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   KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20   

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https://dejure.org/2021,63718
KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20 (https://dejure.org/2021,63718)
KG, Entscheidung vom 01.04.2021 - 10 U 1058/20 (https://dejure.org/2021,63718)
KG, Entscheidung vom 01. April 2021 - 10 U 1058/20 (https://dejure.org/2021,63718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Zulässigkeit der Berichterstattung über vergebliche Rettungsbemühungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassung von Teilen einer Berichterstattung über den plötzlichen Tod einer bekannten Schauspielerin Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Belange der Angehörigen Kein überwiegendes Informationsinteresse der Allgemeinheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04

    Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Gegen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht kann aber nur der unmittelbar Verletzte, nicht auch derjenige vorgehen, der von den Fernwirkungen in das Persönlichkeitsrecht eines anderen nur mittelbar belastet wird, solange diese Auswirkungen nicht auch als Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren sind (BGH, Urt. v. 06.12.2005 - VI ZR 265/04 -, juris, Rn. 21; BGHZ 165, 203 ff.; AfP 2006, 67ff.).

    Nach der Rechtsprechung steht nur dem unmittelbar Verletzten die Befugnis zu, gegen solche Eingriffe vorzugehen, nicht dagegen demjenigen, der von den Fernwirkungen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht eines anderen nur mittelbar betroffen wird, solange diese Auswirkungen nicht auch als Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren sind (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2005 - VI ZR 265/04 -, juris, Rn. 21; AfP 2006, 67 ff.).

    Denn eine Verletzung des postmortalen Schutzbereichs Verstorbener würde für sich genommen nicht die Würde der Angehörigen verletzen (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2005 - VI ZR 265/04 -, juris, Rn. 22).

    Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Recht auf ungestörte Trauer der Angehörigen nicht in jedem Fall einer Berichterstattung über ein Todesereignis und selbst dann nicht zwangsläufig betroffen ist, wenn die Intensität der Berichterstattung eine Verletzung des postmortalen Schutzbereichs der verstorbenen Person erreicht (BGH - VI ZR 265/04 -, a.a.O.).

    Auch hinsichtlich der Bildberichterstattung genügt es für die erforderliche unmittelbare Betroffenheit nicht, dass Dritte sich wegen seiner engen Beziehung zum Dargestellten durch eine Berichterstattung, die ihn selbst weder ausdrücklich noch stillschweigend erwähnen, persönlich betroffen fühlen (BGH, Urt. v. 6.12.2005 - VI ZR 265/04, BGHZ 165, 203 = AfP 2006, 67, Rz. 24; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urt. V. 11.07.2017 - 7 U 72/16 -, juris zu einer Fotoveröffentlichung vom Sarg eines Verstorbenen).

  • RG, 22.03.1922 - I 110/19

    Zwischenstaatlicher Eisenbahnverkehr; Ausnahmetarife

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Die auf Unterlassung von Wort- und Bildberichterstattung gerichtete Inanspruchnahme der Beklagten ist das Hauptsacheverfahren zu dem vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren, das mit dem am 16.07.2020 verkündeten Urteil des Senats zum Geschäftszeichen 10 U 110/19, geendet hat.

    Sie machen sich die Ausführungen des Senats im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (10 U 110/19) zu eigen, soweit darin der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden war.

    In dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil vom 16.07.2020 - 10 U 110/19 - seien die Ansprüche zwar zu Recht losgelöst vom Wahrheitsgehalt der Berichterstattung gewährt worden.

    Der Senat bleibt - weitgehend im Anschluss an sein Urteil im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren vom 16.07.2020, 10 U 110/19 - dabei, dass es an einer individuellen Betroffenheit des Klägers im Rechtssinne in dem streitgegenständlichen Artikel fehlt, soweit die Berichterstattung das Geschehen um die Versorgung seiner Ehefrau im Anschluss an seine Beteiligung an vorherigen Rettungsmaßnahmen betrifft.

  • BGH, 10.11.2020 - VI ZR 62/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Bestimmung des

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Dazu gehören z.B. auch Vorfälle aus dem familiären Umfeld (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.2018 - VI ZR 284/17 -, juris, Rn. 11) oder Situationen großer emotionaler Belastung, denn das Gefühlsleben ist grundsätzlich reine Privatsache (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2020 - VI ZR 62/17 -, juris, Rn. 15; AfP 2021, 32ff.).

    Es gehört auch zum Kern der Presse- und Meinungsfreiheit, dass die Medien nach ihren eigenen publizistischen Kriterien entscheiden können, was sie des öffentlichen Interesses für werthalten und was nicht (BGH, Urt. v. 10.11.2020 - VI ZR 62/17 -, Rn. 23; AfP 2012, 32 ff.).

    Das jüngst ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2020 (- VI ZR 62/17 -, juris, Rn. 15) betraf eine sowohl vom vorliegenden als auch von den soeben referierten Fällen abweichende Sachverhaltskonstellation.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1998 - 15 U 232/97

    Ansprüche der Ehefrau eines unter Verletzung des Rechtes am Bild abgebildeten

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Die Beklagte ignoriere die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), aber auch diejenigen der vom Bundesgerichtshof gebilligten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.10.1998, 15 U 232/97.

    Seinerzeit lag das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vor, mit welchem der Ehefrau eine Geldentschädigung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Fotos ihres Ehemannes zuerkannt wurde, das dem Betrachter den soeben erlittenen Erstickungstod des Ehemannes drastisch vor Augen führte (Urt. v. 21.10.1998 - 15 U 232/97 -, juris, Rn. 24; AfP 2000, 574 f.).

  • OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04

    Verletzung des Rechts der Eltern auf ungestörte Trauer; Ausgleich von

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem weiteren Fall einer beanstandeten Text- und Bildveröffentlichung über den im Alter von 19 Jahren infolge Suizids verstorbenen Sohn der Kläger ohne nähere Begründung geurteilt, der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sei beizupflichten, die Trauer um den Tod eines nahen Angehörigen gehöre zu der als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützten Privatsphäre (vgl. Urt. v. 31.03.2005 - 8 U 910/04 -, juris, Rn. 12; NJW-RR 2005, 1566 ff.).
  • OLG Hamburg, 11.07.2017 - 7 U 72/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung von Fotos der Beerdigung eines

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Auch hinsichtlich der Bildberichterstattung genügt es für die erforderliche unmittelbare Betroffenheit nicht, dass Dritte sich wegen seiner engen Beziehung zum Dargestellten durch eine Berichterstattung, die ihn selbst weder ausdrücklich noch stillschweigend erwähnen, persönlich betroffen fühlen (BGH, Urt. v. 6.12.2005 - VI ZR 265/04, BGHZ 165, 203 = AfP 2006, 67, Rz. 24; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urt. V. 11.07.2017 - 7 U 72/16 -, juris zu einer Fotoveröffentlichung vom Sarg eines Verstorbenen).
  • EGMR, 28.06.2018 - 60798/10

    Namen der Sedlmayr-Mörder bleiben im Netz

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Der Senat geht davon aus, dass der EGMR den beigetretenen Staaten und damit den innerstaatlichen Gerichten einen weiten Ermessensspielraum einräumt, wenn diese einen Ausgleich zwischen privaten Interessen oder verschiedenen von der EMRK geschützten Rechten herzustellen verpflichtet sind (vgl. EGMR, Urt. v. 28.06.2018 - 60798/10 u.a. -, NJW 2020, 295 ff., Rn. 94).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BGH, Urt. v. 02.05.2017 - VI ZR 262/16 - juris, Rn. 25; AfP 2017, 310 ff.).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Die isolierte Betrachtung von einzelnen Äußerungen und eine damit einhergehende Separierung von ihrem Kontext ist deshalb verfehlt, weil dadurch die zutreffende Sinnerfassung der betroffenen Berichterstattung beeinträchtigt wird bzw. werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2016 - VI ZR 382/15 -, juris, Rn. 22; NJW 2017, 1550 ff.).
  • BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17

    Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme von

    Auszug aus KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20
    Dazu gehören z.B. auch Vorfälle aus dem familiären Umfeld (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.2018 - VI ZR 284/17 -, juris, Rn. 11) oder Situationen großer emotionaler Belastung, denn das Gefühlsleben ist grundsätzlich reine Privatsache (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2020 - VI ZR 62/17 -, juris, Rn. 15; AfP 2021, 32ff.).
  • RG, 12.12.1919 - V 386/19

    Bedarf es eines Berichtigungsverfahrens, wenn die Geschworenen die Frage nach

  • BGH, 17.05.2022 - VI ZR 141/21

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine

    Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten zu 2 wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts vom 1. April 2021 - 10 U 1058/20 - im Kostenpunkt und.
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