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   OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08, 10 U 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31675
OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08, 10 U 3/11 (https://dejure.org/2008,31675)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.07.2008 - 10 U 16/08, 10 U 3/11 (https://dejure.org/2008,31675)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 10 U 16/08, 10 U 3/11 (https://dejure.org/2008,31675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Werkzeugmaschinen 2 -, Anspruch des HV auf Bezirksprovision, außerbezirkliche Geschäfte, innerbezirkliche Lieferung, Provisionsteilung, konkludente Provisonskürzung, nachträgliche Einbeziehung eines Produktes in den HVV, Produkterweiterung, Sortimentsergänzung, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Ulm, 22.01.2008 - 10 O 203/05
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 22.01.2008, Az. 10 O 203/05 KfH,.

    Im übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 22.01.2008, Az. 10 O 203/05 KfH,.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 22.01.2008, Az. 10 O 203/05 KfH, wird.

    unter Aufhebung des am 22.1.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Ulm (AZ: 10 O 203/05 KfH) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger EUR 465.474,19 nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

    unter Aufhebung des am 22.1.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Ulm (AZ: 10 O 203/05 KfH) die Klage abzuweisen.

  • BGH, 12.01.2000 - VIII ZR 19/99

    Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08
    In welchem Maße sie ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen substantiieren muss, hängt vom Einzelfall ab (BGH NJW 2000, 1413, Juris RN 17).

    Auch wenn der Sachverhalt nicht in vollem Umfang erschöpft wird, ist zu prüfen, in welchem Umfang dieser eine hinreichende Grundlage für eine Schätzung wenigstens eines in jedem Fall gegebenen Mindestausgleichsanspruchs bietet (BGH NJW 2000, 1413, Juris RN 22).

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08
    Demgegenüber ist bei langlebigen Wirtschaftsgütern mit einem längeren Nachbestellungsintervall anerkannt, dass Kunden, die bei Beendigung des Handelsvertreter- bzw. Vertragshändlerverhältnisses erst "Einmal-Kunden" waren, als Stammkunden behandelt werden können, wenn und soweit unter Berücksichtigung branchenüblicher Besonderheiten aufgrund einer Schätzprognose innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach Vertragsende Wiederholungskäufe zu erwarten sind (vgl. BGHZ 135, 14 Juris RN 19 m.w.N.).

    Erst wenn sich daraus, zum Beispiel wegen zu kurzer Vertragsdauer, keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben hätten, wäre es gerechtfertigt gewesen, sich auf Erfahrungswerte zurückzuziehen (BGHZ 135, 14, Juris RN 37).

  • BGH, 28.03.1974 - VII ZR 18/73

    Voraussetzungen für die Eigenschaft als Stammkunde eines Reisebüros - Übernahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08
    Für den Kundenkreis eines als Handelsvertreter tätigen Reisebüros hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (NJW 1974, 1242 unter I 3), die Eigenschaft als Stammkunde setze Bindungen an den Reiseveranstalter von erkennbarer Beständigkeit voraus, die sich nur in wiederholten Buchungen zeigten.
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08
    Eine Schätzung nach § 287 ZPO kommt allenfalls dort in Betracht, wo der Richter für seine Überzeugung, die er sich bildet, gesicherte Grundlagen hat (BGH NJW 1998, 71, Juris RN 28).
  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08
    Bei Erhebung einer Stufenklage wird die Beklagte auch ohne bezifferten Leistungsantrag in Verzug gesetzt, wenn der Auskunftsanspruch fällig ist und sich aus der geschuldeten Auskunft die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt (BGHZ 80, 269, Juris RN 28).
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZR 228/08

    Vereinbarkeit des Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der fehlenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08
    VIII ZR 228/08.
  • BGH, 19.12.1974 - VII ZR 2/74

    Bemessung der Karenzentschädigung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08
    Zutreffend geht es allerdings davon aus, dass sich die Karenzentschädigung nach den dem Handelsvertreter durch den Wettbewerbsverzicht erwachsenden Nachteilen und den Vorteilen für den Unternehmer richtet (BGHZ 63, 353, 355 f.).
  • BGH, 16.05.1960 - VII ZR 206/59

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08
    Der Auftrag der Firma S GmbH wurde jedoch unstreitig nicht im Bereich des Klägers abgeschlossen, sondern von der Zentrale in S. Entscheidend ist aber, von welcher Niederlassung aus der Auftrag erteilt worden ist (OLG Stuttgart, BB 1960, 753).
  • BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs

    Dem stünden die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. April 1999 - VIII ZR 354/97 -, MDR 1999, S. 1076) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Urteil vom 17. Dezember 1999 - 16 U 250/97 -, juris) und Stuttgart (Urteil vom 15. Juli 2008 - 10 U 16/08 -, juris) nicht entgegen, da diesen andere Vertragskonstellationen zugrunde gelegen hätten.
  • OLG München, 24.10.2012 - 7 U 4103/10

    Handelsvertreterausgleich: Abgrenzung zwischen Alt- und Neukunden beim Vertrieb

    In den von den Oberlandesgerichten Stuttgart und Düsseldorf entschiedenen Fällen (vgl. BGH VIII ZR 354/97 = ZIP 1999, 1094; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1999, Az: 16 U 250/97 in juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2008 Az: 10 U 16/08 in juris) wurden in den den Handelsvertretern bereits vertraglich zugewiesenen Bereichen innerhalb eines bestehenden Handelsvertretervertrags jeweils neue Produkte/erweiterte Produktpaletten zum Vertrieb zugewiesen.
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