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   OLG Koblenz, 04.02.2005 - 10 U 1561/03   

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https://dejure.org/2005,5566
OLG Koblenz, 04.02.2005 - 10 U 1561/03 (https://dejure.org/2005,5566)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.02.2005 - 10 U 1561/03 (https://dejure.org/2005,5566)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 10 U 1561/03 (https://dejure.org/2005,5566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Begründung einer Repräsentantenstellung in der Kaskoversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Repräsentanteneigenschaft und Übernahme einer Risikoverwaltung; Begründung eines Anscheinsbeweises für eine Übernahme der Risikoverwaltung aus der bloßenÜberlassung der Obhut über ein Fahrzeug; Eintritt von Leistungsbefreiung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des ...

  • Judicialis

    VVG § 61

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Voraussetzungen der Repräsentantenstellung der Tochter des VN L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Zum Versicherungsschutz einer KFZ-Vollkaskoversicherung wenn im Antrag des Versicherungsvertrages der Unfallverursacher lediglich als Halter nicht aber explizit als Nutzer des KFZ angegeben wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 828
  • NZV 2005, 481
  • VersR 2005, 1577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04

    Unwirksamkeit der Regelung des § 5 Nr. 1 lit. a der AVB Wassersportfahrzeuge

    Ebenso wenig begründen Ehe, Lebensgemeinschaft oder Verwandtschaft mit dem Versicherungsnehmer oder ein Leih-, Miet- oder Pachtverhältnis über die versicherte Sache die Repräsentantenstellung (BGH NJW 1989, 1861; VersR 1990, 736; VersR 1989, 737; OLG Koblenz VersR 2004, 1410 f.; VersR 2005, 1577).

    Das OLG Koblenz hat sie bezüglich eines dem Ehemann bzw. der Tochter geliehenen Kraftfahrzeugs abgelehnt (VersR 2004, 1410 f.; VersR 2005, 1577), wobei im Fall der Tochter diese sogar Fahrzeughalterin war.

    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Koblenz (VersR 2004, 1410; VersR 2005, 1577), dass sich auch aus einer längeren Obhutsüberlassung, u.U. im Ausland, allein noch keine Repräsentantenstellung herleiten lässt.

  • OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04

    Grobfahrlässige Herbeifürung eines stumrmbedingtens Schadens einer

    Aus der bloßen Überlassung der Obhut des Fahrzeugs lässt sich auch kein Anscheinsbeweis für eine Übernahme der Risikoverwaltung begründen (OLG Koblenz VersR 2005, 1577).

    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Koblenz (VersR 2004, 1410; VersR 2005, 1577), dass sich auch aus einer längeren Obhutsüberlassung, u.U. wie hier im Ausland, allein noch keine Repräsentantenstellung herleiten lässt.

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