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   OLG Koblenz, 16.05.2008 - 10 U 1165/07   

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https://dejure.org/2008,14805
OLG Koblenz, 16.05.2008 - 10 U 1165/07 (https://dejure.org/2008,14805)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.05.2008 - 10 U 1165/07 (https://dejure.org/2008,14805)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 10 U 1165/07 (https://dejure.org/2008,14805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Reiseveranstalter aus übergegangenem Recht wegen Verletzung von vier Lehrern während einer Studienreise nach Peru; Versagung eines Schadensersatzanspruchs wegen Versäumung der Monatsfrist; Entbehrlichkeit der rechtzeitigen Anmeldung ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 651 g; ; BGB § 651 g Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 651 g Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; VVG § 12 Abs. 3 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das Fristerfordernis des § 651g BGB dient nicht nur Beweissicherungsinteressen sondern auch der Rechtssicherheit des Reiseveranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.2004 - X ZR 171/03

    Zur Anwendung der reiserechtlichen Ausschlußfrist auf den

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2008 - 10 U 1165/07
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 159, 350, 354 f.) hat das Landgericht entschieden, dass ebenso wie ein Sozialversicherungsträger auch das klagende Land die auf ihn übergegangenen Ansprüche der Geschädigten bezüglich Gehaltsfortzahlung sowie Kosten der Heilbehandlung nicht nur selbst gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, sondern dass es dabei auch die Frist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich einhalten muss.

    Daraus ergibt sich aber auch, wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 159, 350 ff.) bereits ausgeführt hat, dass nicht nur der Reisende selbst, sondern auch der Anspruchsinhaber aus übergegangenem Recht seine Ansprüche anmelden muss.

  • OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05

    Geltung der Ausschlussfrist für Ansprüche eines Sozialversicherungsträgers aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2008 - 10 U 1165/07
    Sie wird ebenfalls vom OLG Celle (Urteil vom 27.7.2006 - 11 U 263/05) geteilt.
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

    Dem Berufungsgericht ist auch darin beizutreten, dass die rechtzeitige Anmeldung der übergegangenen Ansprüche durch den Zessionar auch dann nicht entbehrlich ist, wenn der Reisende rechtzeitig eigene Schadensersatzansprüche erhoben hat (ebenso OLG Koblenz, Urt. v. 16.05.2008 - 10 U 1165/07; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 651g Rdn. 2; MünchKomm./Tonner, BGB, 5. Aufl. § 651g Rdn. 26; krit.: Erman/Seiler, BGB, 12. Aufl., § 651g Rdn. 2; a.A. Führich, Urteilsanm. zu BGH, Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03, LMK 2004, 204; Brüning, Probleme des Reisevertrags- und Reiseversicherungsrechts, Diss. Hamburg 2008, S. 68 f.).
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