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   OLG Koblenz, 27.03.2009 - 10 U 1367/07   

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https://dejure.org/2009,7296
OLG Koblenz, 27.03.2009 - 10 U 1367/07 (https://dejure.org/2009,7296)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.03.2009 - 10 U 1367/07 (https://dejure.org/2009,7296)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. März 2009 - 10 U 1367/07 (https://dejure.org/2009,7296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 286 ZPO, § 287 ZPO, VVG, § 1 Nr 2 Buchst a BUZBB 2001
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Somatoforme Schmerzstörung bei einem selbstständigen Anwender-Softwareprogrammierer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit eines selbständigen Programmierers von Anwender-Software

  • Judicialis

    ABBV 2001 § 1 Nr. 2 lit. a); ; ABBV 2001 § 2 Nr. 1; ; ZPO §§ 402 ff.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; ZPO § 286
    Die Notwendigkeit von Pausen kann bei einer auf Kontinuität angelegten Tätigkeit zu einem höheren als dem rechnerischen Grad der Berufsunfähigkeit führen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; BB-BUZ
    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit eines selbständigen Programmierers von Anwender-Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schmerzstörungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung eines Programmierers mit Schmerzstörungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Hierauf müssen Sie bei der Feststellung des Grads der Berufsunfähigkeit achten

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Betriebliche Umorganisation nicht immer Pflicht beim faktischen Betriebsinhaber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1249
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    War die Berufsausübung des Versicherungsnehmers, wie sie sich in gesunden Tagen dargestellt hatte, nicht von sich im Zeitablauf ständig wiederholenden Einzeltätigkeiten gekennzeichnet, sondern schloss sie Betätigungen von unterschiedlichem Gewicht für die Gesamtleistung und die Fähigkeit des Versicherungsnehmers zur Erzielung eines sinnvollen Arbeitsergebnisses ein, darf sich die Beurteilung nicht auf eine rein zeitliche Betrachtung beschränken, sondern muss auch die Frage einbeziehen, ob und in welchem Umfang dem Versicherungsnehmer infolge Krankheit usw. die Ausführung prägender, für ein sinnvolles Arbeitsergebnis unverzichtbarer Einzeltätigkeiten nicht mehr möglich ist, und allein dies schon - selbst bei einer theoretisch möglichen Arbeitsfähigkeit im zeitlichen Umfang von mehr als der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit - zum Eintritt von Berufsunfähigkeit geführt hat (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.2003 - IV ZR 238/01, Rn. 13; OLG Koblenz, Urt. v. 27.03.2009 - 10 U 1367/07, Rn. 34 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Dann ist nicht erkennbar, dass für den Kläger noch mehr als eine Verlegenheitsbeschäftigung verbliebe, denn der Kläger führte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit im Kern die gleichen Tätigkeiten wie seine Hilfskräfte durch, so dass sich mehr als eine bloße Verlegenheitsbeschäftigung nicht mehr ergäbe, wenn der Kläger sämtliche schweren und mittelschweren Tätigkeiten auf Hilfskräfte übertragen würde, die seinen bisherigen Aufgabenbereich übernähmen (vgl. dazu allgemein OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; OLG Koblenz, VersR 2009, 1249).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 11 U 52/18

    Berufsunfähigkeit bei Selbständigem mit Ein-Personen-Unternehmen

    In einer solchen Konstellation liegt die Möglichkeit einer zumutbaren Umorganisation des Betriebes schon generell fern (vgl. dazu OLG Koblenz, Urt. v. 27.03.2009 - 10 U 1367/07, Rdn. 44 f., juris = BeckRS 2009, 12804; ferner Neuhaus, BU-Versicherung, 3. Aufl., Teil F Rdn. 132; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-HdB, 3. Aufl., § 46 Rdn. 32).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11

    Anforderungen an den Sachvortrag in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

    Unter Berücksichtigung des weiteren Vortrags des Klägers, wonach er die Transportfahrten einschließlich der damit verbundenen Ladetätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann, ist angesichts der geschilderten Betriebsstruktur (Kleinbetrieb mit 2 Mitarbeitern) augenfällig, dass eine zumutbare Umorganisation, die dem Kläger eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließende andere Tätigkeit eröffnet, nicht in Betracht gezogen werden kann (vgl. dazu, dass bei Kleinbetrieben die Möglichkeit einer zumutbaren Umorganisation eher fernliegt: OLG Koblenz, VersR 2009, 1249; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46, Rn. 27).
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11

    Voraussetzungen des Rücktritts des Versicherers von einem

    Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt deshalb auch dann vor, wenn die noch ausübbaren Tätigkeiten bei zeitlicher Betrachtung über dem bedingungsgemäßen Prozentsatz liegen, aber die nicht ausübbaren Einzelverrichtungen für den Beruf des Versicherungsnehmers so wesentlich und prägend sind, dass dieser im Ganzen vernünftigerweise nicht mehr ausgeübt werden kann, oder dem Versicherten in der von ihm noch zu leistenden Arbeitszeit die Erzielung eines sinnvollen Arbeitsergebnisse nicht mehr möglich ist (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1249; OLG Hamm NJW-RR 2002, 95, 96; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 46 Rn. 81 f.; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., § 172 Rn. 53; Gebert/Steinbeck in: Veith/Gräfe, a.a.O., § 9 Rn. 71; Voit/Neuhaus, a.a.O., Kapitel D Rn. 37).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für

    So liegt es hier, weil die vom Sachverständigen bejahten erheblichen schmerzbedingten Einschränkungen im Bereich der Störungsbeseitigung dazu führen, dass ein sinnvolles Arbeiten für den Kläger im Rahmen seiner weitgehend fremdbestimmten Berufstätigkeit nicht mehr in Betracht kommt (zur Berufsunfähigkeit in solchen Fällen vgl. etwa OLG Hamm, VersR 2019, 1546; OLG Koblenz, VersR 2009, 1249; ferner Senat, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13, RuS 2017, 429).
  • LG Berlin, 20.09.2012 - 41 S 25/12
    Die Geltendmachung arbgetretener Kundenforderungen entspricht den Interessen der Beteiligten, da die an der Anmietung eines Unfallersatzfahzeugs interessierten Unfallgeschädigten für den Vermieter erkennbar davor'l ausgehen, dass die Mietwagenkosten von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer errstattet werden und sie mit der Schadensregulierung in keinem größeren Umfang behelligt werden, als unbedingt notwendig (BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2009, 1249).
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