Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 01.09.2016

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   OLG Dresden, 24.11.2016 - 10 U 1128/15   

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https://dejure.org/2016,77814
OLG Dresden, 24.11.2016 - 10 U 1128/15 (https://dejure.org/2016,77814)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.11.2016 - 10 U 1128/15 (https://dejure.org/2016,77814)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. November 2016 - 10 U 1128/15 (https://dejure.org/2016,77814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 Abs. 1
    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Größer ist billiger!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wie hoch ist der Toleranzrahmen bei einer Kostenschätzung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Größer ist billiger! (IBR 2019, 626)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2016 - 10 U 1128/15
    Das Recht auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn ein Gericht, ohne einen vorherigen Hinweis zu erteilen, Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss v. 15.02.2005 - XI ZR 144/03).
  • OLG Celle, 16.09.1998 - 9 U 64/98
    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2016 - 10 U 1128/15
    Sie gilt aber nicht völlig uneingeschränkt (OLG Celle, Urteil vom 16.09.1998 - 9 U 64/98).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2016 - 10 U 1128/15
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt das Gericht seiner Hinweispflicht nach § 139 Abs. 1 ZPO nur dann, wenn es die Partei auf den fehlenden Sachvortrag der von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hingewiesen und der Partei die Möglichkeit eröffnet hat, ihren Sachvortrag sachdienlich zu ergänzen (BGH, Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 116/97; OLG Köln, Urteil vom 21.05.2010 - 19 U 156/09, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.05.2010 - 19 U 156/09

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2016 - 10 U 1128/15
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt das Gericht seiner Hinweispflicht nach § 139 Abs. 1 ZPO nur dann, wenn es die Partei auf den fehlenden Sachvortrag der von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus gesehen entscheidungserheblich ist, unmissverständlich hingewiesen und der Partei die Möglichkeit eröffnet hat, ihren Sachvortrag sachdienlich zu ergänzen (BGH, Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 116/97; OLG Köln, Urteil vom 21.05.2010 - 19 U 156/09, jeweils m.w.N.).
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   OLG Dresden, 01.09.2016 - 10 U 1128/15   

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https://dejure.org/2016,77774
OLG Dresden, 01.09.2016 - 10 U 1128/15 (https://dejure.org/2016,77774)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.09.2016 - 10 U 1128/15 (https://dejure.org/2016,77774)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. September 2016 - 10 U 1128/15 (https://dejure.org/2016,77774)
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