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   LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08   

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https://dejure.org/2008,6331
LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08 (https://dejure.org/2008,6331)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08 (https://dejure.org/2008,6331)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 10 TaBVGa 5/08 (https://dejure.org/2008,6331)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Beschlussverfahren, Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl; Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien; Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats oder des Gesamtbetriebsrats; einstweilige Verfügung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 85 Abs. 2 ArbGG, §§ 50 Abs. 1, 95 Abs. 1 BetrVG
    Beschlussverfahren, Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems bei der Sozialauswahl; Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien; Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats oder des Gesamtbetriebsrats; einstweilige Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems beim bevorstehenden Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen; Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren; Vorliegen eines Verfügungsgrundes als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 85 Abs. 2; ; BetrVG § 50 Abs. 1; ; BetrVG § 95 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Eilantrag des Betriebsrats auf Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems zur Sozialauswahl - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - kein Verfügungsgrund bei nur einer Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
    Würde dem Antrag des örtlichen Betriebsrates stattgegeben, stünde damit zugleich fest, dass das von ihm in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht dem Gesamtbetriebsrat nicht zusteht (BAG, 10.12.2002 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42; BAG, 31.05.2005 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125).

    Deren bloße Zweckmäßigkeit kann in den Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht begründen (BAG, 10.12.2002 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42 - unter III.4.c) der Gründe; Fitting, a.a.O. § 95 Rn. 17; ErfK/Kania, a.a.O., § 95 BetrVG Rn. 9; Richardi/Thüsing, BetrVG, 11. Aufl., § 95 Rn. 57 m.w.N.).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
    Dabei ist das Gewicht des drohenden Verstoßes und die Bedeutung der umstrittenen Maßnahme einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für die Belegschaft angemessen zu berücksichtigen (BAG, 03.05.1994 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23 - unter B. III. 3. der Gründe).
  • LAG Hamm, 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00

    Unterlassung von Überstunden, für die keine Zustimmung des Betriebssrats vorliegt

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, 19.04.1984 - LAGE GG Art. 9 Nr. 14 = NZA 1994, 130; LAG Hamm, 17.03.1987 - LAGE GG Art. 9 Nr. 39 = DB 1987, 846; LAG Hamm, 06.02.2001 - AiB 2001, 488).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 443/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht, kann ihm auf Antrag des Betriebsrats die Wiederholung des mitbestimmungswidrigen Verhaltens auf der Grundlage des allgemeinen Unterlassungsanspruchs gerichtlich untersagt werden (BAG, 26.07.2005 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43; BAG, 06.07.2006 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 48; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl. § 95 Rn. 31; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 11. Aufl., § 95 Rn. 32; ErfK/Kania, 8. Aufl., § 95 BetrVG Rn. 18; GK-BetrVG/Oetker, 8. Aufl., § 23 Rn. 148; GK-BetrVG/Kraft/Raab, a.a.O., § 95 Rn. 23 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 17.03.1987 - 8 Sa 484/87

    Einstweilige Verfügung; Warnstreik; Arbeitskampf; Friedenspflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, 19.04.1984 - LAGE GG Art. 9 Nr. 14 = NZA 1994, 130; LAG Hamm, 17.03.1987 - LAGE GG Art. 9 Nr. 39 = DB 1987, 846; LAG Hamm, 06.02.2001 - AiB 2001, 488).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht, kann ihm auf Antrag des Betriebsrats die Wiederholung des mitbestimmungswidrigen Verhaltens auf der Grundlage des allgemeinen Unterlassungsanspruchs gerichtlich untersagt werden (BAG, 26.07.2005 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43; BAG, 06.07.2006 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 48; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl. § 95 Rn. 31; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 11. Aufl., § 95 Rn. 32; ErfK/Kania, 8. Aufl., § 95 BetrVG Rn. 18; GK-BetrVG/Oetker, 8. Aufl., § 23 Rn. 148; GK-BetrVG/Kraft/Raab, a.a.O., § 95 Rn. 23 m.w.N.).
  • LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung;

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
    Bei dieser Abwägung können die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, 24.11.1998 - NZA 1999, 1008).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Auszug aus LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
    Würde dem Antrag des örtlichen Betriebsrates stattgegeben, stünde damit zugleich fest, dass das von ihm in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht dem Gesamtbetriebsrat nicht zusteht (BAG, 10.12.2002 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42; BAG, 31.05.2005 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125).
  • LAG Nürnberg, 21.12.2010 - 6 TaBVGa 12/10

    Mitbestimmung bei Formularverträgen - persönliche Angaben - Globalantrag -

    Es kann dahinstehen, ob der örtliche Betriebsrat die Unterlassung von Maßnahmen verlangen kann, für deren Mitbestimmung nicht er selbst, sondern der Gesamtbetriebsrat zuständig ist (verneinend etwa LAG Hamm vom 21.05.2008, 10 TaBVGa 5/08; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 04.12.2004, 2 TaBV 19/04; ArbG Nürnberg vom 30.06.2003, 14 BVGa 22/03, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09

    Freistellung Betriebsratsmitglied; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund

    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08 nv - zitiert nach JURIS).

    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08 nv - zitiert nach JURIS).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

    Es ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den Arbeitgeber erforderlich machen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Köln v. 20.5.2009 - 8 TaBVGa 3/09 - Juris, LAG Hamm v. 21.5.2008 - 10 TaBVGa 5/08 - Juris).
  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13

    Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei Betrieb einer Facebook-Seite

    Es ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich machen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Köln v. 20.5.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris; LAG Hamm v. 21.5.2008, 10 TaBVGa 5/08, juris).
  • LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12

    Unzulässigkeit eines im Wege der einstweilien Verfügung geltend gemachten

    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08 -).Bei dieser Abwägung sind zum einen das Gewicht des drohenden Verstoßes und zum anderen die Bedeutung der umstrittenen Maßnahme einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für die Belegschaft angemessen zu berücksichtigen.
  • ArbG Köln, 06.04.2010 - 1 BVGa 21/10

    Einstweilige Verfügung bei laufenden Betriebsratswahlen

    Es komme insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen ließen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09, Leitsatz 2 Satz 2 und zu II. 2. b) der Gründe, zitiert nach juris unter Hinweis auf LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08, zitiert nach juris ).
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