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   OLG München, 18.11.2011 - 10 U 1146/11   

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https://dejure.org/2011,28522
OLG München, 18.11.2011 - 10 U 1146/11 (https://dejure.org/2011,28522)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2011 - 10 U 1146/11 (https://dejure.org/2011,28522)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2011 - 10 U 1146/11 (https://dejure.org/2011,28522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallprozess: Passivlegitimation des Regulierungshelfers eines Kfz-Haftpflichtversicherers bzw. des Deutschen Büros Grüne Karte für den Direktanspruch des Geschädigten; Kostenentscheidung im Berufungsverfahren bei Streitgenossenschaft

  • verkehrslexikon.de

    Zur Passivlegitimation des Regulierungshelfers eines Kfz-Haftpflichtversicherers bzw. des Deutschen Büros Grüne Karte für den Direktanspruch des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52

    Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung

    Auszug aus OLG München, 18.11.2011 - 10 U 1146/11
    Die danach analog § 92 I ZPO (BGHZ 8, 325, 327) auf der Grundlage der sog. Baumbach'schen Formel vorzunehmende Verteilung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten steht aber, soweit sie letztlich auf der Mithaftung für Streitgenossen beruht, notwendigerweise unter dem Vorbehalt, dass sich das Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens zwischen den Streitgenossen nicht nachträglich verschiebt.
  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus OLG München, 18.11.2011 - 10 U 1146/11
    Das gegen die Beklagte zu 2) ergangene Urteil ist wirkungslos, entfaltet keine materielle Rechtskraft oder Tatbestandswirkung, kann aber, wenn es zugestellt wird, formelle Rechtskraft entwickeln, wenn es nicht angefochten wird (BGH NJW-RR 2006, 565, 566).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG München, 18.11.2011 - 10 U 1146/11
    Dabei sieht sich der Senat nicht daran gehindert, die Kosten der ersten Instanz entsprechend dem Ergebnis des Rechtsstreits, wie es sich nach Abschluss der Berufungsinstanz darstellt, unter den beteiligten Parteien zu verteilen, zumal die Verurteilung der Zweitbeklagten infolge der Nichtzustellung des Urteils nicht rechtskräftig geworden ist (vgl. BGH vom 14.07.1981, VI ZR 35/79, Rdziff. 17 [Juris]).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2023 - 10 O 15/21

    Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht schweren Verkehrsunfall

    Bei einer Haftpflichtdeckung über den Verein ... ist der Beklagte zu 1) passivlegitimiert und kann auf Grund des Verweises in § 6 Abs. 1 AuslPflVG nach § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG direkt in Anspruch genommen werden (vgl. OLG München, Urteil vom 18. November 2011 - 10 U 1146/11 -, juris).
  • LG Karlsruhe, 16.08.2018 - 6 O 5/18

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis des Eigentums am Kraftfahrzeug des geschädigten

    Bei einer Haftpflichtdeckung über den Verein Grüne Karte ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. passivlegitimiert und kann auf Grund des Verweises in § 6 Abs. 1 AuslPflVG nach § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG direkt in Anspruch genommen werden (vgl. OLG München, Urteil vom 18. November 2011 - 10 U 1146/11 -, juris).
  • AG Idstein, 03.11.2015 - 31 C 219/15
    Der Kläger hat einen Anspruch aus §§ 7, 18 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB auf Ersatz seines Schadens, wofür die Beklagte nach § 115 Abs. 1 VVG unmittelbar einzustehen hat (OLG München v. 18.11.2011 - 10 U 1146/11).
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