Rechtsprechung
LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 82/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der Schulung; aktueller betriebsbezogener Schulungsbedarf;Wiederholungs-, Vertiefungsschulungen; Schulung über aktuelle Rechtsprechung; teilweise Erforderlichkeit der Schulung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 37 Abs. 2, 6, 40 BetrVG
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der Schulung; aktueller betriebsbezogener Schulungsbedarf;Wiederholungs-, Vertiefungsschulungen; Schulung über aktuelle Rechtsprechung; teilweise Erforderlichkeit der Schulung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Erstattung von Kosten für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 2, 6 § 40 Abs. 1
Keine erforderliche Teilnahme an Schulungsseminar bei nur geringem Anteil betriebsbezogener Themen - Schulung zur aktuellen Rechtsprechung der Arbeitgerichte nur bei konkretem Betriebsbezug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 06.04.2005 - 1 BV 28/04
- LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 82/05
- BAG, 26.04.2006 - 7 ABN 5/06
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 27.01.2006 - 10 TaBV 121/05
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der …
Ferner hat der beim Arbeitgeber gebildete Gesamtbetriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Gesamtbetriebsvereinbarung über die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Bl. 51 ff.d.A. 10 TaBV 82/05 Landesarbeitsgericht Hamm) sowie eine Gesamtbetriebsvereinbarung über die Einführung der ADV (Bl. 65 ff.d.A. 10 TaBV 82/05 Landesarbeitsgericht Hamm) abgeschlossen.Die endgültige Fassung des abgeschlossenen Übergangstarifvertrages stammt vom 23.12.2004 (Bl. 95 d.A. 10 TaBV 82/05 Landesarbeitsgericht Hamm).
Die Beschwerdekammer hat die Akten 1 BV 28/04 Arbeitsgericht Iserlohn = 10 TaBV 82/05 Landesarbeitsgericht Hamm sowie die Akten 3 BV 237/04 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBV 111/05 Landesarbeitsgericht Hamm informationshalber beigezogen.
- LAG Hamm, 19.01.2007 - 10 TaBV 62/06
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; SchulungskostenErforderlichkeit der …
Die endgültige Fassung des abgeschlossenen Übergangstarifvertrages stammt vom 23.12.2004 (Bl. 95 d.A. 10 TaBV 82/05 Landesarbeitsgericht Hamm).Der Arbeitgeber könne sich nicht auf die inzwischen rechtskräftig gewordene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21.10.2005 - 10 TaBV 82/05 - im Falle R1xxx (Bl. 151 ff. d.A.) berufen.
Dies habe bereits das Landesarbeitsgericht Hamm in den Parallelverfahren 10 TaBV 82/05 und 10 TaBV 111/05 am 21.10.2005 zutreffend entschieden.
- LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 111/05
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der …
Die Beschwerdekammer hat die Akten 1 BVGa 15/04 Arbeitsgericht Dortmund sowie die Akten 1 BV 28/04 Arbeitsgericht Iserlohn = 10 TaBV 82/05 Landesarbeitsgericht Hamm informationshalber beigezogen.