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   OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15   

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https://dejure.org/2016,3205
OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15 (https://dejure.org/2016,3205)
OLG München, Entscheidung vom 26.02.2016 - 10 U 153/15 (https://dejure.org/2016,3205)
OLG München, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 10 U 153/15 (https://dejure.org/2016,3205)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 2 StVG; § 286 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Verkehrsunfallprozess wegen unvollständiger Sachaufklärung

  • rewis.io

    Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Verkehrsunfallprozess wegen unvollständiger Sachaufklärung

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 2 ; ZPO § 286
    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Verkehrsunfallprozess wegen unvollständiger Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (57)

  • OLG München, 05.11.2010 - 10 U 2401/10

    Haftung für Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15
    Durch die gebotene Beweisaufnahme würde der Senat zu einer mit der Funktion eines Rechtsmittelgerichts unvereinbaren vollständigen Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens (Senat VersR 2011, 549 ff.) gezwungen.

    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., zuletzt VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat VersR 2011, 549; NJW 2011, 3729), allerdings ohne Abwendungsbefugnis.

  • OLG München, 21.02.2014 - 25 U 2798/13

    Brandstiftung - Beweislast für das vorsätzliche Herbeiführen eines

    Auszug aus OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15
    ff) Das Erstgericht verzichtet entgegen dem Antrag beider Parteien (Klageschrift v. 17.01.2014, S. 5 = Bl. 5 d. A.; 18.02. Klageerwiderung v. 18.02.2014, S. 4 = Bl. 19 d. A.) auf eine sachverständige unfallanalytische Begutachtung des Unfalles, was unter Würdigung aller Gesamtumstände einen schweren Verfahrensfehler darstellt (Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 2996/13 [juris, dort Rz. 5-7]; v. 11.04.2014 - 10 U 4757/13 [juris, dort Rz. 45, 60]), und bereits für sich allein aussschließt, dass die Beweiserhebung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (OLG München, Urt. v. 21.02.2014 - 25 U 2798/13 [juris]).

    c) Die Beweiswürdigung des Erstgerichts kann schon allein wegen der unvollständigen Beweiserhebung keine Bindungswirkung (§ 529 I Nr. 1 ZPO) für das weitere Verfahren entfalten, weil eine sachgerechte Prüfung und Bewertung eines vollständigen Beweisergebnisses notwendig fehlen müssen (OLG München, Urt. v. 21.02.2014 - 25 U 2798/13 [juris]), und die Verkehrsverstöße der unfallbeteiligten Fahrer und die Unvermeidbarkeit des Unfalls für den Beklagten zu 3) auf einen unzureichend ermittelten Sachverhalt gestützt werden.

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15
    aa) eine denkgesetzlich mögliche, widerspruchsfreie und nachvollziehbar begründete (BGH NJW 2012, 3439 [3442]; NJW-RR 2011, 270) Würdigung der Parteiangaben und Zeugenaussagen nicht gelungen, obwohl nach § 286 I 2 ZPO (nur!) die für die Überzeugungsbildung leitenden Gründe angegeben, nicht dagegen im Urteil jeder denkbaren Gesichtspunkt und jede Behauptung, sowie jede Zeugen- oder Sachverständigenaussage ausdrücklich oder gar ausführlich erörtert werden müssen (etwa BGH NJW 1987, 1557 [1558]; BAG NZA 2003, 483 [484]; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05 und v. 23.10.2006 - 10 U 3590/06).

    Die Begründung des Erstgerichts zeigt nicht, dass "wenigstens in groben Zügen ... die beachtlichen Tatsachen berücksichtigt und vertretbar gewertet worden sind" (BAGE 5, 221 [224]; NZA 2003, 483 [484]; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05 und v. 23.10.2006 - 10 U 3590/06).

  • OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15

    Notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen

    b) Die Beweiserhebung des Erstgerichts ist zu beanstanden, weil eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris, Rn. 18, m. w. N.]) für entbehrlich gehalten und unterlassen wurde.
  • OLG München, 21.10.2016 - 10 U 2372/16

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

    Zu den Grundlagen der Haftung nach dem StVG wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats (etwa Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris, Rn. 34 ff]; Urt. v. 26.02.2016 - 10 U 153/15 [juris, Rn. 39 ff]; Urt. v. 10.06.2016 - 10 U 4787/13 [n.v.]; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 2226/15, [juris, Rn. 40 ff]; Urt. v. 23.01.2015 - 10 U 299/14, [juris, Rn. 14 ff]) Bezug genommen.

    Andererseits wurde grundlos eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris, Rn. 18, m. w. N.]) für entbehrlich gehalten und unterlassen.

  • OLG München, 01.12.2017 - 10 U 2627/17

    Verfahrensfehler bei nicht ausreichender Ermittlung und Feststellung

    Als schwerwiegender Verfahrensfehler erweist sich, dass grundlos eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Sachverhalts (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris]), insbesondere des ausländischen Rechts, bewusst unterlassen wurde.
  • OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14

    Verwertung beigezogener Strafakten

    Als schwerwiegender Verfahrensfehler erweist sich, dass grundlos eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens (s. Senat, Urt. v. 11.03.2016 - 10 U 4087/15 [juris]; v. 26.02.2015 - 10 U 153/15 [juris]; v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [juris]) unterblieben ist.
  • LG Osnabrück, 30.08.2017 - 2 S 188/17

    Verkehrsunfallprozess - Beweisantragsablehnung zum Unfallhergang

    Ein Sachverständigengutachten ist demnach bereits dann kein "völlig" ungeeignetes Beweismittel, wenn der Sachverständige auch nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlich machen, sie aber nicht unmittelbar erweisen können (vgl. OLG München, Urteil vom 26. Februar 2016 - 10 U 153/15 m.w.N.).

    Das unbegründete Übergehen eines Beweisantrags stellt ebenso wie die Annahme eigener Sachkunde ohne richterlichen Hinweis gem. § 139 Abs. 1 S. 2 ZPO einen Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03; OLG München, Urteil vom 26.02.2016 - 10 U 153/15).

  • LAG Köln, 16.05.2023 - 4 Sa 783/22

    Zugang einer Kündigung; Beweiswürdigung nach Zeugenvernehmung

    Haben die Parteien jedoch alle erheblichen Tatsachen in erster Instanz vorgetragen und hat das Erstgericht alle erforderlichen Beweise erhoben und verfahrensrechtlich einwandfrei gewürdigt, ist eine Beweisaufnahme in zweiter Instanz nicht erforderlich (vgl. BGH vom 15.03.2000, VIII ZR 31/99; OLG München vom 26.02.2016, 10 U 153/15; LAG Rheinland-Pfalz vom 21.05.2010, 9 Sa 705/09).
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