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   LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08   

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https://dejure.org/2009,4763
LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08 (https://dejure.org/2009,4763)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08 (https://dejure.org/2009,4763)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2009 - 10 TaBV 89/08 (https://dejure.org/2009,4763)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft; Durchsetzungskraft, erforderliche Mächtigkeit; Mitgliederzahl; Abschluss von Tarifverträgen in nennenswertem Umfang; organisatorische Leistungsfähigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft; Durchsetzungskraft, erforderliche Mächtigkeit; Mitgliederzahl; Abschluss von Tarifverträgen in nennenswertem Umfang; organisatorische Leistungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung

  • hensche.de

    Tariffähigkeit, Gewerkschaft

  • Judicialis

    TVG § 2; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; ArbGG § 2 a Abs. 1 Nr. 4; ; ArbGG § 97

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund ist tariffähig - GHK verfügt über ausreichende Durchsetzungskraft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08
    Die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB - GKH im CGB - e.V. ist eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung (im Anschluss an BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4).

    Dass Mitglieder eine zentrale Bedeutung für eine Gewerkschaft hätten, ergebe sich auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 -.

    Mit ihm wird ausschließlich eine Entscheidung über die Tariffähigkeit der GKH begehrt (BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4, Rn. 23).

    Hierfür ist erforderlich, dass sich der räumliche und sachliche Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Vereinigung zumindest teilweise mit den Zuständigkeitsbereichen der Vereinigung deckt, deren Tariffähigkeit bestritten wird (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 26 m.w.N.).

    Es gibt keine partielle Tariffähigkeit (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 56 ff.).

    Dies folgt schon daraus, dass die rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit der GKH Wirkung für und gegen alle entfaltet (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 31).

    Dabei kann die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend sein (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 19 m.w.N.).

    Es ist daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff der Tariffähigkeit durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 35 f. m.w.N.).

    Diese Kriterien hat es zuletzt mit Beschluss vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - (AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4) nochmals einer an Art. 9 Abs. 3 GG ausgerichteten Prüfung unterzogen und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass insbesondere das richterrechtliche Erfordernis der sozialen Mächtigkeit zwar in die Betätigungsfreiheit einer Arbeitnehmervereinigung eingreift, dieser Eingriff jedoch im Interesse einer funktionsfähigen Tarifautonomie gerechtfertigt ist.

    Dazu gehört einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum anderen eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation (BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4, Rn. 34 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung dieser von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, die verfassungsgemäß sind (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 37 ff.) und die auch überwiegend von der arbeitsrechtlichen Literatur geteilt werden (ErfK/Franzen, 9. Aufl., § 2 TVG Rn. 11 f.; Henssler/Heiden, Anm. zu BAG AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4; Hümmerich/Holthausen, NZA 2006, 1070; Richardi, RdA 2007, 117; Wank/Schmidt, RdA 2008, 257 m.w.N.), kann die Tariffähigkeit der GKH nicht verneint werden.

    Es muss nur erwartet werden können, dass sie vom Gegner überhaupt ernst genommen wird und deshalb die Regelung der Arbeitsbedingungen nicht einem Diktat einer Seite entspringt (BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 39 m.w.N.).

    Hierfür bedarf es allerdings besonderer Anhaltspunkte (BAG, 14.12.2004 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 61, 62 m.w.N.).

    Die Durchsetzungskraft einer Arbeitnehmervereinigung kann zudem anhand ihrer Mitgliederzahl beurteilt werden (BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 62 m.w.N.).

    Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30; BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 62 m.w.N.).

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um Schein- oder Gefälligkeitstarifverträge oder um Vereinbarungen handelt, die auf einem Diktat der Arbeitgeberseite beruhen (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 63 ff.).

    Sie sind darüber hinaus geeignet, einzelvertraglich für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer in Bezug genommen zu werden (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 88).

    Beschränkt eine Gewerkschaft ihre Zuständigkeit dagegen auf eine Berufsgruppe und räumlich wenige Schwerpunkte, kann auch ein relativ kleiner, zentralisierter Apparat ausreichen, um Tarifverhandlungen effektiv zu führen, die Durchführung von Tarifverträgen zu überwachen und abzusichern sowie die Mitglieder zu betreuen (BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 53).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08
    Dazu gehört einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum anderen eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation (BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4, Rn. 34 m.w.N.).

    Hiervon ist auszugehen, wenn sich eine Gewerkschaft im Wesentlichen nicht aus den Beiträgen der Mitglieder, sondern aus Zuwendungen der Arbeitgeber finanziert und zu befürchten ist, dass die Arbeitgeberseite durch Androhung der Zahlungseinstellung die Willensbildung auf Arbeitnehmerseite beeinflussen kann (BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1, unter B. III. 2. d) aa) der Gründe m.w.N.).

    Es muss nur erwartet werden können, dass sie vom Gegner überhaupt ernst genommen wird und deshalb die Regelung der Arbeitsbedingungen nicht einem Diktat einer Seite entspringt (BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 39 m.w.N.).

    Beschränkt eine Gewerkschaft ihre Zuständigkeit dagegen auf eine Berufsgruppe und räumlich wenige Schwerpunkte, kann auch ein relativ kleiner, zentralisierter Apparat ausreichen, um Tarifverhandlungen effektiv zu führen, die Durchführung von Tarifverträgen zu überwachen und abzusichern sowie die Mitglieder zu betreuen (BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 53).

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08
    Dazu gehört einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum anderen eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation (BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4, Rn. 34 m.w.N.).

    Die Durchsetzungskraft einer Arbeitnehmervereinigung kann zudem anhand ihrer Mitgliederzahl beurteilt werden (BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 62 m.w.N.).

    Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30; BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 62 m.w.N.).

  • ArbG Paderborn, 14.03.2008 - 2 BV 30/07

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08
    Die Beschwerde der IG Metall gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.03.2008 - 2 BV 30/07 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.03.2008 - 2 BV 30/07 - festzustellen, dass die GKH keine tariffähige Gewerkschaft ist.

  • BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76

    Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation - Mitglied einer

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08
    Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30; BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 62 m.w.N.).
  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 93/88

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Holz und Bau

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08
    Für eine solche Annahme bedarf es des Vorliegens besonderer Anhaltspunkte (vgl. etwa: BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 93/88 - AP TVG § 2 Rn. 38; vgl. auch: Schüren, AuR 2008, 239; ders., NJW 2008, 3670).
  • ArbG Gera, 17.10.2002 - 2 BV 3/00

    Gewerkschaftseigenschaft, Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08
    Mit rechtskräftigem Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 17.10.2002 - 2 BV 3/00 - (Bl. 23 ff. d.A.) wurde festgestellt, dass die Christliche Gewerkschaft Deutschlands - CGD -, die 1990 in Gera gegründet worden war, keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.
  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

    Das LAG Hamm hatte ihre Mitgliederstärke nicht festgestellt und allein aufgrund der Zahl der abgeschlossenen Tarifverträge (120) ihre Leistungsfähigkeit bejaht (LAG Hamm 13. März 2009 - 10 TaBV 89/08).
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Industriegewerkschaft Metall wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. März 2009 - 10 TaBV 89/08 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • LAG Hamm, 23.09.2011 - 10 TaBV 14/11

    Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung

    Durch Beschluss der erkennenden Beschwerdekammer vom 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08 - wurde die Beschwerde der IG Metall unter Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen.

    Durch Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 88/09 - hat das Bundesarbeitsgericht den Beschluss der Beschwerdekammer vom 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Auch die Beschwerdekammer hat im Beschluss vom 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08 - bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei den in der GKH organisierten Arbeitnehmern nicht um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, wie dies bei Piloten, Flugbegleitern oder auch Lokführern der Fall sein mag.

  • LAG Hessen, 14.07.2008 - 16 Sa 211/08

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Durchführung von Bauhilfsarbeiten für

    Der die begehrte Feststellung, dass die Gewerkschaft Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB - GKH im CGB - keine tariffähige Gewerkschaft sei, abweisende Antrag des Arbeitsgerichts Paderborn (Beschluss vom 14. März 2008 2 BV 30/07) ist derzeit im Beschwerderechtszug beim Landesarbeitsgericht Hamm (10 TaBV 89/08) anhängig.
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