Rechtsprechung
LAG Köln, 15.02.2001 - 10 Ta BV 74/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Globalantrag des Betriebsrats an Arbeitnehmer Überstunden weder anzuordnen noch zu dulden ohne informiert zu werden; Hinreichende Bestimmtheit eines Antrags des Betriebsrats; Betriebsübliche Arbeitszeit von Teilzeitkräften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3
Globalantrag; Unterlassung; Überstunden
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 20.04.2000 - 8 BV 190/99
- LAG Köln, 15.02.2001 - 10 Ta BV 74/00
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 140
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98
Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87
Mitbestimmung bei Versetzungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 25.02.1997 - 1 ABR 69/96
Mitbestimmung bei Sonntagsverkauf
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden
(3) Entgegen des vom Arbeitsgericht zitierten Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG Köln, Beschluss vom 15.02.2001 - 10 TaBV 74/00, juris, Rn. 42) kommt es für die Frage des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts im Falle der Duldung von Überstunden jedoch nicht darauf an, dass eine Kenntnis des Arbeitgebers bzw. seines Vertreters von der Ableistung von Überstunden besteht.Die Rechtsbeschwerde wird gem. § 92 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG im Hinblick auf die Abweichung vom Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.02.2001 - 10 TaBV 74/00 - zugelassen.
- ArbG Stuttgart, 28.06.2007 - 9 BV 2/07
Betriebsrat: Erweiterung der Mitbestimmungsrechte durch Tarifvertrag für …
Er ist ein Globalantrag im Sinne der Rechtsprechung, der sich als unbegründet erweist, weil unter ihn auch Sachverhalte/Regelungen fallen, in denen das Mitbestimmungsrecht nicht besteht (…vgl. BAG vom 03.05.1994, NZA 1995, S. 40 ff.; LAG Köln vom 15.02.2001, NZA-RR 2002, 140 ff.) .So geht die Rechtsprechung (vgl. etwa LAG Köln vom 15.02.2001, NZA-RR 2002, S. 140 ff.) in großer Übereinstimmung mit der Literatur (vgl. GK-BetrVG/Oetker, § 23 BetrVG, RdNr. 130 ff. mwN; HaKo-BetrVG/Düwell, § 23 BetrVG, RdNr. 67 ff.) zu den Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG davon aus, dass das Gesetz, das dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht einräumt, zugleich sicherstellen muss, dass der Arbeitgeber keine vollendeten Tatsachen schaffen darf und sich nicht über bestehende Mitbestimmungsrechte hinwegsetzen kann.
- LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13
Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen
Wollte man die Verwendung solcher Begriffe im Beschlussverfahren völlig ausschließen, wäre der Anspruch auf Unterlassung einer mitbestimmungswidrigen Anordnung von Überstunden kaum realisierbar, weil eine weitergehende Konkretisierung der in Betracht kommenden Vielfalt künftiger Fallgestaltungen regelmäßig nicht möglich wäre (BAG…, Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 -, BAGE 90, 194, juris-Rz. 33; LAG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 10 TaBV 74/00, NZA-RR 2002, 140, juris-Rz. 37) Auf das allgemeine Verständnis des Notfall-Begriffs hat sich der Antragsteller ausdrücklich bezogen. - ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17
Anordnung von Überstunden ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrate - Verstoß …
Mangels kollektivem Bezug ist nicht mitbestimmungspflichtig, wenn einzelne Arbeitnehmer in Abweichung ihrer Arbeitsschichten und in Unkenntnis des Arbeitgebers über die vertragliche Arbeitszeit hinaus Arbeit leisten, vgl. LAG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 10 TaBV 74/00.