Arbeitnehmer, der das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt regelmäßig gegen seine Arbeitspflicht und kann bei einem entsprechenden Nachweis unter Umständen auch wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; BAG, Urteil vom 17.06.2003 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13; LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.1981 - DB 1981, 1731; LAG Köln, Urteil vom 23.08.1996 - NZA-RR 1997, 338; LAG Berlin, Urteil vom 03.08.1998 - NZA-RR 1999, 523; LAG Hamm, Urteil vom 10.09.2003 - NZA-RR 2004, 292; KR/Fischermeier, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 428; ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl., § 626 Rz. 132, 142; APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 186, 189, 245; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 655 m.w.N.).

    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.09.1998 - 8 Sa 676/97

    Wechselseitige Zahlungsansprüche aus beendetem Arbeitsverhältnis; Depressives

    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Es handelt sich vielmehr um einen Alltagsfall im Rahmen einer allgemeinmedizinischen internistischen Praxis (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.09.1998 - NZA-RR 1999, 460).

    Ferner kann der Missbrauchsgefahr dadurch entgegengewirkt werden, dass der Arbeitgeber von der Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit zeitnah durch den medizinischen Dienst überprüfen zu lassen, Gebrauch macht (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.09.1998 - NZA-RR 1999, 460).

  • LAG Hamm, 10.09.2003 - 18 Sa 721/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung der Beweiskraft einer

    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Ein Arbeitnehmer, der das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt regelmäßig gegen seine Arbeitspflicht und kann bei einem entsprechenden Nachweis unter Umständen auch wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; BAG, Urteil vom 17.06.2003 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13; LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.1981 - DB 1981, 1731; LAG Köln, Urteil vom 23.08.1996 - NZA-RR 1997, 338; LAG Berlin, Urteil vom 03.08.1998 - NZA-RR 1999, 523; LAG Hamm, Urteil vom 10.09.2003 - NZA-RR 2004, 292; KR/Fischermeier, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 428; ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl., § 626 Rz. 132, 142; APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 186, 189, 245; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 655 m.w.N.).

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erwiesen ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt (BAG, Urteil vom 11.08.1976 - AP LohnFG § 3 Nr. 2; BAG, Urteil vom 15.07.1992 - AP LohnFG § 1 Nr. 98; BAG, Urteil vom 19.02.1997 - NZA 1997, 652; LAG Hamm, Urteil vom 10.09.2003 - NZA-RR 2004, 292; Vossen, Entgeltfortzahlung, 1997, Rz. 331; Feichtinger, AR-Blattei SD 1000.2 Rz. 134 ff.; ErfK/Dörner, § 5 EFZG Rz. 33 f. m.w.N.).

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erwiesen ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt (BAG, Urteil vom 11.08.1976 - AP LohnFG § 3 Nr. 2; BAG, Urteil vom 15.07.1992 - AP LohnFG § 1 Nr. 98; BAG, Urteil vom 19.02.1997 - NZA 1997, 652; LAG Hamm, Urteil vom 10.09.2003 - NZA-RR 2004, 292; Vossen, Entgeltfortzahlung, 1997, Rz. 331; Feichtinger, AR-Blattei SD 1000.2 Rz. 134 ff.; ErfK/Dörner, § 5 EFZG Rz. 33 f. m.w.N.).

    In jedem Fall müssen aber konkrete Tatsachen vorgebracht und gegebenenfalls bewiesen werden, die objektive Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründen (BAG, Urteile vom 11.08.1976, vom 15.07.1992, vom 19.02.1997 - a.a.O.; Vossen, a.a.O., Rz. 333 ff.; Feichtinger, a.a.O., Rz. 139 ff.; Schmitt, EntgeltFG, 5. Aufl., § 5 Rz. 86 ff. m.w.N.).

  • LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91

    Prozeßkosten; Detektivkosten; Ersatzanspruch; Rechtsschutzinteresse; Verzögerung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 01.09.1983 - 11 Sa 20/83
    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).
  • LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 632/92

    Kündigung, fristlose Nebentätigkeit als wichtiger Grund

    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Wird einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer Genesungsgefährdung vorgeworfen, ist grundsätzlich - von schweren Fällen abgesehen - eine Abmahnung erforderlich (LAG Köln, Urteil vom 07.01.1993 - DB 1993, 941; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188).
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Dies setzt einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB voraus; es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; vgl. auch: BAG, Urteil vom 07.10.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56 m.w.N.).
  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
    Ernsthafte Zweifel an der behaupteten Arbeitsunfähigkeit können zwar entstehen, wenn ein Arbeitnehmer während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit sich in einer Weise betätigt, die mit seiner Arbeitsunfähigkeit nicht in Einklang zu bringen ist, wenn er beispielsweise einer vollschichtigen Aushilfstätigkeit bei einem fremden Arbeitgeber nachgeht (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP LohnFG § 3 Nr. 8), wenn er beim Bau seines eigenen Hauses in erheblichem Umfang Arbeitsleistungen erbringt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1980 - DB 1981, 900), wenn er eine längere oder beschwerliche Reise unternimmt (LAG Berlin, Urteil vom 30.04.1979 - EzA BGB § 626 Nr. 67; LAG Frankfurt, Urteil vom 01.04.1987 - LAGE BGB § 626 Nr. 30) oder Vergnügungsstätten besucht oder an Sportwettkämpfen teilnimmt, die mit der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht in Einklang zu bringen sind (LAG Hamm, Urteil vom 11.05.1982 - DB 1983, 235; ArbG Solingen, Urteil vom 14.01.1982 - ARSt 1983, 24).
  • LAG Düsseldorf, 16.12.1980 - 24 Sa 1230/80

    Arbeitsunfähigkeit: Darlegungs- und Beweislast - AU-Bescheinigung

  • LAG Köln, 23.08.1996 - 11 Sa 495/96

    Verhaltensbedingte Kündigung; Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit;

  • LAG Düsseldorf, 03.06.1981 - 22 Sa 203/81

    Kündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

  • LAG Hamm, 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14

    Fristlose Kündigung, Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,

    Zwar kann auch dies eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB auf der ersten Prüfungsstufe an sich rechtfertigen (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - juris; 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - juris; LAG Hamm 15.02.2013 - 13 Sa 9/13 - juris; 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06 - juris; LAG Köln 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - juris).
  • LAG Hamm, 16.08.2013 - 13 Sa 274/13

    Kenntnis des Arbeitgebers von Beschlussunfähigkeit des Betriebsrats

    In dem Zusammenhang entspricht es allgemeiner Meinung ( z.B. BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; Hess. LAG, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08; ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl., § 626 BGB Rn. 156; KR/Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB Rn. 428), dass das Vortäuschen einer in Wirklichkeit nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen; denn der betroffene Arbeitnehmer begeht dadurch eine schwere Vertragsverletzung und zugleich auch einen vollendeten Betrug, soweit er den Arbeitgeber veranlasst haben sollte, unberechtigterweise Entgeltfortzahlung zu leisten.

    Allerdings kann in schwerwiegenden Fällen eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch ein grob genesungswidriges Verhalten gefährdet ( BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - NZA-RR 1999, 188; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 429).

  • LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied des

    In dem Zusammenhang entspricht es allgemeiner Meinung ( z.B. BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; Hess. LAG, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08; ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl., § 626 Rn. 156; KR/Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB Rn. 428), dass das Vortäuschen einer in Wirklichkeit nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen; denn der betroffene Arbeitnehmer begeht dadurch eine schwere Vertragsverletzung und zugleich auch einen vollendeten Betrug, soweit er den Arbeitgeber veranlasst haben sollte, unberechtigterweise Entgeltfortzahlung zu leisten.

    Allerdings kann in schwerwiegenden Fällen eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch ein grob genesungswidriges Verhalten gefährdet ( BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - NZA-RR 1999, 188; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 429).

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