Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - I-10 U 1/06   

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https://dejure.org/2006,5563
OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - I-10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,5563)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2006 - I-10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,5563)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - I-10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,5563)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer mündlich vereinbarten Mietzinsreduzierungsvereinbarung; Vorrangigkeit nachträglicher mündlicher Individualvereinbarungen gegenüber kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Qualifizierte Schriftformklausel

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 4; ; BGB § 305 b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 4; BGB § 305b
    Vorrang von nachträglichen mündlichen Individualvereinbarungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mündliche Abänderung einer qualifizierten Schriftformklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mündliche Abänderung einer qualifizierten Schriftformklausel (IMR 2007, 47)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - 10 U 1/06
    Der Bundesgerichtshof führt insoweit unter Bezugnahme auf seine Entscheidung in BGHZ 66, 378, 381f aus: Werde von einer solchen qualifizierten Schriftformklausel, die individuell vereinbart war, abgewichen, sei ein bewusstes Abweichen von der Schriftformklausel nötig; in solchen Fällen finde der Vorrang der Individualabrede keine Anwendung.
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - 10 U 1/06
    Gegenüber dem später von den Parteien übereinstimmend Gewollten muss das Interesse des Klauselverwenders bzw. beider Vertragsparteien, nicht durch nachträgliche mündliche Absprachen die langfristige beiderseitige Bindung zu gefährden, zurücktreten (vgl. BGH Beschluss vom 21.09.2005, XII ZR 312/02 mwN - veröffentlicht in ZMR 2006, 104 f).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZR 69/16

    Gewerberaummiete: Mündliche Änderung einer formularmäßig vereinbarten sog.

    Denn die Klausel bleibt jedenfalls wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung nach § 305 b BGB wirkungslos (so auch OLG Hamm Urteil vom 21. April 2016 - 18 U 17/14 - juris Rn. 76 ff.; OLG Düsseldorf ZMR 2007, 35; Bub in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. Kap. II Rn. 1788; jurisPK-BGB/Schur [Stand: 1. Dezember 2016] § 550 Rn. 32; Krüger ZfIR 2016, 531, 532).
  • OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09

    Formularmietvertrag: Inhaltskontrolle für eine doppelte Schriftformklausel

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat in solchen Fällen den Vorrang der späteren Individualvereinbarung einer Vertragsänderung oder Vertragsaufhebung aus § 305b BGB (§ 4 AGBG a.F.) den Vorrang eingeräumt, wenn diese dem festgestellten Willen der Parteien entsprach (KG, Urt. v. 20.11.2000, 20 U 421/99, GE 2001, 278; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2006 10 U 1/06, ZMR 2007, 35).
  • OLG Celle, 06.01.2017 - 2 U 101/16

    Treuwidrigkeit der Berufung auf die fehlende Schriftform des langfristigen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch qualifizierte Schriftformklauseln in einem Formularmietvertrag wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB bereits unwirksam sind (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 U 16/09 - juris; BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 -, BAGE 126, 364-374), Individualabreden entsprechend § 305b BGB qualifizierten Schriftformklauseln vorgehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01. Juni 2006 - 10 U 1/06 -, juris), oder ob bei mündlichen Vertragsänderungen diese in diesem Fall wegen Formmangels mit der Konsequenz nichtig sind, dass ein Formverstoß gemäß § 550 BGB nicht vorliegt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2012 - 9 U 38/12 -, juris).
  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 17/14

    Haftung des Frachtführers für die Beschädigung von Transportgut aufgrund eines

    Die vorstehenden Erwägungen gelten auch für den hier vorliegenden Fall einer sogenannten doppelten Schriftformklausel, bei der auch für einen Verzicht bzw. eine Abänderung das Formerfordernis vereinbart ist (vgl. BAG NJW 2009, 316; OLG Koblenz, aaO, OLG Rostock, Beschl. vom 19.05.2009 - 3 U 16/09-, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2006 - 10 U 1/06-, juris; Palandt/Grüneberg, aaO, § 305b Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 03.03.2011 - 6 U 943/10

    Handelsvertretervertrag: Vorrang nachträglicher mündlicher

    Diese Erwägungen gelten in gleicher Weise für den - hier vorliegenden - Fall, dass eine vorformulierte doppelte bzw. qualifizierte Schriftformklausel vorliegt (BAGE 126, 364, Tz. 27 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juni 2006 - 10 U 1/06 Tz. 7; Ulmer/Schäfer, aaO, Rdnr. 38).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 10 W 70/10

    Wer hat Vollmacht in einer Vermiet-AG?

    Ein Individualabrede zur Abänderung der Mietzinspflicht wäre zwar ungeachtet der qualifizierten Schriftformklausel im Formularmietvertrag vom 14.12.2006 (Ziff. 16.1, GA 16) wirksam (Oberlandesgericht Düsseldorf , 10. Zivilsenat , ZMR 2007, 35 f m.w.N.).
  • OLG Rostock, 03.06.2010 - 3 U 173/09

    Rechtsfolgen der Mitunterzeichnung eines Ehegatten auf einem geschäftlichen

    Vielmehr bedarf es weiterer Erklärungen oder Verhaltensweisen, aus denen sich der Wille auf das Formerfordernis für gerade diesen Fall der Vereinbarung verzichten zu wollen, nachhaltig zum Ausdruck kommt (BGH, Urt. v. 17.03.2004, XII ZR 306/00, GuT 2004, 117; BGH, Urt. v. 02.06.1976, VIII ZR 97/74, MDR 1976, 925; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2006, 10 U 1/06, GuT 2006, 188 = ZMR 2007, 35 ).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10

    Verpflichtung zur Leistung von Umlagen aufgrund eines Untermietvertrages über

    Aber selbst wenn eine Berufung der Klägerin auf diese von ihr verwandte doppelte Schriftformklausel gegen die Gebote von Treu und Glauben verstieße (§ 242 BGB), da sich die behauptete mündliche Abrede gerade zu ihren Gunsten auswirkte, so ist doch unter Berücksichtigung des Inhalts der genannten Unterlagen davon auszugehen, dass die Parteien mit ihrer mündlichen Absprache von einer Wirksamkeit des Vereinbarten auch unter Berücksichtigung der doppelten Schriftformklausel ausgingen, sie also jedenfalls eine Verbindlichkeit des mündlich Abgesprochenen wollten (§§ 133, 157 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2007, 35; KG, GE 2001, 278).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19472
OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,19472)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.07.2006 - 10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,19472)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,19472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Baumängel - Beseitigung durch Selbstvornahme - Kostenerstattung

  • ibr-online

    Nochmals: Keine Kostenerstattung nach unberechtigter Selbstvornahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baumängel: Wer trägt die Kosten für die Beseitigung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnungsverbot durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben? (IBR 2007, 1369)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nochmals: Keine Kostenerstattung nach unberechtigter Selbstvornahme! (IBR 2007, 241)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
    Die Entziehung des Auftrags dient in diesem Fall dazu, für die weitere Bauabwicklung unter den Beteiligten klare Verhältnisse zu schaffen, um Streitigkeiten nach Möglichkeit zu verhindern (BGH, NJW-RR 1986, 1148; 1989, 235).
  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 166/76

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
    Diese Grundsätze sind nur dann nicht anzuwenden, wenn eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung gleichsam sinnlos ist, also dann, wenn sich der Auftragnehmer endgültig weigert, die vertraglich geschuldeten Werkleistungen selbst herzustellen (BGH, BauR 1978, 306).
  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 245/88

    Genehmigung eines wegen fehlender Vollmacht schwebend unwirksamen Vertrages durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
    Dies ist von dem Absender des Schreibens, der aus dem Schweigen des Geschäftsgegners Rechte herleiten will, darzutun und zu beweisen (BGH, NJW 1990, 386 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
    Durch die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung wird der Auftragnehmer auf die Folgen seines weiteren Verzugs mit der Mängelbeseitigung hingewiesen (BGH, NJW-RR 1998, 235, 236).
  • BGH, 20.03.1974 - VIII ZR 234/72

    Zu den Voraussetzungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens und zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
    Dabei ist es Sache des Empfängers, darzutun und zu beweisen, dass das Schreiben vom Inhalt der Verhandlungen so erheblich abweicht, dass ihm eine Bindungswirkung nicht zukommt (BGH, NJW 1974, 991, 992).
  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Empfänger eines Bestätigungsschreibens nur dann nicht zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so erheblich von dem Verhandlungsergebnis entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers redlicherweise nicht rechnen konnte (BGHZ 93, 383, 343).
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, NJW 1995, 953).
  • BGH, 17.12.1987 - I ZR 206/85

    "Ärztehaus"; Irreführung der Verwendung des Begriffs "Ärztehaus"

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
    Die Entziehung des Auftrags dient in diesem Fall dazu, für die weitere Bauabwicklung unter den Beteiligten klare Verhältnisse zu schaffen, um Streitigkeiten nach Möglichkeit zu verhindern (BGH, NJW-RR 1986, 1148; 1989, 235).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.10.2006 - 10 U 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37597
OLG Hamm, 12.10.2006 - 10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,37597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2006 - 10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,37597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,37597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2006 - 10 U 1/06
    Sie dient nur der Ergänzung eines lückenhaften Urteils und nicht der Richtigstellung einer falschen Entscheidung (s. dazu BGH NJW 1980 S. 840 f; BGH NJW-RR 1996 S. 1238 f; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 321 Rdnr. 2,4).

    Für ein Ergänzungsurteil ist nur dann Raum, wenn sonst nach Rechtskraft des mangelhaften Urteils ein Anspruch weder zugesprochen noch abgewiesen wäre, dem Fordernden also allenfalls die Möglichkeit eines neuen Rechtsstreits offenstünde, denn durch eine solche Auslassung ist er nicht im Sinne des Rechtsmittelrechts beschwert (BGH NJW 1980 S. 840 f).

  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2006 - 10 U 1/06
    Sie dient nur der Ergänzung eines lückenhaften Urteils und nicht der Richtigstellung einer falschen Entscheidung (s. dazu BGH NJW 1980 S. 840 f; BGH NJW-RR 1996 S. 1238 f; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 321 Rdnr. 2,4).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.05.2006 - 10 U 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,62462
OLG Hamm, 16.05.2006 - 10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,62462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2006 - 10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,62462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 10 U 1/06 (https://dejure.org/2006,62462)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    In dem Verfahren 4 O 62/05 Landgericht Detmold = 10 U 1/06 Oberlandesgericht Hamm hat die Miterbin Dr. L teils aus eigenem, teils aus abgetretenem Recht eine Haftung des Testamentsvollstreckers M wegen ihr angefallener Verzugszinsen infolge verspäteter Nachmeldung von Kapitalerträgen für 1997 und eine Haftung mit Blick auf die Reduzierung der Einkommenssteuerlast wegen § 35 Einkommenssteuergesetz a. F. geltend gemacht; diese - von dem vorliegenden Rechtsstreit abgetrennte - Klage ist rechtkräftig abgewiesen worden.

    Die Prozessakten 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 91/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 109/09 Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Die Erben allein haben die Steuererklärungen zur Veranlagung für die von ihnen geschuldeten Einkommenssteuer abzugeben (vgl. Bengel/Reimann, a.a.O., Kap. 8 Rz. 40; siehe auch Urteil des Senats vom 16.05.2006 - 10 U 1/06 und den dazu ergangene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.12.2007 - IX ZR 137/06).

    Der Senat verbleibt insoweit - nach erneuter Überprüfung seiner Rechtsauffassung - bei der bereits in dem Verfahren 10 U 1/06 im Urteil vom 16.05.2006 (Seiten 6/7 geäußerten) Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Testamentsvollstreckers war, für die Veranlagung der 16 Erben zur Einkommenssteuer Sorge zu tragen.

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    In dem Verfahren 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm hat die Miterbin Dr. L teils aus eigenem, teils aus abgetretenem Recht eine Haftung des Testamentsvollstreckers M wegen ihr angefallener Verzugszinsen infolge verspäteter Nachmeldung von Kapitalerträgen für 1997 und eine Haftung mit Blick auf die Reduzierung der Einkommensteuerlast wegen § 35 Einkommensteuergesetz a.F. geltend gemacht; diese Klage ist rechtskräftig abgewiesen worden.

    Die Prozessakten 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 85/09 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Ergänzend zu den obigen Erwägungen ist insbesondere darauf zu verweisen, dass insbesondere die von den Klägern gewünschte Möglichkeit zur Reduzierung der Einkommenssteuer aus § 35 EStG a.F. (Gegenstand der Klageverfahren 10 U 85/09 und 10 U 1/06) für die Zeit beginnend mit dem Veranlagungsjahr 1999 vollständig entfallen wäre.

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