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   OLG Koblenz, 16.11.2007 - 10 U 100/07   

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https://dejure.org/2007,4910
OLG Koblenz, 16.11.2007 - 10 U 100/07 (https://dejure.org/2007,4910)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.2007 - 10 U 100/07 (https://dejure.org/2007,4910)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 2007 - 10 U 100/07 (https://dejure.org/2007,4910)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verzugszinsen wegen verspäteter Zahlung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Verpflichtung zur Fortzahlung der Versicherungsbeiträge während der Zeit der Prüfung des Vorliegens eines Versicherungsfalls; Zurechnung des Verschuldens ...

  • Judicialis

    BGB § 278

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; BGB § 818 Abs. 1; BGB § 278; BGB § 286; BB-BUZ § 1 Nr. 4
    Der Versicherer gerät bei einer Leistungsverweigerung aufgrund eines schuldhaft falschen Sachverständigengutachtens mit den Rentenleistungen in Verzug

  • RA Kotz

    Versicherungsfall - unvertretbares Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278
    Keine Verzinsung von zurück zu zahlenden Versicherungsprämien - Verzugseintritt wegen falschem Sachverständigengutachtens - Voraussetzungen eines zu entschuldigenden Rechtsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt des Verzugseintritts des Versicherers. Leistungsablehnung des Versicherers aufgrund eines wissenschaftlich unvertretbaren und schuldhaft falschen Sachverständigengutachtens (§ 286 BGB)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Zinsansprüche bei Verzug des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1381
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2007 - 10 U 100/07
    Es kann ihr nicht gestattet sein, das Risiko einer zweifelhaften Sach- und Rechtslage dem Kläger zuzuschieben (BGH Urteil vom 27.9.1989 - AZ: IVa ZR 156/88).
  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2007 - 10 U 100/07
    Da somit ein vertraglicher Rückzahlungsanspruch besteht, scheiden gesetzliche Ansprüche auf Rückforderung, insbesondere solche aus ungerechtfertigter Bereicherung, aus (BGH Urteil vom 25.10.1989 - Az: IVa ZR 221/88; Urteil vom 26.2.1992 - Az: IV ZR 339/90).
  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2007 - 10 U 100/07
    Da somit ein vertraglicher Rückzahlungsanspruch besteht, scheiden gesetzliche Ansprüche auf Rückforderung, insbesondere solche aus ungerechtfertigter Bereicherung, aus (BGH Urteil vom 25.10.1989 - Az: IVa ZR 221/88; Urteil vom 26.2.1992 - Az: IV ZR 339/90).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21

    Haftung des Versicherers bei Auftragserteilung zu Sanierungsarbeiten nach

    Die im nicht nachgelassenen Schriftsatz des Klägers vom 10.08.2021 zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 16.11.2007 - 10 U 100/07, r+s 2009, 291) rechtfertigt keine andere Sichtweise.
  • OLG Bremen, 26.09.2011 - 3 U 48/10

    Umfang der Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers im Rahmen der Brandsanierung;

    Im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses wird deshalb dem Versicherer ggf. ein Verschulden bei Erstellung eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens zugerechnet (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2007, 10 U 100/07).
  • OLG Nürnberg, 14.02.2022 - 8 U 3825/21

    Keine Zurechnung von Handwerkerverschulden bei Beauftragung eines

    Die im nicht nachgelassenen Schriftsatz des Klägers vom 10.08.2021 zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 16.11.2007 - 10 U 100/07, r+s 2009, 291) rechtfertigt keine andere Sichtweise.
  • OLG Köln, 02.01.2012 - 8 AR 64/11

    Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen bei Geltendmachung eines Anspruchs auf

    Kommt es trotz Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an die Zivilkammer oder an die Kammer für Handelssachen gemäß § 102 GVG zu einem negativen Kompetenzkonflikt, ist, da eine Entscheidung des Konflikts durch das Präsidium des Gerichts nicht möglich ist, in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die zuständige Kammer durch das im Rechtszug nächsthöhere Gericht zu bestimmen (vgl. KG OLGR 2008, 626; OLGR München 2008, 695, OLGR Frankfurt 2005, 257; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 26 Rn. 29 und Zöller/Lückemann, § 102 GVG Rn. 3 m.w.N.).
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