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   OLG Koblenz, 25.04.1997 - 10 U 1437/96   

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OLG Koblenz, 25.04.1997 - 10 U 1437/96 (https://dejure.org/1997,7579)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.04.1997 - 10 U 1437/96 (https://dejure.org/1997,7579)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. April 1997 - 10 U 1437/96 (https://dejure.org/1997,7579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23 ff.; VVG § 61
    Ständiges verstecktes Aufbewahren eines Zweitschlüssels im Kfz-Innenraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 233
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    aa) Gegen die Annahme einer Gefahrerhöhung spricht das Argument, dass der Kfz-Schein eine eher untergeordnete Bedeutung habe und gestohlene Fahrzeuge regelmäßig mit gefälschten Papieren und Daten verwendet würden, so dass die Erheblichkeitsschwelle im Gegensatz zu einem dauerhaft im Fahrzeug verbleibenden Zweitschlüssel (OLG Koblenz VersR 1998, 233) nicht überschritten werde.

    Der in der Kfz-Haftpflichtversicherung entwickelte Gedanke, dass eine Abweichung vom vertraglich vorausgesetzten Soll-Sicherheitsstandard unter §§ 23 ff. VVG, nicht aber unter §§ 16 ff. VVG zu erfassen ist (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 4, 5), erscheint grundsätzlich auch für die Kfz-Kaskoversicherung übertragbar, jedenfalls soweit keine besondere individuelle Risikoprüfung erfolgt ist, sondern in der üblichen Weise das Kaskorisiko mit dem Haftpflichtrisiko in einem Abschlussvorgang mit versichert wurde (OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234: Gefahrerhöhung bei einem seit Erwerb des Pkw dauerhaft hinter dem Armaturenbrett versteckten Fahrzeugschlüssel; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

    g) Die Vorschriften der Gefahrerhöhung gemäß §§ 23 ff. VVG sind neben § 61 VVG anwendbar (vgl. auch OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234; OLG Köln RuS 1989, 160; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 23 - 25 Rdz. 55; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 45 m. w. N.; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der

    Da für eine Verwertung des PKW's der Kfz-Schein gegenüber dem Kfz-Brief nur von untergeordneter Bedeutung ist und im Übrigen regelmäßig ohnehin gefälschte Fahrzeugpapiere und -daten verwendet werden müssen, ist die Erheblichkeitsschwelle für die Annahme einer zur Leistungsfreiheit des Versicherers führenden erheblichen Gefahrerhöhung im Sinne von §§ 23 Abs. 1 i.V.m. 25 Abs. 1 VVG nicht überschritten, anders als bei dauernder Aufbewahrung eines Zweitschlüssels im Fahrzeug (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 25.4.1997 - 10 U 1437/96, vgl. hierzu Wussow-Mitteilungen 45 Jg. Nr. 30 vom 21.7.1997).

    Zumal angesichts dessen, dass für eine Verwertung der Kfz-Schein gegenüber dem Kfz-Brief nur untergeordnete Bedeutung hat und im Übrigen regelmäßig ohnehin gefälschte Fahrzeugpapiere und -daten verwendet werden müssen, hält indes der Senat die Erheblichkeitsschwelle nicht für überschritten, anders als bei dauernder Aufbewahrung eines Zweitschlüssels im Fahrzeug (vgl. Senat Urteil vom 25.4.1997 - 10 U 1437/96, vgl. hierzu Wussow-Mitteilungen 45 Jg. Nr. 30 vom 21.7.1997).

  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 12 U 26/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei

    Hierzu genügt es, wenn Tatsachen nachgewiesen werden aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass der Vorfahrtsberechtigte bei Beginn des Abbiegemanövers für den Wartepflichtigen noch nicht sichtbar gewesen ist (vgl. OLG Hamm NZV 1994, S. 277; OLG München VersR 1998, S. 233), da eine schuldhafte Verletzung des Vorfahrtsrechtes eines anderen Kraftfahrers nicht anzunehmen ist, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei Einleitung des Abbiegemanövers vom Wartepflichtigen noch nicht gesehen werden konnte (BGH VersR 1994, S. 492; NZV 2005, a. a. O.; OLG Hamm a. a. O., OLG München a. a. O.).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14

    Kfz-Kaskoversicherung - Anforderungen an Nachweis Diebstahl

    Während - anders als bei § 81 Abs. 2 VVG - der Versicherer die Kausalität zwischen Gefahrerhöhung und Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu beweisen hat, es vielmehr dem Versicherungsnehmer obliegt, den Nachweis fehlender Kausalität zu erbringen (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG; Prölss/Martin, a.a.O., § 26 VVG, Rn. 7; OLG Koblenz, VersR 1998, 233), trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass überhaupt eine Gefahrerhöhung eingetreten ist, der Versicherer (Prölss/Martin, a.a.O., § 23 VVG, Rn. 55; § 26 VVG, Rn. 6; Stiefel/Maier, a.a.O., § 23 VVG, Rn. 22).

    Dass Zweitschlüssel und Fahrzeugpapiere dauernd im versicherten Fahrzeug aufbewahrt worden wären (vgl. insoweit: Stiefel/Maier, a.a.O., § 23 VVG, Rn. 38; OLG Koblenz, VersR 1998, 233), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.

  • OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins

    Eine gegenteilige Auffassung hat das OLG Koblenz in einem Urteil vom 25. April 1997, Az. 10 U 1437/96, vertreten, allerdings für den Fall des dauerhaften Verbleibs eines Zweitschlüssels im Innenraum eines Fahrzeugs.
  • LG Traunstein, 12.05.2011 - 1 O 3826/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Die Kammer übersieht auch nicht die Entscheidungen des OLG Koblenz vom 25.04.1997 (VersR 1998, 233 f.) und des OLG Koblenz vom 30.08.2002 (RuS 2002, 448 f.).
  • OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Vertretung des Mandanten gegenüber einer

    Zwar wird bei der nur kurzzeitigen Verwahrung des Kfz-Scheins, dem anders als dem Kfz-Brief nur untergeordnete Bedeutung zukommt, eine erhebliche Gefahrerhöhung in der Regel nicht angenommen (OLG Koblenz, a. a. O., und VersR 1998, 233).
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