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   OLG Stuttgart, 21.03.2011 - 10 U 132/10   

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https://dejure.org/2011,7783
OLG Stuttgart, 21.03.2011 - 10 U 132/10 (https://dejure.org/2011,7783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2011 - 10 U 132/10 (https://dejure.org/2011,7783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2011 - 10 U 132/10 (https://dejure.org/2011,7783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Unternehmen handelt nachlässig i.S.v. § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO bei mangelnder Sachverhaltserforschung durch Befragung seiner Mitarbeiter; Auslegung und Umfang des Begriffs der Nachlässigkeit i.S.v. § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Begriff der Nachlässigkeit i.S. von § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verspätete Zeugenbenennung: Berufung unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtzeitige Zeugensuche im eigenen Betrieb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitarbeiterbefragung und Verspätungsvorwurf

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugenangebot erstmals im Berufungsverfahren: Zulässig oder nachlässig? (IBR 2011, 1403)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 140/09

    Berufung im Verfahren über einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2011 - 10 U 132/10
    Es ist nachlässig im Sinn des § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO, wenn ein Unternehmen, das sich auf eine fehlende Zustimmung seines leitenden Mitarbeiters zu einem von der Klägerin behaupteten Vergleichsabschluss beruft, bei einer überschaubaren Anzahl der in Betracht kommenden Mitarbeiter (hier: die im Büro arbeitende Sekretärin) nicht bereits während des Verfahrens erster Instanz nachforscht, ob diese Mitarbeiter Umstände im Zusammenhang mit der behaupteten fehlenden Zustimmung zum Vergleichsabschluss bezeugen können (Fortführung OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010, 10 U 140/09, BauR 2011, 555).

    Ein nachlässiges Verhalten der Partei liegt dann vor, wenn sie in ihrem Betrieb nicht rechtzeitig nachgeforscht hat, ob sie außer dem bisherigen Vortrag und den hierfür benannten Zeugen weiteren Sachvortrag halten und hierfür weitere Zeugen benennen kann, was ihr bei drei bis vier Mitarbeitern auf der Baustelle ohne weiteres möglich und zumutbar ist (OLG Stuttgart, Urteil v. 07.12.2010, 10 U 140/09, juris Rn. 69).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2011 - 10 U 132/10
    Wenn sich das Berufungsgericht von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, so ist es an die erstinstanzliche Beweiswürdigung, die es aufgrund konkreter Anhaltspunkte nicht für richtig hält, nicht gebunden, sondern zu einer erneuten Tatsachenfeststellung berechtigt und verpflichtet (BGHZ 162, 313 juris RN 7).
  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01

    Klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme; Pflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2011 - 10 U 132/10
    So hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass nur unter besonderen Umständen daraus, dass die Partei in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteilungsmittel so zeitig vorzubringen hat, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht, eine Verpflichtung der Partei abgeleitet werden kann, Ermittlungen zur Feststellung ihr nicht bekannter tatsächlicher Umstände anzustellen (BGH NJW 2003, 200, juris Rn. 33).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2011 - 10 U 132/10
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGHZ 158, 269, juris Rn 8f).
  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 149/08

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2011 - 10 U 132/10
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Hinblick auf eine Nachforschungspflicht zurückhaltend (vgl. BGH, VersR 2009, 1683, juris Rn. 3 m.w.N.).
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