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   OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12   

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OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12 (https://dejure.org/2013,12607)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2013 - 10 U 121/12 (https://dejure.org/2013,12607)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2013 - 10 U 121/12 (https://dejure.org/2013,12607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei fortdauernder Schadensentwicklung; Vorteilsanrechnung bei Rückabwicklung einer Investition in eine Immobilie

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 249 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB, § 256 ZPO
    Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages im Rahmen des großen Schadensersatzanspruchs: Verbindung einer Teilleistungsklage mit einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht für weitere Schäden; Anspruch auf Ersatz der Grundsteuern bei Eigennutzung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 256 ZPO; § 249 BGB; § 254 Abs. 2 BGB; § 242 BGB
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei fortdauernder Schadensentwicklung; Vorteilsanrechnung bei Rückabwicklung einer Investition in eine Immobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags: Schadensberechnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mietwohnung als Kapitalanlage - und die Schadensersatzansprüche bei Rücktritt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Käufer einer Wohnung muss sich im Rahmen des Schadensersatzes Vorteil der Nutzung anrechnen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1497
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86

    Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Wenn sich ein Schaden noch in der Entwicklung befindet, ist es dem Gläubiger gestattet, eine Teilleistungsklage mit einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht für weitere, der Höhe nach nicht feststehende oder abschätzbare Schäden zu verbinden (BGHZ 101, 369 juris RN 8; MüKo-Becker-Eberhard ZPO 4. Aufl. § 256 RN 53; Stein/Jonas-Roth ZPO 22. Aufl. § 256 RN 67).

    Diese Vorgehensweise setzt allerdings voraus, dass es sich bei dem bezifferten, mit der Teilleistungsklage geltend gemachten Schaden um einen Mindestbetrag der Zahlungspflicht des Schuldners handelt, der sich durch die weitere Schadensentwicklung nur noch erhöhen, aber nicht mehr reduzieren kann (vgl. BGHZ 140, 365 juris RN 39 ff.; BGHZ 101, 369 juris RN 10).

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Lässt sich der Käufer an seiner Investitionsentscheidung nicht festhalten und verlangt er im Rahmen des großen Schadensersatzes Erstattung der von ihm während seiner Nutzungsdauer für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Immobilie aufgewandten Kosten, muss er sich als kongruenten Vorteil anrechnen lassen, die Immobilie ohne entsprechende Belastungen, also wie ein Mieter, genutzt zu haben (BGHZ 167, 108 juris RN 26).

    Bei der Vorteilsausgleichung muss sich der Gläubiger eines Schadensersatzanspruches diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ihm tatsächlich entstanden sind, da die Vorteilsausgleichung der Abschöpfung tatsächlich erzielter Vorteile dient (BGH NJW 2006, 1582 juris RN 10).

  • BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Die Vorteilsausgleichung ist keine Einwendung des Schuldners im Sinn des § 404 BGB, sondern erfolgt durch Anrechnung im Rahmen der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens (Palandt-Grüneberg BGB 72. Aufl. vor § 249 RN 71 m.w.N.; BGH, Urteil vom 25.1.2013, AZ: V ZR 118/11 juris RN 11 und 13).

    Die Zug-um-Zug-Verurteilung beruht hier nicht auf einem Gegenanspruch der Beklagten, sondern allein darauf, dass der Schadensersatzanspruch der Klägerinnen in seinem Umfang beschränkt ist, weil sie nicht zugleich Schadensersatz verlangen und die mit dem schädigenden Ereignis im inneren Zusammenhang stehenden Vorteile behalten dürfen (BGH Urteil vom 25.1.2013, AZ: V ZR 118/11 juris RN 11).

  • OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Anspruch des Zweiterwerbers einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Die dagegen eingelegte Berufung hatte gemäß dem Urteil des Senats vom 3.8.2010 (AZ: 10 U 26/10) keinen Erfolg.

    Bezüglich der Einzelheiten wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des Grund- und Teilurteils des Landgerichts Heilbronn vom 29.1.2010, AZ: 3 O 372/08 II, und auf die Gründe des Urteils des Senats vom 3.8.2010, AZ: 10 U 26/10, verwiesen.

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Denn auch wenn am Beweisverfahren ein weiterer Antragssteller beteiligt war, bleibt es doch im Hauptsacheverfahren im allein maßgeblichen Verhältnis des Antragstellers (Klägers) zum hier verklagten Antragsgegner bei der erforderlichen Parteiidentität; die dieses Prozessrechtsverhältnis betreffenden Gerichtskosten einschließlich derjenigen des Beweisverfahrens wären nicht geringer, wenn die weiteren Antragsteller hinweg gedacht würden (vgl. BGH BauR 2004, 1809 juris RN 10 zu mehreren Antragsgegnern).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZR 31/11

    Ingenieur- und Architektenhonorar: Beurteilung einer Mindestsatzunterschreitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Damit ist die Schadensersatzforderung der Klägerinnen vor dem 1.5.2000 fällig geworden und deshalb die Klagforderung gemäß § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. mit 4 % pro Jahr zu verzinsen (vgl. Senat BauR 2011, 1358, juris RN 199 f. und nachfolgend BGHZ 192, 305 juris RN 26).
  • OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 8 W 192/99

    Selbständiges Beweisverfahren: Gerichtskosten bei 2 späteren Hauptsacheverfahren?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Eine Aufteilung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach dem Verhältnis der Streitwerte (vgl. OLG Stuttgart BauR 2000, 136) kommt hier deshalb nicht in Betracht.
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 10 U 15/09

    Ingenieurvertrag für Tragwerksplanung: Pflicht eines Statikers zum rechnerischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Damit ist die Schadensersatzforderung der Klägerinnen vor dem 1.5.2000 fällig geworden und deshalb die Klagforderung gemäß § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. mit 4 % pro Jahr zu verzinsen (vgl. Senat BauR 2011, 1358, juris RN 199 f. und nachfolgend BGHZ 192, 305 juris RN 26).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Diese Vorgehensweise setzt allerdings voraus, dass es sich bei dem bezifferten, mit der Teilleistungsklage geltend gemachten Schaden um einen Mindestbetrag der Zahlungspflicht des Schuldners handelt, der sich durch die weitere Schadensentwicklung nur noch erhöhen, aber nicht mehr reduzieren kann (vgl. BGHZ 140, 365 juris RN 39 ff.; BGHZ 101, 369 juris RN 10).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2013 - 10 U 121/12
    Den nicht bezifferten, in die Feststellungsklage fallenden Schadensteil braucht der Kläger nicht nachträglich während des Prozesses zu beziffern und zum Gegenstand eines Leistungsantrags machen, wenn dies aufgrund der Schadensentwicklung im Lauf des Rechtsstreits möglich wird (BGH MDR 1996, 959 juris RN 13 m.w.N.; NJW 1999, 3774, juris RN 19).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

  • LG Gießen, 26.10.2023 - 5 O 263/21
    Auch den unterlassenen Verkauf des Wohnmobils muss sich der Kläger nicht im Rahmen der Vorteilsausgleichung, sondern allenfalls als Verstoß gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB) anrechnen lassen (vgl. zur Unterscheidung OLG Stuttgart BeckRS 2013, 09967).
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OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 10 U 121/12 (https://dejure.org/2013,67906)
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 10 U 121/12 (https://dejure.org/2013,67906)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 228/05

    Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Verlusts der Altersrückstellung beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 10 U 121/12
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Nach der zugrunde zu legenden Differenzhypothese (BGH, Urteil vom 11.5.2006, III ZR 228/05) habe die Klägerin jedenfalls keinen Schaden erlitten; denn dem Nachteil der zu zahlenden Gewerbesteuer stehe ein entsprechender gleich hoher (bzw. größerer) Vermögenszuwachs in Form des Eigentums und des in dem Grundstück liegenden Vermögenswertes gegenüber, mithin entfalle ein Vermögensschaden.
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