Weitere Entscheidungen unten: KG, 19.06.2003 | KG, 08.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11930
OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02 (https://dejure.org/2002,11930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2002 - 10 U 105/02 (https://dejure.org/2002,11930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 10 U 105/02 (https://dejure.org/2002,11930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils ; Berechnung des gesetzlichen Erbteils; Abzug von Erblasserschulden; Darlegungslast für Voraussetzungen einer Nachlassverbindlichkeit ; Berücksichtigung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 539 a.F.; ; ZPO § ... 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 162; ; BGB § 242; ; BGB § 683; ; BGB § 685; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt.; ; BGB § 815; ; BGB § 1938; ; BGB §§ 1943 ff.; ; BGB §§ 1967 ff.; ; BGB §§ 2050 ff; ; BGB § 2150; ; BGB § 2303 Abs. 1; ; BGB § 2314 Abs. 2; ; BGB § 2315; ; BGB § 2316; ; BGB § 2316 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Entstehung einer sog. Zweckverfehlungskondiktion und zur Frage der Anrechnung von Zuwendungen durch den Erblasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1989 - 10 U 103/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02
    Von dem sich nach Abzug dieser Erblasserschulden ergebenden Nachlass in Höhe von 126.587,72 DM sind entgegen der von dem Vorderrichter vertretenen Auffassung auch die durch die Ermittlung des Wertes der zum Nachlass gehörenden Grundstücke entstandenen Gutachterkosten in Höhe von 3.975,67 DM abzusetzen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 393).

    Eine solche Anordnung hat vielmehr an sich nur den Sinn und die Wirkung, dass der Empfänger die Zuwendung gegenüber den anderen Abkömmlingen des Erblassers gemäß §§ 2050 ff, 2316 Abs. 1 BGB zur Ausgleichung zu bringen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1491 m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 393).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 287/92

    Anrechnungen von Zuwendungen des Erblassers auf den Pflichtteil

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02
    Eine solche Anordnung hat vielmehr an sich nur den Sinn und die Wirkung, dass der Empfänger die Zuwendung gegenüber den anderen Abkömmlingen des Erblassers gemäß §§ 2050 ff, 2316 Abs. 1 BGB zur Ausgleichung zu bringen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1491 m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 393).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02
    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung demjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremden Grundstück Bauarbeiten vornimmt, ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird (vgl. BGHZ 108, 256, 261 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04

    Anrechnung auf den Pflichtteil: Kein Anscheinsbeweis für Anrechnungsbestimmung

    Eine erstmals in der Verfügung von Todes wegen enthaltene Anrechnungsbestimmung ist rechtlich nur beachtlich, wenn sich der Erblasser eine solche bei der lebzeitigen Zuwendung eines Vermögensgegenstandes vorbehalten hatte, die Bestimmung an die Stelle einer berechtigten Pflichtteilsentziehung getreten ist (vgl. OLG Koblenz ZERB 2003, 159 f.) oder ein Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten mit diesem Inhalt geschlossen wird (Staudinger/Haas, BGB § 2315 Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25416
KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02 (https://dejure.org/2003,25416)
KG, Entscheidung vom 19.06.2003 - 10 U 105/02 (https://dejure.org/2003,25416)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 10 U 105/02 (https://dejure.org/2003,25416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Es muss sich aus dem Gesamtzusammenhang des Normengefüges ergeben, dass die Schaffung eines - unter Umständen zusätzlichen - Schadensersatzanspruchs tatsächlich vom Gesetz erstrebt wird, das heißt, dass ein solcher besonderer Schadensersatzanspruch sinnvoll und im Licht des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheint (BGHZ 66, 388, 390).

    Stets muss in umfassender Würdigung des Regelungszusammenhanges, in den die Norm gestellt ist, geprüft werden, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen konnte, an die Verletzung des geschützten Interesses eine deliktische Einstandspflicht zu knüpfen (BGHZ 66, 388, 390).

    Der Gesetzgeber des Bürgerlichen Gesetzbuches hat sich bewusst gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden entschieden (vgl. BGHZ 66, 388).

    Im Zweifelsfall ist bei der Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift ein solches Ergebnis jedoch nur dann hinzunehmen, wenn das Bedürfnis für eine Schutzerstreckung in den Auswirkungen einer besonderen Rechtsgestaltung auf Landesebene ersichtlich wird, die bundesrechtlich nicht hatte bedacht werden müssen (vgl. BGHZ 66, 388 zur Auslegung einer Vorschrift der BauO Bad. Württ.).

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Auch aus der Bezugnahme der Einzelbegründung zu § 6 auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1961 (BVerfGE 12, 113 ff.) sowie auf die in BGHZ 31, 308 und BGHSt 4, 338 veröffentlichten Urteile des Bundesgerichtshofs läßt sich nicht herleiten, dass der Gesetzgeber einen Vermögensschutz bezweckt hat.

    Gegenstand der in BVerfGE 12, 113 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung richtete.

    Die Gesetzesbegründung zitiert damit wörtlich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1961 (BVerfGE 12, 113).

  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Dabei kommt es auf Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zugunsten von Einzelpersonen oder bestimmten Personenkreisen gewollt oder doch mitgewollt hat (vgl. BGH, NJW 1973, 1547; BGH NJW 1964, 396; BGH NJW 1988, 1383).

    Das geschützte Interesse, die Art seiner Verletzung und der Kreis der geschützten Personen müssen in dem Schutzgesetz hinreichend klargestellt und bestimmt sein (BGHZ 40, 306, 307).

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Auch aus der Bezugnahme der Einzelbegründung zu § 6 auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1961 (BVerfGE 12, 113 ff.) sowie auf die in BGHZ 31, 308 und BGHSt 4, 338 veröffentlichten Urteile des Bundesgerichtshofs läßt sich nicht herleiten, dass der Gesetzgeber einen Vermögensschutz bezweckt hat.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1959 (BGHZ 31, 308) betrifft eine Unterlassungsklage wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

  • OLG Frankfurt, 20.09.1988 - 11 U 15/88

    Steuerberater; Erstellung einer Bilanz; Testat; Prüfung der Buchführung ; Prüfung

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Wird die Auskunft aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig in unrichtiger Weise erteilt, ist die Handlung dann als sittenwidrig zu werten, wenn die Auskunft für die Entschließung des Empfängers - für den Auskunftsgeber erkennbar - von Bedeutung ist und dieser unter Verfolgung eigener Interessen in dem Bewußtsein einer möglichen Schädigung des Empfängers handelt (BGH, NJW 1987, 1758, 1759; OLG Frankfurt, WM 1989, 1618, 1619 f.; Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl., § 826 Rdn. 25).
  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 26/71

    Verantwortlichkeit für Anzeigen bzw. Inserate in einer Zeitung

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Insbesondere besteht keine Divergenz zu der Entscheidung des BGH vom 20. Juni 1972 (BGHZ 59, 76) zur Haftung des Zeitungsverlegers für unrichtige Anzeigen.
  • OLG München, 01.10.2002 - 30 U 855/01

    Haftung des Vorstands einer AG für fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen nur bei

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Schließlich steht der Klägerin auch ein Schadensersatzanspruch aus § 88 Abs. 1 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB nicht zu, denn § 88 BörsG ist kein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB (OLG München NJW 2003, 144; LG Augsburg WM 2002, 592; Schwark, Börsengesetz, 2. Aufl. § 88 Rz. 1; Groß, WM 2002, 477, 484).
  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Wird die Auskunft aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig in unrichtiger Weise erteilt, ist die Handlung dann als sittenwidrig zu werten, wenn die Auskunft für die Entschließung des Empfängers - für den Auskunftsgeber erkennbar - von Bedeutung ist und dieser unter Verfolgung eigener Interessen in dem Bewußtsein einer möglichen Schädigung des Empfängers handelt (BGH, NJW 1987, 1758, 1759; OLG Frankfurt, WM 1989, 1618, 1619 f.; Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl., § 826 Rdn. 25).
  • LG Augsburg, 09.01.2002 - 6 O 1640/01

    Kein Schadensersatz für Spekulationsverluste aufgrund Ad-hoc-Mitteilungen einer

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Schließlich steht der Klägerin auch ein Schadensersatzanspruch aus § 88 Abs. 1 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB nicht zu, denn § 88 BörsG ist kein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB (OLG München NJW 2003, 144; LG Augsburg WM 2002, 592; Schwark, Börsengesetz, 2. Aufl. § 88 Rz. 1; Groß, WM 2002, 477, 484).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 10 U 105/02
    Dies ist nur dann der Fall, wenn eine Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (BGH, WM 2002, 1896, 1897).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93

    Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem

  • BGH, 29.04.1966 - V ZR 147/63

    Wasserlaufverunreinigung

  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 164/71

    Insolvenzverfahren - Schutzgesetz

  • BGH, 02.02.1988 - VI ZR 133/87

    Beteiligung an einer Schlägerei als Schutzgesetz

  • BGH, 22.09.1953 - 5 StR 213/53
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 08.12.2003 - 10 U 105/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25909
KG, 08.12.2003 - 10 U 105/02 (https://dejure.org/2003,25909)
KG, Entscheidung vom 08.12.2003 - 10 U 105/02 (https://dejure.org/2003,25909)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 10 U 105/02 (https://dejure.org/2003,25909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 23/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Die Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin deckt sich insoweit mit der des Kammergerichts (Beschluß vom 08. Dezember 2003 - 10 U 105/02 -) sowie der Oberlandesgerichte Oldenburg (NJW 2003, 149) und Rostock (NJW 2003, 2105).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 321a ZPO in den Verfahren der zweiten Instanz wurde von den Oberlandesgerichten zwar uneinheitlich beurteilt (bejahend etwa: OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 165; OLG Celle (13. Senat) NJW 2003, 906; (9. Senat) MDR 2003, 593 [zitiert nach juris]; (2. Senat) MDR 2003, 1311 m.w.N. [zitiert nach juris]; verneinend etwa: Kammergericht, Beschluß vom 8. Dezember 2003 - 10 U 105/02 - OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Karlsruhe MDR 2004, 593 [zitiert nach juris]; OLG Stuttgart JurBüro 2003, 487 [zitiert nach juris]; OLG Celle (11. Senat) BauR 2003, 1928 [zitiert nach juris]; (20. Senat) BauR 2003, 1428 m.w.N. [zitiert nach juris]), jedoch haben sich bislang weder das Brandenburgische Oberlandesgericht noch der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu dieser Frage - soweit ersichtlich - geäußert (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 -, JMBl 2004, 71).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 6/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Die Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin deckt sich insoweit mit der des Kammergerichts (Beschluß vom 08. Dezember 2003 - 10 U 105/02 -) sowie der Oberlandesgerichte Oldenburg (NJW 2003, 149) und Rostock (NJW 2003, 2105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht