Rechtsprechung
OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Verdienstausfallschaden - Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch nicht unfallbedingte Auflösung des Arbeitsvertrags
- ra.de
Verfahrensgang
- LG München I, 02.02.2016 - 26 O 2152/14
- OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
- OLG München, 25.01.2017 - 10 U 1006/16
- BGH, 14.11.2017 - VI ZR 92/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (47)
- BGH, 17.09.1991 - VI ZR 2/91
Haftungsrechtlicher Zusammenhang eines erneuten Berufswechsels
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
Soweit der Kläger insoweit Einwände erhebt (BB 4/11 = Bl. 100/107 d. A.), beruhen diese auf einem Missverständnis der selbst angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1991, 3275; NJW-RR 1991, 854).(2) Das Erstgericht und die Parteien erkennen aber zutreffend, dass der Bundesgerichtshof in einer Anzahl von Entscheidungen (Zusammenstellung in BGH NJW 1991, 3275, unter II 2) (auch) einen nach dem Schadensereignis gefassten Entschluss oder ein Verhalten des Geschädigten hinsichtlich seiner ferneren Lebensgestaltung (BGH NJW 1979, 1403) nicht als einen mitverschuldensbegründenden Umstand gewertet hat.
cc) Dem Kläger ist zuzugeben, dass diese Rechtsfolge auf Ausnahmefälle beschränkt ist, und an eine Ausgrenzung (des Erwerbsschadens) aus der Ersatzpflicht des Schädigers strenge Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 1991, 3275).
Wenn der den Schaden (neuerlich) herbeiführende Willensentschluss des Geschädigten von der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage so weit entrückt ist, dass letztere keinen nennenswerten Einfluss auf die Entscheidung ausgeübt hat, kann der Schädiger für die Folgen gerechterweise nicht mehr haftbar gemacht werden (BGH NJW 1991, 3275).
Der Kläger hat den vorgeschlagenen Arbeitswechsel nach München aus persönlichen und familienbezogenen Gründen nicht mitvollziehen wollen (s. BGH NJW 1991, 3275: "... [das Gericht] lässt nicht offen, ob der Grund für den Wechsel des Klägers ... in der beruflichen Situation bei der Firma ... gelegen hat, sondern stellt ... fest, dass ... sein Arbeitsverhältnis als Programmierer aufgelöst hat, um eine leitende Tätigkeit in dem anderen Betrieb aufzunehmen. Zudem hat ausweislich des Tatbestands ... nicht einmal der Kläger selbst behauptet, dass [er] ... nicht mehr dort habe arbeiten können; der ... Grund für den Berufswechsel [sei] vorgebracht [worden], ... habe nicht nach ... umziehen wollen").
Der BGH hat diese Frage dahin stehen lassen (BGH NJW 1991, 3275: "Es kann hier dahinstehen, ob der Schädiger stets auch noch für solche Fortkommensnachteile des Verletzten aufzukommen hat, die sich nach unfallbedingtem Berufswechsel erheblich später aus einer Umorganisation bei seinem neuen Arbeitgeber ergeben"), der Senat ist jedoch der Auffassung, dass ein Auflösungsvertrag, erst recht mit einer Abfindung, einer Kündigung nicht gleichgesetzt werden kann.
- BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10
Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit …
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
> Somit stellen die Darlegungen des Klägers Angriffe gegen die tatbestandlichen Darstellung des Ersturteils (BGH NJW 2011, 3299, unter II 1 a) dar, solche Angriffe sind jedoch unstatthaft, weil der Tatbestand des Ersturteils den für das Berufungsgericht nach § 529 I Nr. 1 ZPO maßgeblichen Sachverhalt bestimmt (Senat in st. Rspr., zuletzt etwa r+s 2010, 434; zur negativen Beweiskraft des Tatbestands: BGH NJW 1981, 1848; 1983, 885; 1984, 2463; NJW-RR 1990, 1269; anders, aber nicht überzeugend und unter Vermeidung einer Vorlage nach §§ 132 GVG, 2 RsprEinhG: NJW 2004, 1876).> (3) Soweit die Darlegungen des Klägers bezwecken, den erstinstanzlichen Tatbestand insoweit in Frage zu stellen, als eine Unfallursächlichkeit der gescheiterten Grundausbildung und darauf beruhenden Mehrverdienstes betreffen, können sie keinen zulässigen Angriff gegen die tatbestandliche Darstellung des Ersturteils (BGH NJW 2011, 3299, unter II 1 a) bilden.
- BGH, 26.02.1991 - VI ZR 149/90
Schadensersatz durch Übernahme von Umschulungskosten
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
Soweit der Kläger insoweit Einwände erhebt (BB 4/11 = Bl. 100/107 d. A.), beruhen diese auf einem Missverständnis der selbst angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1991, 3275; NJW-RR 1991, 854).Zudem muss ein solcher klarer Einschnitt nach außen erkennbar machen, dass der Geschädigte die Entscheidung für ein geändertes Berufsziel eigenverantwortlich zu seinem persönlichen Lebensrisiko hat werden lassen (BGH NJW-RR 1991, 854).
- BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14
Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen; …
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
Eine solche Bindung entfiele nur dann, wenn diese Feststellungen offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562), und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).> Die Beweiskraft des Tatbestands bezieht sich auch auf die gestellten Anträge, insbesondere Beweisanträge, wobei eine Abweichung von den in den Schriftsätzen angekündigten Anträgen ergibt, dass die Parteien diese fallen ließen (…Elzer in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, 22. Edition, Stand: 01.09.2016, § 314 ZPO, Rn. 14;… § 313 ZPO, Rn. 61; s.a. BGH NZG 2015, 1432; NJW-RR 2013, 1334;… Urt. v. 19.11.2013 -II ZR 149/12 [BeckRS 2014, 05160]; NJW 2013, 2361; OLG München, Beschluss vom 22.04.2009 - 5 U 5552/07 [BeckRS 2012, 24148]).
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
Eine solche Bindung entfiele nur dann, wenn diese Feststellungen offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562), und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).> Deswegen hat der Senat den Tatbestand des Ersturteils zugrunde zu legen (BGH r + s 2003, 522), auch soweit er die Vorstellungen des Klägers nicht enthält.
- BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
Anhaltspunkte für zu beanstandende tatsächliche Feststellungen haben sich auch nicht aufgrund der etwa vom Senat von Amts wegen vorzunehmenden (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797) Überprüfung ergeben.> Somit stellen die Darlegungen des Klägers Angriffe gegen die tatbestandlichen Darstellung des Ersturteils (BGH NJW 2011, 3299, unter II 1 a) dar, solche Angriffe sind jedoch unstatthaft, weil der Tatbestand des Ersturteils den für das Berufungsgericht nach § 529 I Nr. 1 ZPO maßgeblichen Sachverhalt bestimmt (Senat in st. Rspr., zuletzt etwa r+s 2010, 434; zur negativen Beweiskraft des Tatbestands: BGH NJW 1981, 1848; 1983, 885; 1984, 2463; NJW-RR 1990, 1269; anders, aber nicht überzeugend und unter Vermeidung einer Vorlage nach §§ 132 GVG, 2 RsprEinhG: NJW 2004, 1876).
- BGH, 14.06.2002 - V ZR 79/01
Bindung des Revisionsgerichts an ein sowohl dem Haupt- als auch dem Hilfsantrag …
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
Zweifel hieran können aus Rechtsgründen nicht darauf gestützt werden, dass der Tatbestand des Ersturteils (auch) auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze Bezug nimmt (EU 5 = Bl. 69 d. A.), denn ausdrückliche Feststellungen im Tatbestand gehen den in Bezug genommenen Schriftsätzen (§ 313 II 2 ZPO) vor, jedenfalls wenn -wie im Streitfall - (nur) allgemein verwiesen wird (BGH NJW 1999, 1339; NJW 2002, 3478; NJW-RR 2007, 1434; NJW 2011, 3294;… Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 314, Rn. 4, 5). - BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12
Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren …
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
> Die Beweiskraft des Tatbestands bezieht sich auch auf die gestellten Anträge, insbesondere Beweisanträge, wobei eine Abweichung von den in den Schriftsätzen angekündigten Anträgen ergibt, dass die Parteien diese fallen ließen (…Elzer in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, 22. Edition, Stand: 01.09.2016, § 314 ZPO, Rn. 14;… § 313 ZPO, Rn. 61; s.a. BGH NZG 2015, 1432; NJW-RR 2013, 1334;… Urt. v. 19.11.2013 -II ZR 149/12 [BeckRS 2014, 05160]; NJW 2013, 2361; OLG München, Beschluss vom 22.04.2009 - 5 U 5552/07 [BeckRS 2012, 24148]). - BGH, 19.11.2013 - II ZR 149/12
Haftung des Gesellschafters einer Alt-GbR der Gläubigerbank für die …
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
> Die Beweiskraft des Tatbestands bezieht sich auch auf die gestellten Anträge, insbesondere Beweisanträge, wobei eine Abweichung von den in den Schriftsätzen angekündigten Anträgen ergibt, dass die Parteien diese fallen ließen (…Elzer in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, 22. Edition, Stand: 01.09.2016, § 314 ZPO, Rn. 14;… § 313 ZPO, Rn. 61; s.a. BGH NZG 2015, 1432; NJW-RR 2013, 1334; Urt. v. 19.11.2013 -II ZR 149/12 [BeckRS 2014, 05160]; NJW 2013, 2361; OLG München, Beschluss vom 22.04.2009 - 5 U 5552/07 [BeckRS 2012, 24148]). - BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12
Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen …
Auszug aus OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
> Die Beweiskraft des Tatbestands bezieht sich auch auf die gestellten Anträge, insbesondere Beweisanträge, wobei eine Abweichung von den in den Schriftsätzen angekündigten Anträgen ergibt, dass die Parteien diese fallen ließen (…Elzer in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, 22. Edition, Stand: 01.09.2016, § 314 ZPO, Rn. 14;… § 313 ZPO, Rn. 61; s.a. BGH NZG 2015, 1432; NJW-RR 2013, 1334;… Urt. v. 19.11.2013 -II ZR 149/12 [BeckRS 2014, 05160]; NJW 2013, 2361; OLG München, Beschluss vom 22.04.2009 - 5 U 5552/07 [BeckRS 2012, 24148]). - BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11
Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs
- BGH, 15.07.2011 - V ZR 277/10
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Ausschluss durch deliktsrechtliche Haftung …
- OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 843/99
Schadenersatz bei Korrekturfehler in Prüfung!
- OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
Tierhalterhaftung: Haftung eines Landwirts bei Ausbruch von Jungbullen von einer …
- OLG Hamm, 02.06.1995 - 5 UF 149/94
Unterhaltsberechnung bei einem aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig …
- BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08
Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner
- OLG Frankfurt, 20.06.1990 - 7 U 173/88
- BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 39/81
Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen im Tatbestand
- BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 55/80
Unterbleiben einer Zurückverweisung bei teilweiser Absehung von der Darstellung …
- BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78
Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des …
- BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76
Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens
- BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91
Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten …
- BGH, 25.05.1984 - V ZR 199/82
Vertiefung durch den Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks
- BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04
Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 124/05
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht durch …
- BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89
Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers
- BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98
Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der …
- BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83
Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der …
- KG, 09.07.2012 - 23 U 71/12
Ausschluss des Vergütungsanspruchs des Betreibers von Anlagen zur Erzeugung …
- BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
- OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14
Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der …
- BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13
Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit …
- BVerfG, 22.06.1984 - 2 BvR 692/84
- BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13
Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer …
- OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 21 U 34/11
Absehen von mündlicher Verhandlung gemäß § 522 II ZPO
- OLG Koblenz, 16.02.2012 - 10 U 817/11
Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Alkoholisierung des …
- OLG Köln, 20.04.2012 - 5 U 139/11
Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung einer Arzthaftungsklage aus Anlass …
- OLG Düsseldorf, 10.04.2012 - 2 U 3/10
Abweisung der Klage auf Einräumung einer Mitberechtigung an Geschmacksmustern für …
- OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 13 U 24/12
Verkehrsunfallprozess: Beweislast für ein Zurücktreten der eigenen Betriebsgefahr …
- BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
- BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96
Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge
- OLG Koblenz, 30.10.2006 - 6 U 634/06
Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlichen Verneinung der zur …
- BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02
Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung
- BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 216/99
Widersprüchliche Feststellungen im Berufungsurteil
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
- BGH, 29.09.2003 - II ZR 59/02
Zeitliche Grenzen eines Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus einer …
- BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen
- OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
Gemeinsames Nordic Walking - Haftung für Verletzungen
Er verweist auf Rechtsprechung, der zufolge ein Geschädigter verpflichtet sei, sich nach dem Verlust seiner Erwerbsstelle um einen neuen Erwerbsplatz zu bemühen (OLG München, Beschluss vom 30.11.2016 - 10 U 1006/16 (NJW 2018, 866 u. a.)).
Rechtsprechung
OLG München, 25.01.2017 - 10 U 1006/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 1
Offensichtliche Erfolglosigkeit einer Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Offensichtliche Erfolglosigkeit einer Berufung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 1
Berufung; Erfolglosigkeit; detaillierte Begründung; Offensichtlichkeit - rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 1
Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit der Berufung i.S. von § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
Verfahrensgang
- LG München I, 02.02.2016 - 26 O 2152/14
- OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16
- OLG München, 25.01.2017 - 10 U 1006/16
- BGH, 14.11.2017 - VI ZR 92/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.06.1984 - 2 BvR 692/84
Auszug aus OLG München, 25.01.2017 - 10 U 1006/16
Er übersieht dabei jedoch zum einen, dass "Offensichtlichkeit" nicht voraussetzt, dass die Aussichtslosigkeit gewissermaßen auf der Hand liegt, also nur dann bejaht werden dürfte, wenn die Unbegründetheit der Berufung anhand von paratem Wissen festgestellt werden kann (BVerfG EuGRZ 1984, 442 f.); sie kann vielmehr auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (vgl. BVerfGE 82, 316 [319 f.]). - BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13
Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit …
Auszug aus OLG München, 25.01.2017 - 10 U 1006/16
c) Soweit der Kläger eine Entscheidung durch Beschluss aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ablehnt (…Schriftsatz v. 13.01.2017, S. 5 = Bl. 134 d. A.), verkennt er deren Voraussetzungen (BGH NJW-RR 2014, 505). - BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen
Auszug aus OLG München, 25.01.2017 - 10 U 1006/16
Er übersieht dabei jedoch zum einen, dass "Offensichtlichkeit" nicht voraussetzt, dass die Aussichtslosigkeit gewissermaßen auf der Hand liegt, also nur dann bejaht werden dürfte, wenn die Unbegründetheit der Berufung anhand von paratem Wissen festgestellt werden kann (BVerfG EuGRZ 1984, 442 f.); sie kann vielmehr auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (vgl. BVerfGE 82, 316 [319 f.]).