Weitere Entscheidung unten: KG, 07.02.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.2012 - I-10 U 118/12   

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https://dejure.org/2012,25485
OLG Hamm, 02.08.2012 - I-10 U 118/12 (https://dejure.org/2012,25485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2012 - I-10 U 118/12 (https://dejure.org/2012,25485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2012 - I-10 U 118/12 (https://dejure.org/2012,25485)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anbau von Obst auf Streuobstwiese und Verkauf von Holz rechtfertigt nicht die Einordnung des Grundbesitzes als Landgut im Erbschaftsverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2012 - 10 U 118/12
    Wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, kann der Betrieb auch nebenberuflich geführt werden (BGHZ 98, 375 ff. - juris Rn. 8 mit Verweis auf BGH Urteile vom 4. Mai 1964, III ZR 359/63 = NJW 1964, 1414, 1416; vom 12. Januar 1972, IV ZR 124/70 = LM BGB § 2312 Nr. 2 = MDR 1972, 496 und ständig).

    Die seit dem zweiten Änderungsgesetz zur Höfeordnung dort vorausgesetzte Mindestertragskraft braucht bei einem Landgut nicht gegeben zu sein, wenn nur die oben beschriebenen Voraussetzungen vorliegen (BGHZ 98, 375 ff. - juris Rn. 8).

    Dabei kommt es grundsätzlich auf den Erbfall als Stichtag an (vgl. hierzu BGHZ 98, 375 ff. - juris Rn. 9, BGH NJW-RR 1992, 770 f. - juris Rn. 13).

  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2012 - 10 U 118/12
    Dabei kommt es grundsätzlich auf den Erbfall als Stichtag an (vgl. hierzu BGHZ 98, 375 ff. - juris Rn. 9, BGH NJW-RR 1992, 770 f. - juris Rn. 13).

    Aber auch wenn der Betrieb beim Erbfall nicht mehr bewirtschaftet wird, reicht es aus, wenn der Betrieb geeignet ist, in Zukunft bewirtschaftet zu werden und die begründete Erwartung besteht, dass ein stillgelegter Betrieb durch den Eigentümer oder den Abkömmling wieder aufgenommen wird (BGH NJW-RR 1992, 770 f. - juris Rn. 12).

    Denn zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse ist zu fordern, dass es sich um einen leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb handelt (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1992, 770 f. - juris Rn. 11), der zu einem erheblichen Teil zum Familienunterhalt beiträgt (BGH NJW-RR 1992, 770 f. - juris Rn. 9).

  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2012 - 10 U 118/12
    Wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, kann der Betrieb auch nebenberuflich geführt werden (BGHZ 98, 375 ff. - juris Rn. 8 mit Verweis auf BGH Urteile vom 4. Mai 1964, III ZR 359/63 = NJW 1964, 1414, 1416; vom 12. Januar 1972, IV ZR 124/70 = LM BGB § 2312 Nr. 2 = MDR 1972, 496 und ständig).
  • BGH, 12.01.1972 - IV ZR 124/70

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Pflichtteils - Errechnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2012 - 10 U 118/12
    Wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, kann der Betrieb auch nebenberuflich geführt werden (BGHZ 98, 375 ff. - juris Rn. 8 mit Verweis auf BGH Urteile vom 4. Mai 1964, III ZR 359/63 = NJW 1964, 1414, 1416; vom 12. Januar 1972, IV ZR 124/70 = LM BGB § 2312 Nr. 2 = MDR 1972, 496 und ständig).
  • BGH, 12.01.1972 - IV ZR 1206/68

    Vorliegen einer zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses erforderlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2012 - 10 U 118/12
    Wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, kann der Betrieb auch nebenberuflich geführt werden (BGHZ 98, 375 ff. - juris Rn. 8 mit Verweis auf BGH Urteile vom 4. Mai 1964, III ZR 359/63 = NJW 1964, 1414, 1416; vom 12. Januar 1972, IV ZR 124/70 = LM BGB § 2312 Nr. 2 = MDR 1972, 496 und ständig).
  • OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13

    Bewertung einer landwirtschaftlichen Besitzung zur Berechnung von

    Landgut ist eine zum selbstständigen und dauernden Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht oder der Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, die eine gewisse Größe erreicht und für den Inhaber eine selbstständige Nahrungsquelle darstellt ( Senat , Urteil vom 01.08.2012, 10 U 118/12; Staudinger / Haas 2006 , §. 2325, Rz. 61; §. 2312, Rz. 10, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7555
KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12 (https://dejure.org/2013,7555)
KG, Entscheidung vom 07.02.2013 - 10 U 118/12 (https://dejure.org/2013,7555)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 10 U 118/12 (https://dejure.org/2013,7555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung der Tatsache einer Restschuldbefreiung durch eine Auskunfttei

  • zvi-online.de

    BDSG § 35 Abs. 2; InsO § 300 Abs. 3 Satz 1; InsOBekVO § 3 Abs. 1
    Kein Anspruch des Schuldners auf Löschung einer Schufa-Eintragung vor Ablauf der Frist des § 35 BDSG

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung der Tatsache der Restschuldbefreiung durch eine Auskunfttei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung der Tatsache einer Restschuldbefreiung durch eine Auskunfttei

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftei darf Restschuldbefreiung 3 Jahre lang speichern

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 22.10.2012 - 4 U 190/11

    Kein Anspruch auf Löschung von Einträgen aus dem Schuldnerverzeichnis

    Auszug aus KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12
    (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.10.2012, 4 U 190/11, S. 4).

    Denn die Information stellt eine für die Bonitätsprüfung im Rahmen von Vertrags- bzw. Kreditverhandlungen bedeutsame Information dar (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.10.2012, - 4 U 190/11, S. 5).

    Durch die Restschuldbefreiung soll bei potentiellen Vertragspartnern nicht der Eindruck erweckt werden, das finanzielle Gebaren einer Person sei in der Vergangenheit nicht zu beanstanden gewesen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.10.2012, 4 U 190/11, S. 5).

    Denn die Regelung in der InsBekV dienen allein der Festlegung der Grundsätze für öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren, nicht jedoch der Festlegung einer von § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 BDSG abweichenden Löschungsfrist für die Mitteilung über die Erteilung von Restschuldbefreiungen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.10.2012, 4 U 190/11, S. 6).

  • OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei

    Auszug aus KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12
    Ebenso wie bei der Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG , auf den § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG verweist, ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1984, 437; OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.09.2009 - 21 U 45/09, zit. nach juris).

    Die Restschuldbefreiung bedeutet einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil für den Schuldner, während die Gläubiger oft erhebliche Einbußen erleiden, so dass die Vertragspartner der Beklagten ein erhebliches und schützenswertes Interesse an der Einschätzung einer etwaigen Wiederholungsgefahr haben (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.09.2009, 21 U 45/09, zit. nach juris).

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen

    Auszug aus KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12
    Aufgrund der bei der Beklagten durch deren Vertragspartner abrufbaren Meldungen können diese ohne wesentliche Risiken arbeiten, was auch dazu führt, dass Kreditgeschäfte schnell und reibungslos abgewickelt werden und vielfach ohne übermäßige Sicherheitsleistung des Kreditnehmers gewährt werden (vgl. BGH NJW 1978, 2151 ).
  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12
    Ebenso wie bei der Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG , auf den § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG verweist, ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1984, 437; OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.09.2009 - 21 U 45/09, zit. nach juris).
  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 244/94

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs bei Eintrittspflicht mehrerer

    Auszug aus KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12
    Auskünfte, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das Kreditgewerbe erforderlich und müssen, wenn sie - wie hier - zutreffen und nicht den sensitiven persönlichen Bereich betreffen, von dem Betroffenen regelmäßig hingenommen werden, wenn er Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und die damit verbundene Kreditwürdigkeit in Anspruch nehmen will (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1985, VI ZR 244/94).
  • OLG Schleswig, 02.07.2021 - 17 U 15/21

    Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im

    Der Senat verkennt nicht, dass zur Zeit der Geltung der §§ 28, 29, 35 BDSG a.F. eine weitere Speicherung der aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal als allgemein zugänglicher Quelle entnommenen Informationen überwiegend für zulässig gehalten wurde (so etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2015 - 1 U 128/15 -, NZI 2016, 188 f.; KG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 10 U 118/12 -, ZD 2013, 189).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der

    Die Mitteilung des AG Bochum vom 25.02.2013 über die Erteilung der Restschuldbefreiung ist öffentlich bekannt gemacht worden und war daher tauglicher Anlass einer Datenspeicherung (vgl. KG, Urteil vom 07.02.2013, 10 U 118/12, [...], Ls. 1 und Tz. 6).
  • VG Karlsruhe, 13.08.2013 - 6 K 956/13

    Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Löschungsverfügung

    Nichts anderes kann die Klägerin daraus ableiten, dass bei Insolvenzereignissen die - selbständige - Speicherung von Aufhebungs- oder Einstellungsbeschlüssen sowie auch von Beschlüssen über die Erteilung der Restschuldbefreiung als erledigte Sachverhalte mit dreijähriger Prüffrist zulässig ist (vgl. hierzu u.a. Kammergericht , Urteil vom 07.02.2013 - 10 U 118/12; Oberlandesgericht Frankfurt ; Beschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 sowie das von der Klägerin zitierte Urteil des Landgerichts München vom 03.12.2010 - 25 O 6513/10).
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