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   LAG Köln, 15.02.2001 - 10 Ta BV 74/00   

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https://dejure.org/2001,8201
LAG Köln, 15.02.2001 - 10 Ta BV 74/00 (https://dejure.org/2001,8201)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.02.2001 - 10 Ta BV 74/00 (https://dejure.org/2001,8201)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 10 Ta BV 74/00 (https://dejure.org/2001,8201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Globalantrag des Betriebsrats an Arbeitnehmer Überstunden weder anzuordnen noch zu dulden ohne informiert zu werden; Hinreichende Bestimmtheit eines Antrags des Betriebsrats; Betriebsübliche Arbeitszeit von Teilzeitkräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3
    Globalantrag; Unterlassung; Überstunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden

    (3) Entgegen des vom Arbeitsgericht zitierten Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG Köln, Beschluss vom 15.02.2001 - 10 TaBV 74/00, juris, Rn. 42) kommt es für die Frage des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts im Falle der Duldung von Überstunden jedoch nicht darauf an, dass eine Kenntnis des Arbeitgebers bzw. seines Vertreters von der Ableistung von Überstunden besteht.

    Die Rechtsbeschwerde wird gem. § 92 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG im Hinblick auf die Abweichung vom Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.02.2001 - 10 TaBV 74/00 - zugelassen.

  • ArbG Stuttgart, 28.06.2007 - 9 BV 2/07

    Betriebsrat: Erweiterung der Mitbestimmungsrechte durch Tarifvertrag für

    Er ist ein Globalantrag im Sinne der Rechtsprechung, der sich als unbegründet erweist, weil unter ihn auch Sachverhalte/Regelungen fallen, in denen das Mitbestimmungsrecht nicht besteht (vgl. BAG vom 03.05.1994, NZA 1995, S. 40 ff.; LAG Köln vom 15.02.2001, NZA-RR 2002, 140 ff.) .

    So geht die Rechtsprechung (vgl. etwa LAG Köln vom 15.02.2001, NZA-RR 2002, S. 140 ff.) in großer Übereinstimmung mit der Literatur (vgl. GK-BetrVG/Oetker, § 23 BetrVG, RdNr. 130 ff. mwN; HaKo-BetrVG/Düwell, § 23 BetrVG, RdNr. 67 ff.) zu den Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG davon aus, dass das Gesetz, das dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht einräumt, zugleich sicherstellen muss, dass der Arbeitgeber keine vollendeten Tatsachen schaffen darf und sich nicht über bestehende Mitbestimmungsrechte hinwegsetzen kann.

  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Wollte man die Verwendung solcher Begriffe im Beschlussverfahren völlig ausschließen, wäre der Anspruch auf Unterlassung einer mitbestimmungswidrigen Anordnung von Überstunden kaum realisierbar, weil eine weitergehende Konkretisierung der in Betracht kommenden Vielfalt künftiger Fallgestaltungen regelmäßig nicht möglich wäre (BAG, Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 -, BAGE 90, 194, juris-Rz. 33; LAG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 10 TaBV 74/00, NZA-RR 2002, 140, juris-Rz. 37) Auf das allgemeine Verständnis des Notfall-Begriffs hat sich der Antragsteller ausdrücklich bezogen.
  • ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17

    Anordnung von Überstunden ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrate - Verstoß

    Mangels kollektivem Bezug ist nicht mitbestimmungspflichtig, wenn einzelne Arbeitnehmer in Abweichung ihrer Arbeitsschichten und in Unkenntnis des Arbeitgebers über die vertragliche Arbeitszeit hinaus Arbeit leisten, vgl. LAG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 10 TaBV 74/00.
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