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   LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09   

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LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09 (https://dejure.org/2010,4836)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09 (https://dejure.org/2010,4836)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2010 - 10 TaBV 97/09 (https://dejure.org/2010,4836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss; Mobiltelefon; Erforderlichkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 Abs. 2 BetrVG
    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss; Mobiltelefon; Erforderlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst Zubehör; Internetzugang unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse; Bereitstellung eines Mobiltelefons nur im Ausnahmefall

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 2; BetrVG § 40 Abs. 2; BetrVG § 78
    Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst Zubehör; Internetzugang unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse; Bereitstellung eines Mobiltelefons nur im Ausnahmefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 522
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    Dem Anspruch eines Betriebsrats auf Zugang zum Internet für den ihm zur Verfügung zu stellenden PC können berechtigte Belange des Arbeitgebers, etwa weitere zusätzliche Kosten, entgegenstehen (im Anschluss an BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243).

    Zur Begründung des Anspruchs bedarf es nicht der Darlegung konkreter, aktuell anstehender betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt werden (BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243 m.w.N.).

    Der Betriebsrat muss insoweit auch nicht im Einzelnen darlegen, dass er ohne den Einsatz des Internets seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243).

    Neben der Begrenzung der Kostentragungspflicht darf er bei seiner Entscheidung nicht besondere Arbeitgeberinteressen außer Acht lassen (BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243 Rn. 23).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - zugrunde lag.

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    bundesweit tätigen Drogeriemarktkette zuständig ist, ist die Anschaffung eines PC nebst Zubehör nach § 40 Abs. 2 BetrVG erforderlich, ohne dass im Einzelnen überprüft werden muss, ob ohne den Einsatz eines PC die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (im Anschluss an LAG Bremen 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09 - NZA-RR 2009, 485; LAG Schleswig-Holstein 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09 - LAG Hamm 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09; gegen BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90).

    Auch nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die begehrten Sachmittel lediglich im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (BAG 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79, unter B. II. 2 a) der Gründe; BAG 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, unter B. II. 2. a) der Gründe; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rz. 21; LAG Köln 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01 - NZA-RR 2002, 251; LAG Hamm 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05 - NZA-RR 2005, 638 m.w.N.).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65; BAG 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79; BAG 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rn. 22).

    Die Vorschrift gewährt keine nicht näher definierte "Normalausstattung" (BAG 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90).

    Soweit nach der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorausgesetzt wird, dass aus Gründen der Effektivität der Betriebsratsarbeit grundsätzlich ein Sachmittel erst dann erforderlich wird, wenn ohne seinen Einsatz die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (BAG 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57; BAG 11.11.1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90), vermag die erkennende Beschwerdekammer dem nicht mehr zu folgen.

  • LAG Hamm, 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09

    Ausstattung des Betriebsrats mit Büroraum am Ort der Verkaufsstelle sowie Rechner

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    bundesweit tätigen Drogeriemarktkette zuständig ist, ist die Anschaffung eines PC nebst Zubehör nach § 40 Abs. 2 BetrVG erforderlich, ohne dass im Einzelnen überprüft werden muss, ob ohne den Einsatz eines PC die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (im Anschluss an LAG Bremen 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09 - NZA-RR 2009, 485; LAG Schleswig-Holstein 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09 - LAG Hamm 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09; gegen BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn es sich um Kleinbetriebe handelt oder sonstige Umstände das Verlangen nach einer EDV-Grundausstattung unverhältnismäßig erscheinen lassen (LAG Bremen 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09 - NZA-RR 2009, 485; LAG Schleswig-Holstein 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09 - LAG Hamm 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09 - LAG Hamm 26.02.2010 - 10 TaBV 13/09 -).

    Auch die 13. Kammer des erkennenden Gerichts hat sich in dem genannten Beschluss vom 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09 - dieser neueren Rechtsprechung angeschlossen und insoweit ausgeführt:.

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    Der Betriebsrat, der seine Geschäfte eigenständig und eigenverantwortlich führt, ist auch grundsätzlich in seiner Entscheidung darüber frei, auf welche Weise er sich die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen verschafft (BAG 23.08.2006 - 7 ABR 55/05 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88 m.w.N.).

    Die Geschäftsleitung eines Betriebes verfolgt andere Ziele als die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats (BAG 23.08.2006 - 7 ABR 55/05 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, Rn. 14).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    Erforderlichkeit im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG verlangt mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit (BAG 11.11.1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; LAG Hamm 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05 - NZA-RR 2005, 638 m.w.N.).

    Soweit nach der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorausgesetzt wird, dass aus Gründen der Effektivität der Betriebsratsarbeit grundsätzlich ein Sachmittel erst dann erforderlich wird, wenn ohne seinen Einsatz die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (BAG 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57; BAG 11.11.1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90), vermag die erkennende Beschwerdekammer dem nicht mehr zu folgen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    bundesweit tätigen Drogeriemarktkette zuständig ist, ist die Anschaffung eines PC nebst Zubehör nach § 40 Abs. 2 BetrVG erforderlich, ohne dass im Einzelnen überprüft werden muss, ob ohne den Einsatz eines PC die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (im Anschluss an LAG Bremen 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09 - NZA-RR 2009, 485; LAG Schleswig-Holstein 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09 - LAG Hamm 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09; gegen BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn es sich um Kleinbetriebe handelt oder sonstige Umstände das Verlangen nach einer EDV-Grundausstattung unverhältnismäßig erscheinen lassen (LAG Bremen 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09 - NZA-RR 2009, 485; LAG Schleswig-Holstein 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09 - LAG Hamm 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09 - LAG Hamm 26.02.2010 - 10 TaBV 13/09 -).

  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    bundesweit tätigen Drogeriemarktkette zuständig ist, ist die Anschaffung eines PC nebst Zubehör nach § 40 Abs. 2 BetrVG erforderlich, ohne dass im Einzelnen überprüft werden muss, ob ohne den Einsatz eines PC die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (im Anschluss an LAG Bremen 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09 - NZA-RR 2009, 485; LAG Schleswig-Holstein 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09 - LAG Hamm 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09; gegen BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn es sich um Kleinbetriebe handelt oder sonstige Umstände das Verlangen nach einer EDV-Grundausstattung unverhältnismäßig erscheinen lassen (LAG Bremen 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09 - NZA-RR 2009, 485; LAG Schleswig-Holstein 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09 - LAG Hamm 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09 - LAG Hamm 26.02.2010 - 10 TaBV 13/09 -).

  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats Internetanschluss Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    Auch nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die begehrten Sachmittel lediglich im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (BAG 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79, unter B. II. 2 a) der Gründe; BAG 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, unter B. II. 2. a) der Gründe; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rz. 21; LAG Köln 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01 - NZA-RR 2002, 251; LAG Hamm 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05 - NZA-RR 2005, 638 m.w.N.).

    Erforderlichkeit im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG verlangt mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit (BAG 11.11.1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; LAG Hamm 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05 - NZA-RR 2005, 638 m.w.N.).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    Die Vorschrift gewährt keine nicht näher definierte "Normalausstattung" (BAG 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90).

    Soweit nach der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorausgesetzt wird, dass aus Gründen der Effektivität der Betriebsratsarbeit grundsätzlich ein Sachmittel erst dann erforderlich wird, wenn ohne seinen Einsatz die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (BAG 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57; BAG 11.11.1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90), vermag die erkennende Beschwerdekammer dem nicht mehr zu folgen.

  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09
    Auch nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die begehrten Sachmittel lediglich im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (BAG 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79, unter B. II. 2 a) der Gründe; BAG 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, unter B. II. 2. a) der Gründe; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rz. 21; LAG Köln 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01 - NZA-RR 2002, 251; LAG Hamm 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05 - NZA-RR 2005, 638 m.w.N.).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65; BAG 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79; BAG 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rn. 22).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

  • LAG München, 20.12.2005 - 8 TaBV 57/05

    Betriebsratskosten

  • LAG Hessen, 07.02.2008 - 9 TaBV 247/07

    Zur Erforderlichkeit eines PC als Sachmittel des Betriebsrats

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 33/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

  • ArbG Frankfurt/Main, 12.08.1997 - 18 BV 103/97

    Anspruch auf Bereitstellung von Mobiltelefonen für den Betriebsrat

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 33/08

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss;

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08

    Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen

  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 13/09

    Sachaufwand des Betriebsrats; Erforderlichkeit eines PC nebst Zubehör

  • LAG Köln, 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01

    Internetanschluss für Betriebsrat

  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

  • LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 TaBV 212/16

    Smartphone für Betriebsrat

    Insbesondere liegt keine Divergenz zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München vom 20.12.2005 (8 TaBV 57/05) und des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 2010 (10 TaBv 97/09) vor, die die Erforderlichkeit von Mobiltelefonen für den Betriebsrat verneint haben, da es sich hierbei jeweils um eine Einzelfallentscheidung unter besonderer Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation handelt.
  • LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 TaBV 81/10

    Mobiltelefon mit Prepaid-Karte für Betriebsratsvorsitzende; unbegründeter Antrag

    Auch nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die begehrten Sachmittel lediglich im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (BAG 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 79, unter B. II. 2. a) der Gründe; BAG 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, unter B. II. 2. a) der Gründe; BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, Rn. 21; BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 99, Rn. 11; LAG Köln 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01 - NZA-RR 2002, 251; LAG Hamm 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05 - NZA-RR 2005, 638; LAG Hamm 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09 - NZA-RR 2010, 522 m.w.N.).

    Die Beschäftigten in den Verkaufsstellen des Arbeitgebers können auch nicht darauf verwiesen werden, zur Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat oder dem Gesamtbetriebsrat ihren Privatanschluss, ein eigenes Mobiltelefon oder einen öffentlichen Fernsprecher zu benutzen (BAG 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 97, Rn. 20; LAG München, 20.12.2005 - 8 TaBV 57/05 - LAG Baden-Württemberg 12.03.2009 - 16 TaBV 8/08 - LAG Hamm 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09 - NZA-RR 2010, 522 m.w.N.).

    Bei Vorliegen besonderer Umstände kann es für die sachgerechte Erledigung von Betriebsratsaufgaben auch erforderlich sein, dem Betriebsrat über die Freischaltung von Festnetzanschlüssen hinaus auch ein Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen (ArbG Frankfurt 12.08.1997 - 18 BV 103797 - LAG Baden-Württemberg 30.01.2009 - 5 TaBV 6/08 - LAG Baden-Württemberg 12.03.2009 - 16 TaBV 8/08 - LAG Hamm 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09 - NZA-RR 2010, 522; Fitting, a.a.O., § 40 Rn. 128; WPK/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rn. 50; DKK/Wedde, BetrVG, 12. Aufl., § 40 Rn.109; Besgen, NZA 2006, 959; ders. Festschrift für Leinemann, 2006, S. 471, 474; Hunold, NZA-RR 2011, 57, 63 m.w.N.).

  • LAG Hessen, 28.11.2011 - 16 TaBV 129/11

    Mobiltelefon als erforderliche Kommunikationstechnik des Betriebsrats

    Insbesondere liegt keine Divergenz zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München vom 20.12.2005 (8 TaBV 57/05) und des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 2010 (10 TaBV 97/09) vor, die die Erforderlichkeit von Mobiltelefonen für den Betriebsrat verneint haben, da es sich hierbei jeweils um eine Einzelfallentscheidung unter besonderer Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation handelt.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 4 TaBV 4/10

    Anspruch eines Betriebsrats auf einen PC mit Internet-Zugang und ein Mobiltelefon

    Mit Schriftsatz vom 1. Juni 2010 hat der Beteiligte zu 2. (vgl. Bl. 292 - 293 d. A.) darauf hingewiesen, dass das LAG Hamm durch Beschluss vom 14. Mai 2010 - 10 TaBV 97/09 - einen Antrag des im Bezirk Siegen ansässigen Betriebsrats auf Zur-Verfügung-Stellung eines Internetanschlusses und eines Handys zurückgewiesen habe.
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