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   OLG München, 22.09.2014 - 10 U 14/14   

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https://dejure.org/2014,27595
OLG München, 22.09.2014 - 10 U 14/14 (https://dejure.org/2014,27595)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.2014 - 10 U 14/14 (https://dejure.org/2014,27595)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 2014 - 10 U 14/14 (https://dejure.org/2014,27595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision mit Vorfahrtsverstoß und überfahrener Fahrbahnabgrenzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG München, 22.09.2014 - 10 U 14/14
    Die tatbestandliche Darstellung des Ersturteils (BGH NJW 2011, 3299 , unter II. 1. a) wird von den Parteien nicht angegriffen und ist für das Berufungsverfahren zugrunde zu legen.
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus OLG München, 22.09.2014 - 10 U 14/14
    Mit Rücksicht darauf, dass die Entscheidung einen Einzelfall betrifft, kommt der Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung (BVerfG NJW 2014, 2417 f. [2419, Abs. 26 - 32]) zu, noch erfordern die Fortbildung des Rechts BVerfG, a.a.O. [2419, Abs. 33]) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG, a.a.O. [2420, Abs. 34]) eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • OLG München, 24.01.2014 - 10 U 1673/13

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG München, 22.09.2014 - 10 U 14/14
    a) Die Tatsachenfeststellung (Beweisaufnahme und Beweiswürdigung, Senat, Urt. v. 24.01.2014 - 10 U 1673/13, [juris, Rn. 16]) des Erstgerichts weist eine entscheidende Unklarheit oder Ungenauigkeit auf, die auf entsprechenden Rüge des Berufungsführers erneute, auch ergänzende Feststellungen des Senats erforderlich gemacht hat (§ 529 I Nr. 1. ZPO ).
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