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   LAG Hamm, 22.02.2008 - 10 TaBV 93/07   

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https://dejure.org/2008,10388
LAG Hamm, 22.02.2008 - 10 TaBV 93/07 (https://dejure.org/2008,10388)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2008 - 10 TaBV 93/07 (https://dejure.org/2008,10388)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 10 TaBV 93/07 (https://dejure.org/2008,10388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigung, Übernahme eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung in ein Arbeitsverhältnis; Auflösungsverlangen; Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Ableistung von ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 78 a BetrVG
    Weiterbeschäftigung, Übernahme eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung in ein Arbeitsverhältnis; Auflösungsverlangen; Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Ableistung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Übernahme eines Mitglieds der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung in ein Arbeitsverhältnis nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses; Voraussetzungen der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters ...

  • Judicialis

    BetrVG § 78 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78 a Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach Beendigung des Berufsausbildung - unzumutbare Weiterbeschäftigung bei fehlendem Arbeitsplatz auch bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmern - verspätete Mitteilung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leiharbeitereinsatz bedeutet nicht, dass freie Arbeitsplätze bestehen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 ABR 57/98

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2008 - 10 TaBV 93/07
    Der Arbeitgeber ist auch grundsätzlich nicht verpflichtet, durch eine Änderung seiner Arbeitsorganisation einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen, um einen durch § 78 a BetrVG geschützten Auszubildenden weiterbeschäftigen zu können (BAG, Urteil vom 16.01.1979 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 5; BAG, Beschluss vom 29.11.1989 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 20; BAG, Beschluss vom 24.07.1991 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 23; BAG, Beschluss vom 06.11.1996 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 26; BAG, Beschlüsse vom 12.11.1997 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 30 und 31; BAG, Beschluss vom 28.06.2000 - ZTR 2001, 139; Fitting, a.a.O., § 78 a Rz. 46, 54; DKK/Bachner, a.a.O., § 78 a Rz. 36; GK/Oetker, a.a.O., § 78 a Rz. 90 ff., 95, 97; ErfK/Kania, 8. Aufl., § 78 a BetrVG Rz. 9 m.w.N.).

    Für die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung im Sinne des § 78 a Abs. 4 BetrVG ist auf den Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch das Arbeitsgericht abzustellen (BAG, Beschluss vom 16.08.1995 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 25; BAG, Beschluss vom 28.06.2000 - ZTR 2001, 139; BAG, Beschluss vom 15.11.2006 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 38; ebenso: BVerwG, Beschluss vom 29.03.2006 - BPersVG § 9 Nr. 18).

  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85

    Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten

    Auszug aus LAG Hamm, 22.02.2008 - 10 TaBV 93/07
    Auch ein nur vorübergehend nachgerücktes Ersatzmitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann den nachwirkenden Schutz gemäß § 78 a Abs. 2 und 3 BetrVG in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 15.01.1980 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 8; BAG, Urteil vom 13.03.1986 - AP BPersVG § 9 Nr. 3; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 78 a Rz. 11; DKK/Bachner, BetrVG, 10. Aufl., § 78 a Rz. 7; GK/Oetker, BetrVG, 8. Aufl., § 78 a Rz. 32, 37; Richardi/Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 78 a Rz. 11 m.w.N.).
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Februar 2008 - 10 TaBV 93/07 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 10 TaBV 58/10

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines vorübergehend nachgerückten Mitglieds

    Durch Beschluss der erkennenden Beschwerdekammer vom 22.02.2008 - 10 TaBV 93/07 - wurde die Beschwerde der Beteiligten zu 2. zurückgewiesen.
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