Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 307, 634a Abs. 2, 640 Abs. 1
Wirksamkeit einer Vollmacht zugunsten des Inhabers des ausschließlichen Sondernutzungsrechts über das Abnahmerecht am Gemeinschaftseigentum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 307 BGB, § 634a Abs 2 BGB, § 640 Abs 1 BGB
Notarieller Grundstückskaufvertrag zum Erwerb eines Reihenhauses: Wirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Abnahme des Gemeinschaftseigentums der Wohnungseigentumsanlage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 640 Abs 1; BGB § 634a Abs 2; BGB § 307
Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur Abnahme von einem ausschließlichen Sondernutzungsrecht des jeweiligen Eigentümers unterliegenden Gemeinschaftseigentum zu Gunsten des jeweiligen Erwerbers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Inhaber des Sondernutzungsrecht möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Wohnungskäufer - und die Vollmacht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Notarieller Grundstückskaufvertrag und der formularmäßig vereinbarten Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kaufvertragliche Klausel zugunsten des Inhabers des ausschließlichen Sondernutzungsrechts über das Abnahmerecht am Gemeinschaftseigentum hält einer Inhaltskontrolle stand
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kaufvertragliche Klausel zugunsten des Inhabers des ausschließlichen Sondernutzungsrechts über das Abnahmerecht am Gemeinschaftseigentum hält einer Inhaltskontrolle stand
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erwerber von Wohneigentum kann durch Kaufvertragsklausel Vollmacht zur Abnahme des in seinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gemeinschaftseigentums erteilt werden - Keine unangemessene Benachteiligung der übrigen Erwerber
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Inhaber eines Sondernutzungsrechts! (IBR 2015, 549)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 14.10.2014 - 2 O 197/12
- OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 56
- NZM 2016, 137
- ZMR 2015, 903
- BauR 2016, 511
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12
AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, unwirksam (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, NJW 2013, 3360, juris Rn. 7 ff.). - OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
Bauträgerformularvertrag: Wirksamkeit einer Regelung über die Abnahme von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14
Weiterhin kommen verdrängende, unwiderrufliche Vollmachten grundsätzlich nicht in Betracht, bedeuten sie doch eine "Selbstentmündigung" des Wohnungseigentümers (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2011 - 8 U 106/10, BauR 2012, 138, juris Rn. 83 f.;… Hogenschurz, MDR 2012, S. 487). - BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14
Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, juris Rn. 25 m.w.N., NJW 2010, 2942). - OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14
Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14
Dem einzelnen Erwerber darf deshalb grundsätzlich nicht die Möglichkeit genommen werden, selbst frei darüber zu entscheiden, ob er die erbrachten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennen möchte (Senat, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 46/14, juris). - BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 166/11
Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14
Weiterhin kommen verdrängende, unwiderrufliche Vollmachten grundsätzlich nicht in Betracht, bedeuten sie doch eine "Selbstentmündigung" des Wohnungseigentümers (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 27. September 2011 - 8 U 106/10, BauR 2012, 138, juris Rn. 83 f.; Hogenschurz, MDR 2012, S. 487).