Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 10 U 177/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4687
OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 10 U 177/98 (https://dejure.org/1999,4687)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1999 - 10 U 177/98 (https://dejure.org/1999,4687)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 10 U 177/98 (https://dejure.org/1999,4687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietzins; Optionsrecht; ergänzende Vertragsauslegung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB §§ 535 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157 535 ff.
    Maßgeblicher Mietzins bei Ausübung eines Optionsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 462
  • ZMR 2000, 172
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91

    Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 10 U 177/98
    Diese Annahme kann indes angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.10.1991 (NJW 1992, 517 = WuM 1992, 240) jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht aufrechterhalten werden.
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1995 - 10 U 77/94

    Maßgeblicher Mietzins bei Verhängung des Mietvertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 10 U 177/98
    Der Senat hat mit Urteil vom 23.02.1995 (MDR 1995, 794 = WuM 1995, 433 = ZMR 1995, 347 = DWW 1997, 74 = OLG Report Düsseldorf 1995, 234) entschieden, daß der Vermieter ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nur den zuletzt maßgebenden Mietzins verlangen könne, wenn der Mieter ein ihm eingeräumtes Optionsrecht auf Verlängerung des (gewerblichen) Mietvertrages wahrnimmt (ebenso wohl auch Fritz, Gewerberaummietrecht, 2. Aufl., Rdn. 92).
  • KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05

    Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit,

    Die Abrede über eine neue Verhandlung der Miethöhe bei Ausübung der Option ist gängig und dient der Sicherung des Äquivalenzverhältnisses; der Mieter, der schon den Vorteil hat, eine Verlängerung um Jahre einseitig herbeiführen zu können, soll dann auch eine angemessene (eventuell höhere) Miete zahlen (vgl. auch Sternel, a.a.O., I 233; OLG Düsseldorf NZM 2000, 462 zu einer dahin gehenden ergänzenden Vertragsauslegung).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2004 - 4 U 8/03

    Rückstauschaden nach Offenstehen eines Kanaldeckels: Ansprüche gegen eine

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, VersR 1999, 230 (231)), die in der Rechtsprechung einhellige Zustimmung gefunden (vgl. OLG Köln, VersR 2000, 1370 f; OLG München, OLGR 2000, 172 f; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 48 f) und der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2000, 287; Urt. v. 27.12.2001 - 4 U 298/01 - 72 -), hat in einem solchen Fall jeder Eigentümer sein an die Gemeindekanalisation angeschlossenes Grundstück durch geeignete Maßnahmen - insbesondere die Installation von Rückstauklappen - jedenfalls vor solchen Rückstauschäden zu sichern, die durch einen bis zur Rückstauebene, d. h. in der Regel bis zur Straßenoberkante, reichenden normalen Rückstaudruck verursacht werden und mit den üblichen Sicherungsvorkehrungen sicher abgewandt werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht